
Münster. Der Medizinische Dienst Westfalen-Lippe hat für 2025 insgesamt 122 Behandlungsfehler bestätigt. Damit stieg die Zahl gegenüber dem Vorjahr deutlich: 2024 waren es noch 104 Fälle. Gleichzeitig blieb die Zahl der untersuchten Verdachtsfälle nahezu unverändert. Insgesamt erstellte der Medizinische Dienst im vergangenen Jahr 721 Gutachten zu möglichen Behandlungsfehlern.
Von den 721 begutachteten Fällen bestätigte sich in 122 Fällen der Verdacht auf einen Behandlungsfehler. Das entspricht rund 16,9 Prozent der untersuchten Fälle. Im Jahr zuvor waren bei 727 Gutachten 104 Fehler festgestellt worden. Damit nahm die Zahl der bestätigten Fälle innerhalb eines Jahres um gut 17 Prozent zu.
Noch deutlicher fiel der Anstieg bei gesundheitlichen Schäden aus. In 102 der 122 bestätigten Fälle wurde 2025 auch ein Schaden bei Patientinnen oder Patienten festgestellt. 2024 waren es 77 Fälle. Das entspricht einem Anstieg um rund ein Drittel. Bei etwa 90 Prozent der Fälle mit Fehler und Schaden konnte zudem nachgewiesen werden, dass der Behandlungsfehler für den gesundheitlichen Schaden ursächlich war.
Der überwiegende Teil der untersuchten Vorwürfe entfiel auf Behandlungen im Krankenhaus. Rund 68 Prozent der Verdachtsfälle betrafen den stationären Bereich, knapp ein Drittel ambulante Behandlungen.
Eine detaillierte Aufschlüsselung nach medizinischen Fachgebieten liegt für 2025 bislang nicht vor. Im Vorjahr waren Chirurgie und Orthopädie besonders häufig Gegenstand von Begutachtungen. 2024 wurden dort 247 Verdachtsfälle untersucht. Es folgten unter anderem Zahnmedizin, Kieferorthopädie und Kieferchirurgie sowie Gynäkologie und Geburtshilfe.
Die Zahl der Begutachtungen hat sich in Westfalen-Lippe zuletzt nur vergleichsweise wenig verändert. 2023 wurden 724 Fälle untersucht und dabei 110 Behandlungsfehler bestätigt. 2022 waren es bei 757 Gutachten 82 bestätigte Fehler.
Die aktuellen Zahlen zeigen damit vor allem, dass 2025 trotz nahezu gleichbleibender Zahl an Gutachten mehr Verdachtsfälle bestätigt wurden. Wichtig ist allerdings die Einordnung: Die 122 bestätigten Behandlungsfehler beziehen sich ausschließlich auf Fälle, die beim Medizinischen Dienst zur Prüfung eingereicht wurden. Daraus lässt sich keine allgemeine Fehlerquote für Krankenhäuser oder Arztpraxen in Westfalen-Lippe ableiten.
Als Behandlungsfehler gilt, wenn eine medizinische, zahnmedizinische oder pflegerische Behandlung nicht angemessen, sorgfältig, richtig oder rechtzeitig durchgeführt wurde. Dazu können beispielsweise unterlassene notwendige Maßnahmen, nicht erkannte Diagnosen oder Abweichungen vom geltenden medizinischen Standard gehören.
Für die Prüfung rekonstruieren Fachärztinnen und Fachärzte des Medizinischen Dienstes den Behandlungsverlauf anhand der vorhandenen Unterlagen und vergleichen ihn mit den zum Zeitpunkt der Behandlung geltenden medizinischen Standards und wissenschaftlichen Erkenntnissen. Für gesetzlich Versicherte ist eine solche Begutachtung kostenfrei.
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