Führerschein soll sich ab 2027 ändern: Das plant die Bundesregierung

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Die Bundesregierung will die Fahrschulausbildung in Deutschland grundlegend verändern. Theorieunterricht soll stärker digital möglich werden, starre Vorgaben für Sonderfahrten sollen fallen und Fahrschulen sollen weniger Dokumentationspflichten erfüllen müssen. Auch neue Formen des begleiteten Übens sind vorgesehen. Die geplante Führerscheinreform 2027 ist allerdings noch nicht abgeschlossen. Mehrere entscheidende Schritte im Gesetzgebungsverfahren stehen noch aus.

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Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften im Mai beschlossen. Im Juni folgte die ergänzende Fahrschulmodernisierungs-Verordnung. Der Bundesrat befasste sich am 10. Juli im ersten Durchgang mit dem Gesetz und machte Änderungsvorschläge. Seit Ende Juli liegt der Gesetzentwurf dem Bundestag vor.

Theorieunterricht soll vollständig digital möglich werden

Zu den größten Veränderungen gehört die geplante Abschaffung der bisherigen Präsenzpflicht beim Theorieunterricht. Nach den Vorstellungen der Bundesregierung sollen Fahrschüler die theoretischen Inhalte künftig auch vollständig digital erwerben können, beispielsweise über entsprechende Lernangebote.

Fahrschulen sollen selbst entscheiden können, ob sie Präsenzunterricht, digitale Angebote oder Kombinationen daraus anbieten. Damit entfiele zugleich die bisherige Verpflichtung, für den Theorieunterricht entsprechende Räume vorzuhalten.

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Auch die theoretische Führerscheinprüfung soll verändert werden. Vorgesehen sind ein vereinfachtes Bewertungssystem und ein kleinerer Fragenkatalog. Fragen, die für die Verkehrssicherheit besonders relevant sind, sollen weiterhin besonderes Gewicht erhalten.

Die Bundesregierung verbindet damit das Ziel, Ausbildungskosten zu reduzieren. Einen bestimmten Betrag, um den der Führerschein tatsächlich günstiger werden soll, garantiert die Reform jedoch nicht. Die Preise werden weiterhin von den Fahrschulen festgelegt.

Zwölf vorgeschriebene Sonderfahrten sollen entfallen

Deutlich verändern könnte sich auch die praktische Ausbildung für den Pkw-Führerschein. Derzeit sind zwölf sogenannte besondere Ausbildungsfahrten vorgeschrieben. Dazu gehören fünf Überlandfahrten, vier Autobahnfahrten und drei Fahrten bei Dunkelheit.

Künftig soll keine feste Zahl solcher Fahrten mehr vorgeschrieben sein. Vorgesehen bleibt allerdings, dass Fahrschüler Erfahrungen auf Landstraßen, Autobahnen und bei Dunkelheit sammeln müssen.

Wie umfangreich die praktische Ausbildung im Einzelfall ausfällt, soll stärker vom individuellen Ausbildungsstand und von der Einschätzung des Fahrlehrers abhängen. Die Änderung bedeutet deshalb nicht, dass jeder Fahrschüler künftig automatisch mit weniger praktischen Fahrstunden auskommt.

Auch Fahrsimulatoren sollen nach den Reformplänen stärker in die Ausbildung eingebunden werden können. Einzelheiten ergeben sich aus der ergänzenden Rechtsverordnung.

Private Begleitpersonen könnten beim Üben helfen

Eine weitere Neuerung betrifft den Erwerb zusätzlicher Fahrpraxis. Der Gesetzentwurf enthält eine Experimentierklausel, mit der Fahranfänger unter bestimmten Voraussetzungen auch außerhalb der klassischen Fahrstunde auf öffentlichen Straßen üben könnten.

Dabei sollen sie von einer zuvor festgelegten geeigneten Person begleitet und angeleitet werden. Voraussetzung wäre unter anderem eine ausreichende Befähigung des Fahrschülers. Die Bundesregierung nennt außerdem das Bestehen der theoretischen Prüfung als Voraussetzung für das geplante Modell.

Diese neue Ausbildungsform soll die professionelle Ausbildung in einer Fahrschule nicht ersetzen. Die Länder sollen zudem entscheiden können, ob sie das Modell überhaupt einführen. Vorgesehen ist eine wissenschaftliche Begleitung durch die Bundesanstalt für Straßen und Verkehrswesen.

Die konkreten Anforderungen an Begleitpersonen, Fahrzeuge, Versicherungsschutz und mögliche Beschränkungen sollen durch weitere Vorschriften festgelegt werden.

Mehr Fahrprüfer und weniger Bürokratie geplant

Die Reform betrifft nicht nur Fahrschüler. Auch die Voraussetzungen für Personen, die Fahrerlaubnisprüfungen abnehmen, sollen verändert werden.

Der Gesetzentwurf sieht ein neues eigenständiges Qualifikationsprofil für Fahrerlaubnisprüfer vor. Für diese Tätigkeit wäre danach nicht mehr in jedem Fall ein Ingenieurstudium erforderlich. Unter anderem sollen auch bestimmte berufliche oder schulische Qualifikationen zusammen mit einer speziellen Ausbildung bei einer Technischen Prüfstelle ausreichen können.

Gleichzeitig will die Bundesregierung zahlreiche Dokumentationspflichten für Fahrschulen abbauen. Der Entwurf beziffert die erwartete jährliche Entlastung der Wirtschaft durch die vorgesehenen Änderungen auf mehr als 73 Millionen Euro. Ein großer Teil davon entfiele nach den Berechnungen auf nicht mehr zwingend benötigte Unterrichtsräume und Lehrmittel.

Zusätzlich sollen Preise und Erfolgsquoten von Fahrschulen künftig leichter vergleichbar werden. Die Bundesregierung plant, entsprechende Daten digital zugänglich zu machen.

Bundesrat am 25. September ist noch kein sicherer Endtermin

Beim Zeitplan ist zwischen dem Gesetzentwurf und der ergänzenden Verordnung zu unterscheiden. Der Bundesrat hat zum Gesetz bereits am 10. Juli Stellung genommen. Die Bundesregierung reagierte anschließend mit einer Gegenäußerung. Ende Juli wurde der Entwurf als Bundestagsdrucksache 21/7404 in das parlamentarische Verfahren eingebracht.

Nach der Sommerpause muss sich nun der Bundestag mit dem Vorhaben befassen. Weil es sich nach dem Gesetzentwurf um ein zustimmungsbedürftiges Gesetz handelt, muss anschließend auch der Bundesrat zustimmen.

Die nächste reguläre Sitzung des Bundesrates findet am 25. September 2026 statt. Offiziell bestätigt war am 22. August jedoch noch nicht, dass das Gesetz oder die dazugehörige Fahrschulmodernisierungs-Verordnung an diesem Tag abschließend behandelt werden.

Inkrafttreten Anfang 2027 bleibt das politische Ziel

Die Bundesregierung hatte für die Reform ein Inkrafttreten Anfang 2027 in Aussicht gestellt. Voraussetzung dafür ist, dass das parlamentarische Verfahren rechtzeitig abgeschlossen wird und die notwendigen Rechtsverordnungen beschlossen werden.

Bis dahin gelten die heutigen Ausbildungsregeln weiter. Dazu gehören insbesondere die derzeit vorgeschriebenen Sonderfahrten und die bestehenden Vorgaben für den Theorieunterricht.

Auch eine konkrete Ersparnis lässt sich derzeit nicht beziffern. Die Bundesregierung geht zwar davon aus, dass Digitalisierung, geringere Bürokratie und flexiblere Ausbildungsmöglichkeiten die Kosten senken können. Wie stark sich das auf den Preis eines Führerscheins auswirkt, hängt jedoch auch davon ab, welche Angebote Fahrschulen künftig tatsächlich machen und wie viele Fahrstunden ein Fahrschüler individuell benötigt.

Damit steht für 2027 eine weitreichende Umstellung der Fahrschulausbildung bevor, sofern Bundestag und Bundesrat den Plänen zustimmen. Bis zum Abschluss des Verfahrens bleiben die einzelnen Regelungen jedoch Vorhaben und noch kein geltendes Recht.

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