Schwimmen im Dortmund-Ems-Kanal: Verboten, geduldet oder erlaubt?

Schwimmen im Dortmund-Ems-Kanal in Münster ist nicht generell erlaubt. Diese Verbotszonen, Bußgelder und Gefahren gelten 2026.

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Münster. An heißen Sommertagen zieht es viele Menschen an den Dortmund-Ems-Kanal. Auf den Wiesen wird gegrillt und entspannt, während manche zur Abkühlung ins Wasser steigen oder sogar von einer Brücke springen. Der Kanal ist allerdings keine ausgewiesene Badestelle, sondern eine stark befahrene Bundeswasserstraße. Rechtlich ist die Situation strenger, als viele vermuten: Ein allgemeines Recht zum Schwimmen besteht nicht. Zwar duldet die Wasserschutzpolizei das Baden außerhalb besonders gefährlicher Bereiche teilweise, daraus entsteht jedoch keine offizielle Erlaubnis.

Schwimmen im Kanal ist nicht allgemein freigegeben

Nach dem Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen gehört das Baden grundsätzlich zum Gemeingebrauch natürlicher oberirdischer Gewässer. Diese Regelung gilt ausdrücklich nicht für künstlich angelegte Gewässer. Der Dortmund-Ems-Kanal fällt als künstliche Wasserstraße somit nicht unter eine allgemeine Badeerlaubnis. Die Wasserschutzpolizei Münster spricht deshalb von einem grundsätzlich nicht erlaubten, in bestimmten Bereichen aber praktisch geduldeten Verhalten. Wer ins Wasser geht, kann sich nicht darauf berufen, dass viele andere Menschen ebenfalls im Kanal schwimmen. Schiffe haben jederzeit Vorrang, und Schwimmer dürfen den Verkehr auf der Wasserstraße keinesfalls behindern.

An diesen Stellen gilt ein eindeutiges Badeverbot

Unabhängig von der allgemeinen Rechtslage nennt die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung konkrete Bereiche, in denen Baden und Schwimmen ausdrücklich verboten sind. Das Verbot gilt bis zu 100 Meter oberhalb und unterhalb von Brücken, Wehren, Hafeneinfahrten, Liegestellen und Anlegestellen der Fahrgastschifffahrt. Ebenso verboten ist das Schwimmen im gesamten Schleusenbereich, im Arbeitsbereich schwimmender Geräte sowie überall dort, wo das Verbotsschild A.20 aufgestellt ist. Gerade das häufig beobachtete Springen von Kanalbrücken ist damit nicht nur gefährlich, sondern bereits wegen der Lage innerhalb der 100-Meter-Zone untersagt.

Brückenspringen kann 55 Euro kosten

Die Wasserschutzpolizei kontrolliert insbesondere an den Brücken in Münster. Nach Angaben eines Beamten gegenüber dem WDR wird ein festgestellter Sprung von einer Brücke mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige und derzeit 55 Euro geahndet. Dabei kommen auch zivile Einsatzkräfte zum Einsatz. Die im bisherigen Artikel genannte pauschale Spanne von 50 bis 200 Euro ist dagegen nicht ausreichend aktuell belegt und sollte deshalb nicht verwendet werden. Auch in anderen Verbotsbereichen können Verstöße als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. Entscheidend ist nicht, ob an einer Stelle gerade ein Polizist zu sehen ist, sondern ob die gesetzlichen Verbotszonen eingehalten werden.

Frachtschiffe, kaltes Wasser und unsichtbare Hindernisse

Auf dem Dortmund-Ems-Kanal in Münster sind nach Angaben der Wasserschutzpolizei täglich rund 60 große Frachtschiffe unterwegs. Für deren Besatzungen sind Menschen im Fahrwasser häufig erst spät zu erkennen. Hinzu kommen Sog, Wellenschlag und Strömungen, die auch geübte Schwimmer überraschen können. Die DLRG warnt außerdem vor starken Temperaturunterschieden: Selbst bei heißem Sommerwetter kann das Kanalwasser deutlich kälter sein und das Herz-Kreislauf-System belasten. Unter der trüben Wasseroberfläche können zudem Fahrräder, E-Scooter, Metallteile oder andere Gegenstände liegen. Besonders bei Sprüngen lässt sich weder die Tiefe noch die Lage solcher Hindernisse zuverlässig einschätzen.

Gute Wasserqualität macht den Kanal nicht zum Badesee

Die Stadt Münster beschreibt die Wasserqualität des Dortmund-Ems-Kanals grundsätzlich als gut, weil nur an wenigen Stellen andere Gewässer eingeleitet werden. Daraus lässt sich jedoch keine gesundheitliche Freigabe zum Baden ableiten. Der Kanal ist keine ausgewiesene Badestelle und wird nicht wie ein offizielles Badegewässer für den Freizeitbetrieb bereitgestellt. Aussagen über angebliche Ölreste oder eine besondere Keimbelastung sollten ohne konkrete Untersuchung nicht getroffen werden. Das entscheidende Risiko entsteht in Münster vor allem durch den Schiffsverkehr, kaltes Wasser, steile Spundwände, schlechte Sicht und Gegenstände unterhalb der Oberfläche.

Drei tödliche Badeunfälle innerhalb weniger Wochen

Wie ernst die Gefahren sind, zeigte sich besonders im Sommer 2023. Innerhalb weniger Wochen starben drei Schwimmer im Dortmund-Ems-Kanal in Münster. Einer der Männer, ein 32-Jähriger, ging beim Versuch unter, den Kanal auf Höhe des Lechtenbergwegs zu durchqueren. Im April 2024 rettete dagegen eine 24-jährige Münsteranerin zwei fünfjährige Mädchen aus dem Wasser. Im Juni 2025 zogen drei Passanten eine 36-Jährige aus dem Kanal, nachdem sie nicht mehr aus eigener Kraft ans Ufer gelangen konnte. Die Frau verlor kurzzeitig das Bewusstsein, blieb nach Polizeiangaben aber unverletzt.

So sollte man sich in einem Notfall verhalten

Wer eine Person in Not bemerkt, sollte sofort den Notruf 112 wählen und den Standort möglichst genau beschreiben. Auch die Polizei nennt die 110 als mögliche Notrufnummer. Rettungsringe, Stangen, Seile oder andere Gegenstände können helfen, ohne dass sich die rettende Person selbst ins Wasser begeben muss. Die Polizei warnt ausdrücklich davor, sich unüberlegt selbst in Gefahr zu bringen. Nur wer seine eigenen Schwimmfähigkeiten und die Situation sicher einschätzen kann, sollte unmittelbar ins Wasser gehen. Wegen der zahlreichen Risiken bleibt die sicherste Empfehlung, zum Schwimmen ein bewachtes Freibad oder eine offiziell ausgewiesene Badestelle zu nutzen.

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