
Im Fall Collien Fernandes gegen ihren früheren Mann Christian Ulmen gibt es eine neue juristische Entwicklung. Nach Angaben der Rechtsanwälte beider Seiten hat ein Gericht auf Mallorca die Abgabe des Ermittlungsverfahrens an die deutsche Justiz bestätigt. Ein Widerspruch von Fernandes gegen eine frühere Entscheidung wurde demnach zurückgewiesen. Fernandes hatte sich dafür eingesetzt, dass das Verfahren auf Mallorca bleibt. Ihr spanischer Anwalt kündigte nach dpa-Angaben weitere rechtliche Schritte vor der nächsthöheren Instanz an.
Offiziell bestätigt war zunächst nur, dass die Anwälte beider Seiten die Entscheidung auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur bestätigten. Eine unabhängige Bestätigung durch eine Justizsprecherin lag zunächst nicht vor. Für Christian Ulmen gilt bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens die Unschuldsvermutung.
Der Streit dreht sich um die Frage, ob spanische oder deutsche Behörden zuständig sind. Das Gericht auf Mallorca begründete die Abgabe nach den vorliegenden Angaben damit, dass Fernandes und Ulmen deutsche Staatsbürger sind, Unterlagen in deutscher Sprache vorliegen und sich die meisten Vorwürfe in Deutschland abgespielt haben sollen.
Fernandes sieht das anders. Sie will nach Angaben ihres Anwalts erreichen, dass das Verfahren weiter auf Mallorca geführt wird. Hintergrund ist, dass sie Ulmen im Dezember in Palma angezeigt hatte. Unklar blieb zunächst, wann eine höhere Instanz über die angekündigten Rechtsmittel entscheidet.
Fernandes wirft Ulmen unter anderem körperliche Übergriffe sowie das Erstellen von Fake-Profilen in ihrem Namen vor. Über diese Profile sollen pornografische Darstellungen verbreitet worden sein. Ulmen bestreitet die Anschuldigungen. Ob es zu einer Anklage kommt, war zunächst nicht absehbar.
In Deutschland ermittelt nach früheren Angaben die Staatsanwaltschaft Potsdam wegen des Verdachts der Körperverletzung im Rahmen häuslicher Gewalt. Es geht demnach um mehrere Vorfälle, die sich in den Jahren 2022 und 2023 in Spanien ereignet haben sollen. Auch die Vorwürfe im Bereich digitaler Gewalt werden weiter geprüft.
Der Fall hat über die konkrete Auseinandersetzung hinaus eine politische und gesellschaftliche Debatte ausgelöst. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob Betroffene digitaler sexualisierter Gewalt in Deutschland ausreichend geschützt sind. Dabei geht es unter anderem um Fake-Profile, die Verbreitung pornografischer Darstellungen und die strafrechtliche Erfassung digitaler Übergriffe.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hatte bereits im März angekündigt, Strafbarkeitslücken bei digitaler Gewalt schließen zu wollen. Auch die Herstellung und Verbreitung pornografischer Deepfakes sollte dabei stärker in den Blick genommen werden. Der Fall Collien Fernandes wurde dabei zum Beispiel für eine breitere Diskussion über Schutzlücken im digitalen Raum.
Die entscheidende Frage ist nun, ob Fernandes mit weiteren Rechtsmitteln gegen die Abgabe des Verfahrens an Deutschland Erfolg hat. Bis dahin bleibt offen, ob die Ermittlungen endgültig in Deutschland geführt werden oder ob spanische Stellen doch weiter zuständig bleiben könnten.
Belastbar ist derzeit: Die Anwälte beider Seiten bestätigten die Zurückweisung des Widerspruchs. Die Staatsanwaltschaft Potsdam ermittelt parallel. Nicht belastbar wäre dagegen jede Festlegung darauf, wie die Vorwürfe juristisch bewertet werden oder ob eine Anklage folgt. Dafür lagen zunächst keine ausreichenden Angaben vor.
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