
Vier Monate vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt verschärft sich die Debatte über die möglichen Folgen einer AfD-Regierungsübernahme. Auslöser sind Aussagen von AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zu umfangreichen Personalwechseln in der Landesverwaltung und in landeseigenen Gesellschaften. Nach seinen Angaben könnten im Fall einer Regierungsübernahme 150 bis 200 Stellen neu besetzt werden. Thüringens Innenminister Georg Maier spricht in diesem Zusammenhang von Plänen, die bei einer Missachtung beamtenrechtlicher Grundsätze „Züge eines Staatsstreichs“ hätten.
Siegmund hatte erklärt, eine Zahl von 150 bis 200 Stellen erscheine realistisch. Gemeint seien demnach nicht nur Ministerposten, Staatssekretäre und deren Stäbe, sondern auch weitere Leitungsebenen sowie landeseigene Gesellschaften. Welche konkreten Stellen betroffen wären, blieb zunächst offen. Die Ankündigung geht damit über den üblichen Austausch politischer Spitzenposten nach einem Regierungswechsel hinaus.
Der Vorstoß berührt zentrale Grundsätze des öffentlichen Dienstes. Artikel 33 des Grundgesetzes bindet den Zugang zu öffentlichen Ämtern an Eignung, Befähigung und fachliche Leistung. Das Beamtenstatusgesetz verlangt zudem, dass Beamtinnen und Beamte dem ganzen Volk dienen und nicht einer Partei.
Eine neue Landesregierung kann politische Leitungspositionen neu besetzen. Ein massenhafter Austausch von Beamten oder Führungskräften allein nach politischer Nähe wäre rechtlich deutlich schwieriger. Genau an diesem Punkt setzt die Kritik mehrerer Innenpolitiker an.
Mehrere Innenminister fordern Vorkehrungen für den Fall einer AfD-geführten Landesregierung in Sachsen-Anhalt. Maier will das Thema bei der Innenministerkonferenz Mitte Juni auf die Tagesordnung setzen. Brandenburgs Innenminister Jan Redmann und Hessens Innenminister Roman Poseck warnten ebenfalls vor Risiken, wenn eine in Teilen rechtsextrem eingestufte Partei Zugang zu sicherheitsrelevanten Informationen erhielte.
In der Union gibt es zugleich Zurückhaltung gegenüber öffentlichen Szenarien einer solchen Regierungsübernahme. Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm, wies entsprechende Forderungen zurück und betonte, politisch müsse täglich daran gearbeitet werden, dass es nicht zu einer AfD-Regierung komme.
Die Brisanz entsteht auch durch die aktuellen Umfragewerte. Im Sachsen-AnhaltTREND von Infratest dimap kam die AfD Anfang Mai auf 41 Prozent. Die CDU lag bei 26 Prozent, die Linke bei 12 Prozent und die SPD bei 7 Prozent. Grüne, FDP und BSW würden nach dieser Erhebung an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern. Infratest dimap weist selbst darauf hin, dass die Sonntagsfrage Parteipräferenzen und kein endgültiges Wahlverhalten misst.
Eine weitere INSA-Umfrage vom 13. Mai sah die AfD bei 42 Prozent, vor der CDU mit 24 Prozent und der Linken mit 13 Prozent. Die Landtagswahl findet am 6. September 2026 statt.
Der AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt wurde 2023 vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Die Behörde begründete dies damals unter anderem mit ausgewerteten muslimfeindlichen, rassistischen und antisemitischen Aussagen von Funktions- und Mandatsträgern. Die AfD weist diese Bewertung zurück und geht gegen die Einstufung juristisch vor. Das entsprechende Verfahren war zuletzt anhängig, aber ausgesetzt.
Damit bekommt der Streit über mögliche Personalwechsel eine über Sachsen-Anhalt hinausreichende Bedeutung. Im Mittelpunkt steht auch die Frage, wie belastbar die rechtlichen Schutzmechanismen des öffentlichen Dienstes bei einem politischen Machtwechsel sind.
Sachsen-Anhalt wird derzeit von einer Koalition aus CDU, SPD und FDP regiert. Ministerpräsident Sven Schulze wurde Ende Januar 2026 zum Regierungschef gewählt und führt die CDU als Spitzenkandidat in den Wahlkampf. Die AfD tritt mit Ulrich Siegmund an. Sollte sich der aktuelle Umfragetrend bestätigen, könnte die Regierungsbildung nach der Wahl besonders schwierig werden. Am 6. September entscheiden die Wahlberechtigten über die Zusammensetzung des neuen Landtags.
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