
Münster. Sie sehen aus wie gewöhnliche Sonnenbrillen, können aber Fotos und Videos aufnehmen: Sogenannte Smart Glasses stellen Schwimmbäder vor ein neues Problem. Weil die Kamera kaum auffällt, können Badegäste möglicherweise gefilmt werden, ohne es zu bemerken. In Münster gibt es deshalb Überlegungen, Kamerabrillen ausdrücklich in der Haus- und Badeordnung zu verbieten.
Smart Glasses verfügen je nach Modell über integrierte Kameras und Mikrofone. Aufnahmen lassen sich häufig per Sprachbefehl oder durch eine kurze Berührung starten. Anders als bei einem Smartphone muss keine sichtbar erhobene Kamera auf andere Menschen gerichtet werden.
Ein kleines Licht an der Brille soll bei einigen Modellen zwar anzeigen, dass gerade gefilmt wird. In einem vollen Freibad, bei Sonnenschein oder aus größerer Entfernung dürfte dieses Signal jedoch leicht übersehen werden. Bilder und Videos können anschließend innerhalb kurzer Zeit auf Smartphones übertragen und im Internet verbreitet werden.
In Schwimmbädern, Umkleiden, Duschen und Saunen ist der Schutz der Privatsphäre besonders wichtig. Badegäste tragen wenig Kleidung oder befinden sich zeitweise vollständig unbekleidet in den Anlagen. Heimliche Aufnahmen können daher einen erheblichen Eingriff in die Intimsphäre darstellen.
Genau hier liegt die besondere Gefahr von Kamerabrillen: Andere Besucher können häufig nicht erkennen, ob sie gerade angesehen oder aufgenommen werden. Vor allem Kinder und Jugendliche könnten dadurch einem zusätzlichen Risiko ausgesetzt sein.
In den städtischen Hallen- und Freibädern Münsters dürfen Besucher schon jetzt grundsätzlich nicht fotografieren oder filmen. Das Verbot gilt unabhängig davon, ob dafür ein Smartphone, eine Kamera oder ein anderes aufnahmefähiges Gerät verwendet wird. Damit dürften auch Aufnahmen mit Smart Glasses bereits unter die bestehende Regelung fallen.
Eine ausdrückliche Ergänzung könnte dennoch für mehr Klarheit sorgen. Personal und Badegäste würden sofort erkennen, dass Kamerabrillen mit Aufnahmefunktion ebenfalls nicht erlaubt sind. Zugleich könnten Beschäftigte gezielt darin geschult werden, entsprechende Geräte zu erkennen und bei Verdachtsfällen einzugreifen.
Angestoßen wurde die Debatte von CDU-Ratsfrau Jutta Malik. Sie schlägt vor, aufnahmefähige Brillen und vergleichbare Geräte ausdrücklich in die Badeordnung aufzunehmen. Das Personal solle außerdem auf die neue Technik vorbereitet werden.
Einen bekannten Missbrauchsfall aus einem Münsteraner Schwimmbad nennt die CDU nicht. Die Forderung ist daher vor allem als vorbeugende Maßnahme zu verstehen. Andere Städte beschäftigen sich bereits mit ähnlichen Regelungen.
Eine präzisere Badeordnung könnte heimliche Aufnahmen zwar nicht vollständig verhindern. Sie würde den Beschäftigten aber eine klare Grundlage geben, Kamerabrillen zu untersagen, Personen anzusprechen und bei Verstößen vom Gelände zu verweisen.
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