Nach tödlicher Fahrt am Mauerweg ordnet Gericht Unterbringung an

Symbolbild: Blaulicht auf dem Dach eines Einsatzfahrzeugs
Symbolbild Feuerwehreinsatz

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Das Landgericht Potsdam hat am Dienstag, 18. August 2026, im Verfahren um die tödliche Autofahrt an der Grenze zwischen Berlin und Brandenburg entschieden. Das Urteil zur Todesfahrt am Berliner Mauerweg sieht keine Freiheitsstrafe vor. Stattdessen ordnete das Gericht die Unterbringung des Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus für Straftäter an. Nach der Urteilsbegründung lagen ein vollendeter Totschlag und mehrfach versuchter Totschlag vor. Zugleich ging das Gericht davon aus, dass der Mann die Taten im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Landgericht Potsdam geht von Schuldunfähigkeit aus

Eine zentrale Grundlage für die Entscheidung war ein psychiatrisches Gutachten, das vor der Urteilsverkündung vorgestellt wurde. Der Sachverständige diagnostizierte nach Angaben des Gerichts eine paranoide Schizophrenie. Zum Zeitpunkt der Taten habe sich der Mann demnach in einem akuten Krankheitsschub befunden. Das Gericht folgte der Einschätzung, dass er deshalb schuldunfähig war.

Schuldunfähigkeit bedeutet im deutschen Strafrecht, dass jemand für eine rechtswidrige Tat nicht mit einer Strafe belegt werden kann, wenn er aufgrund einer schweren seelischen Störung nicht fähig war, das Unrecht seines Handelns einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln. Das regelt Paragraf 20 des Strafgesetzbuches. Eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus kann nach Paragraf 63 StGB angeordnet werden, wenn wegen des Zustands weitere erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und deshalb eine Gefahr für die Allgemeinheit besteht.

Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung hatten am Ende des Verfahrens die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik beantragt. Der Mann befand sich bereits vor dem Urteil im Maßregelvollzug.

Gericht bewertet die Tat als Totschlag statt Mord

Zu Beginn des Prozesses hatte die Staatsanwaltschaft noch einen Mordvorwurf erhoben. Sie ging davon aus, dass der Mann nacheinander gezielt auf vier Personen zugefahren sei, und sah das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt an. Das Landgericht kam bei seiner abschließenden rechtlichen Bewertung jedoch zu einem anderen Ergebnis. Es stellte einen vollendeten Totschlag sowie mehrfach versuchten Totschlag fest.

Totschlag bezeichnet nach Paragraf 212 StGB die vorsätzliche Tötung eines Menschen, wenn die besonderen Voraussetzungen eines Mordes nicht vorliegen. Wegen der vom Gericht festgestellten Schuldunfähigkeit führte diese Einordnung im konkreten Verfahren jedoch nicht zu einer Freiheitsstrafe. Stattdessen entschied das Gericht über die psychiatrische Unterbringung als Maßregel.

Damit unterscheidet sich die gerichtliche Feststellung deutlich von der ursprünglichen Anklage. Der Mordvorwurf der Staatsanwaltschaft wurde nicht zur Grundlage der abschließenden Entscheidung.

Fahrt begann nach Auseinandersetzung in einem Auto

Die Ereignisse hatten sich am Morgen des 7. September 2025 im Süden Berlins und im angrenzenden Teltow abgespielt. Nach der im Verfahren dargestellten Abfolge befand sich der spätere Fahrer zunächst als Beifahrer in einem Auto. Während der Fahrt kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung mit dem damaligen Fahrer. Nachdem dieser das Fahrzeug verlassen hatte, wechselte der Mann auf den Fahrersitz und fuhr weiter.

Anschließend steuerte er nach der Darstellung der Staatsanwaltschaft nacheinander auf mehrere unbeteiligte Menschen zu. Ein Mann wurde vom Auto getroffen und auf einen Grünstreifen geschleudert. Er erlitt mehrere Knochenbrüche. Eine Frau wurde ebenfalls erfasst, mehrere Meter mitgeschleift und schwer verletzt. Eine weitere Person konnte sich durch einen Sprung zur Seite in Sicherheit bringen.

Nach den im Prozess wiedergegebenen Feststellungen richtete sich die Fahrt gegen vier Personen, von denen drei vom Fahrzeug getroffen wurden.

Radfahrer am Mauerweg tödlich getroffen

Die Fahrt führte schließlich nach Teltow in Brandenburg. Dort traf das Fahrzeug am Berliner Mauerweg einen Radfahrer. Nach der im Verfahren geschilderten Rekonstruktion wurde er mit großer Wucht erfasst und über das Fahrzeug geschleudert. Er erlitt tödliche Verletzungen und starb noch am Ort des Geschehens.

Der Mann wurde anschließend in der Nähe des Unfallortes von der Polizei gefasst. Das Verfahren begann am 25. Juni 2026 vor dem Landgericht Potsdam. Während zu Prozessbeginn noch der Vorwurf des Mordes im Raum stand, rückte im weiteren Verlauf insbesondere die Frage der Schuldfähigkeit in den Mittelpunkt.

Mit der Entscheidung vom 18. August ordnete das Gericht nun die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Eine solche Maßregel ist rechtlich von einer Gefängnisstrafe zu unterscheiden. Ihre weitere Vollstreckung wird regelmäßig gerichtlich überprüft. Für eine Unterbringung nach Paragraf 63 StGB sieht das Gesetz eine Überprüfung in Abständen von einem Jahr vor.

Gegen die Entscheidung kann noch Revision eingelegt werden. Nach Angaben zum Urteil beträgt die Frist dafür eine Woche. Damit ist die Entscheidung des Landgerichts Potsdam zunächst noch nicht rechtskräftig.

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