
Münster. Auf der Fahrradstraßen-Achse Schillerstraße, Lütkenbecker Weg und Lindberghweg soll der Kfz-Durchgangsverkehr künftig unterbrochen werden. Nach einem Bericht für die Bezirksvertretung Mitte plant die Stadt Münster eine Sperrung auf der Brücke über die Umgehungsstraße B51 am Lütkenbecker Weg. Für Radfahrende soll die Verbindung weiterhin nutzbar bleiben. Auch Rettungsfahrzeuge sollen die Sperrstelle passieren können.
Die Bezirksvertretung Mitte befasst sich am Dienstag, 2. Juni, um 17 Uhr im Rathausfestsaal mit dem Vorhaben. Die Verwaltung verweist darauf, dass frühere Maßnahmen zur Reduzierung des Autoverkehrs auf der Strecke nicht ausreichend gewirkt hätten. Die Achse gilt als wichtige Radverbindung, wird aber offenbar auch von Autofahrenden genutzt, die den Bereich als Durchfahrt oder Abkürzung wählen. Mit der geplanten Sperrung würde die Stadt nun deutlich stärker in die Verkehrsführung eingreifen als bisher.
Die Schillerstraße hat in Münsters Verkehrsgeschichte eine besondere Rolle. Sie wurde 1990 als erste offizielle Fahrradstraße der Stadt ausgewiesen. Fahrradstraßen sind grundsätzlich auf den Radverkehr ausgerichtet. Kfz-Verkehr ist dort nach der Straßenverkehrsordnung nur ausnahmsweise zugelassen. In Münster sind allerdings viele Fahrradstraßen durch Zusatzschilder weiterhin auch für Autos freigegeben.
Die Verbindung über Schillerstraße, Lütkenbecker Weg und Lindberghweg ist seit Jahren Teil der städtischen Fahrradstraßenstrategie. Bereits 2020 wurden Abschnitte der Strecke umgestaltet. Roter Asphalt, größere Schilder und Piktogramme sollten den Vorrang des Radverkehrs sichtbarer machen. Zudem wird die Achse als Teil der künftigen Veloroute über Wolbeck nach Everswinkel eingeordnet.
Probleme auf der Strecke sind seit Längerem Thema. Schon vor Jahren wurden gefährliche Überholmanöver und kritische Begegnungen zwischen Radfahrenden und Autofahrenden beschrieben, unter anderem auf der Verbindung zwischen Heumannsweg und Hansaring. 2021 reagierte die Stadt mit weiteren Maßnahmen. Auf den Brücken über den Dortmund-Ems-Kanal und die B51 wurden Überholverbote für mehrspurige Kraftfahrzeuge gegenüber einspurigen Fahrzeugen wie Fahrrädern eingerichtet.
Begründet wurden diese Verbote mit besonderen örtlichen Verhältnissen, darunter Engstellen und gefahrenträchtige Abschnitte. Auch Tempo 30 war bereits Gegenstand verkehrlicher Maßnahmen. Auf dem Lütkenbecker Weg und dem Lindberghweg wurden Plakate mit dem Hinweis „Bitte fahr 30“ angebracht. Zusätzlich waren am Lindberghweg Fahrbahnschwellen als verkehrsberuhigende Maßnahme vorgesehen beziehungsweise getestet worden.
Die jetzt geplante Unterbrechung für den Kfz-Durchgangsverkehr ist nicht neu. In Unterlagen zum Bebauungsplan Nr. 600 wurde eine Sperrung auf Höhe der B51-Brücke bereits als Variante untersucht. Ziel war es damals, die Durchfahrbarkeit des Lütkenbecker Wegs für den Autodurchgangsverkehr zu unterbrechen und dadurch die Qualität der wichtigen Radwegeverbindung zur Innenstadt zu sichern.
Frühere Verkehrsbetrachtungen weisen allerdings auch auf mögliche Verlagerungseffekte hin. Bei einer Sperrung auf Höhe der B51-Brücke wurden unter anderem bis zu 2.750 Kfz pro Tag auf der Schillerstraße, rund 900 Kfz pro Tag im östlichen Hafenweg und bis zu 2.700 Kfz pro Tag in der Dortmunder Straße südlich des Hansarings genannt. Gleichzeitig wurden Mehrbelastungen unter anderem auf dem Albersloher Weg und der Wolbecker Straße prognostiziert.
Mit der geplanten Sperrung am Lütkenbecker Weg würde die Stadt stärker in die Verkehrsführung eingreifen als mit bisherigen Markierungen, Schildern oder Appellen.
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