dm weitet Gesundheitschecks aus und stößt auf Ärzte-Kritik

Ein Schild zeigt Warnung
Symbolbild mit KI erstellt

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Die Drogeriemarktkette dm will ihr Geschäft mit Gesundheitsdienstleistungen weiter ausbauen. Noch im laufenden Jahr 2026 soll nach Angaben von Geschäftsführer Sebastian Bayer ein Angebot zur Erfassung von Herz-Kreislauf-Werten starten. Vorgesehen ist eine technische Messung verschiedener Vitaldaten und Parameter. Bayer beschrieb dafür unter anderem eine Kabine, in der Kundinnen und Kunden angezogen vermessen werden könnten. Welche Werte konkret erhoben werden, mit welchem Partner dm zusammenarbeitet und in wie vielen Filialen der Dienst zunächst angeboten werden soll, hat das Unternehmen bislang nicht im Detail bekannt gemacht.

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dm will Herz-Kreislauf-Checks noch 2026 starten

Mit dem neuen Angebot setzt dm eine Strategie fort, die bereits 2025 mit mehreren Pilotprojekten begonnen hatte. Damals testete die Kette Augenscreenings, Hautanalysen und Blutuntersuchungen in ausgewählten Filialen. Der Vorstoß trifft auf einen großen Gesundheitsbereich: Krankheiten des Kreislaufsystems waren nach Angaben des Statistischen Bundesamts auch 2024 die häufigste Todesursachengruppe in Deutschland. 339.212 Menschen starben daran, das entsprach rund einem Drittel aller Todesfälle. Zu dieser Gruppe zählen unter anderem Herzinfarkte und Schlaganfälle. dm begründet den Ausbau seiner Gesundheitsangebote mit einem niedrigschwelligen Zugang zu Prävention und Gesundheitsvorsorge.

Augenscreening wächst von acht auf 30 Filialen

Am weitesten fortgeschritten ist das Augenscreening. Das bestehende Angebot soll von derzeit acht auf 30 Filialen ausgeweitet werden. Eine neue Testphase ist sowohl in ländlichen Regionen Schleswig-Holsteins als auch in Großstädten vorgesehen. Für Ende August und September sind Umbauten in den beteiligten Märkten geplant. Das Screening umfasst nach den bislang veröffentlichten Angaben einen Sehtest und eine Netzhautfotografie. Die Aufnahmen werden technisch ausgewertet und anschließend fachärztlich validiert. Kundinnen und Kunden erhalten danach einen Ergebnisbericht.

Andere Pilotangebote befinden sich dagegen im Umbau. Die Blutanalyse mit dem bisherigen Partner Aware Health ist beendet. Während der Testphase konnten in ausgewählten dm-Märkten Blutproben entnommen und anschließend im Labor unter anderem auf Vitamine, Mineralstoffe, Hormone und Stoffwechselwerte untersucht werden. dm erklärt, die Erfahrungen aus dem Pilotprojekt für die Weiterentwicklung des Angebots nutzen zu wollen. Unabhängig davon verkauft das Unternehmen Selbsttests mit Laboranalyse, bei denen die Probe zu Hause entnommen und an ein medizinisches Labor geschickt wird. Bei den Hautangeboten liegt der Schwerpunkt derzeit auf einer besseren Vermittlung zu einem Online-Hautarzt.

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Ärzte warnen vor isolierten Messwerten

Die Gesundheitschecks bei dm stoßen bei Ärzteorganisationen auf grundsätzliche Kritik. Die Bundesärztekammer warnt davor, einzelne Messwerte ohne Anamnese, körperliche Untersuchung und medizinische Gesamtschau als Diagnostik zu verstehen. Der Deutsche Ärztetag forderte im Mai 2026 den Gesetzgeber sogar dazu auf, medizinische Diagnostikangebote in Gewerbebetrieben stärker zu begrenzen. Als Risiken nennt die Ärzteschaft insbesondere falsche Sicherheit bei unauffälligen Ergebnissen, unnötige Verunsicherung bei auffälligen Messwerten und fehlende Möglichkeiten, akute Komplikationen unmittelbar medizinisch zu behandeln.

Auch der Berufsverband der Augenärzte Deutschlands kritisiert das Augenscreening. Nach seiner Auffassung kann ein technisches Screening eine vollständige augenärztliche Untersuchung nicht ersetzen. Der Verband warnt insbesondere davor, dass eine Erkrankung trotz unauffälligem Screening übersehen werden könnte oder ein auffälliger Befund ohne weitere Untersuchung falsch eingeordnet wird. dm stellt seine Angebote dagegen als Ergänzung zur bestehenden Versorgung und nicht als Ersatz für Arztpraxen dar.

Rechtliche Grenze verläuft zwischen Messung und Diagnose

Für die rechtliche Bewertung ist entscheidend, was in der Filiale tatsächlich getan und anschließend als Ergebnis dargestellt wird. Nach dem Heilpraktikergesetz ist die berufsmäßige Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten grundsätzlich Heilkunde. Wer keine Ärztin oder kein Arzt ist, benötigt dafür grundsätzlich eine entsprechende Erlaubnis. Die Rechtsprechung zieht diese Grenze jedoch nicht bei jeder technischen Messung. Maßgeblich ist unter anderem, ob medizinische Fachkenntnisse erforderlich sind und ob von der Tätigkeit eine mehr als geringfügige Gefahr für die Gesundheit ausgehen kann.

Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits im Jahr 2000 einen Fall zu Augeninnendruckmessungen und Gesichtsfeldprüfungen durch Optiker zu entscheiden. Es hob ein generelles Verbot auf und stellte klar, dass rein technische Messverfahren nicht automatisch ausschließlich Ärzten vorbehalten sind. Zugleich blieb die medizinische Bewertung eines Befundes eine ärztliche Aufgabe. Für Angebote in Drogeriemärkten bedeutet das: Die konkrete Ausgestaltung, die Qualifikation des Personals, die Aussagekraft der Ergebnisse und die Hinweise an Kundinnen und Kunden sind rechtlich wesentlich.

Hinzu kommt das Medizinprodukterecht. Medizinprodukte dürfen nur entsprechend ihrer vorgesehenen Zweckbestimmung eingesetzt werden. Wer sie am Menschen benutzt, muss über die erforderliche Ausbildung oder über ausreichende Kenntnisse und Erfahrung verfügen. Je nach Gerät können außerdem Vorgaben zur Einweisung, zu Räumen und zur sicheren Anwendung gelten. Auch die Werbung ist begrenzt. Das Heilmittelwerbegesetz enthält Regeln für die Bewerbung von Fernbehandlungen und untersagt irreführende Aussagen über die Erkennung oder Behandlung von Krankheiten.

Gerichte prüfen das Augenscreening

Beim Augenscreening sind diese Grenzen inzwischen Gegenstand von Wettbewerbsverfahren. Die Wettbewerbszentrale geht gegen dm und den Kooperationspartner Skleo Health vor. Sie hält unter anderem die Durchführung durch nichtärztliches Personal, den Einsatz bestimmter Medizinprodukte, Teile der Werbung und die Abrechnung des Ergebnisberichts für rechtswidrig. dm hält sein Modell dagegen für rechtlich zulässig. Eine gerichtliche Entscheidung über diese Streitpunkte liegt bislang nicht vor. Nach derzeitiger Planung soll das Landgericht Karlsruhe am 9. September verhandeln, ein weiteres Verfahren am Landgericht Düsseldorf ist für November vorgesehen.

Damit entscheidet sich die Zukunft solcher Angebote nicht allein an der Frage, ob Verbraucher ihre Vitalwerte im Einzelhandel messen lassen dürfen. Entscheidend ist, wann aus einer technischen Messung eine medizinische Krankheitsfeststellung wird, wer das Ergebnis fachlich verantwortet und wie deutlich die Grenzen eines Screenings erklärt werden. Gerade beim angekündigten Herz-Kreislauf-Angebot fehlen dazu noch wesentliche Details. Erst die konkrete Ausgestaltung wird zeigen, ob dm im rechtlichen Bereich einfacher Präventionsmessungen bleibt oder erneut in Bereiche vorstößt, die ärztlicher Diagnostik vorbehalten sein können.

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