
Münster. Essen per App bestellen, wenige Minuten später steht ein Fahrer vor der Tür. Hinter diesem alltäglichen Geschäftsmodell steckt jedoch eine Branche, über deren Arbeitsbedingungen Behörden bislang nur lückenhafte Daten haben. Neue Kontrollen bei Lieferdiensten im Münsterland zeigen nun erstmals konkreter, wo Probleme liegen können: Bei einer von drei überprüften Firmen stellten die Arbeitsschutzbehörden Defizite in der Organisation des Arbeitsschutzes fest. Das Land NRW will die Erkenntnisse nutzen, um künftige Prüfungen gezielter auszurichten.
Die Prüfungen fanden zwischen April und Juni 2026 im Rahmen eines landesweiten Pilotprojekts statt. Untersucht wurde dabei nicht nur, ob einzelne Arbeitsschutzvorschriften eingehalten werden. Die Behörden wollten zunächst auch besser verstehen, wie die schnell gewachsene Lieferbranche überhaupt organisiert ist. Zum untersuchten Münsterland zählen neben Münster die Kreise Steinfurt, Coesfeld, Borken und Warendorf.
Schon dabei zeigte sich ein sehr unterschiedliches Bild. Restaurants und Systemgastronomen beschäftigen teilweise eigene Fahrer, andere Bestellungen werden über Plattformen und deren Zusteller abgewickelt. Hinzu kommen nach Erkenntnissen des Landes zum Teil komplexe Subunternehmerstrukturen und unterschiedliche Beschäftigungsmodelle. Über den Umfang von Solo-Selbstständigkeit konnten die Kontrollen dagegen keine belastbaren Aussagen liefern.
Wichtig ist dabei die Größenordnung: Drei überprüfte Lieferdienste erlauben keine Aussage über die gesamte Branche im Münsterland. Der Befund macht aber deutlich, warum das Land seine Kontrollpraxis weiterentwickeln will.
Bemerkenswert ist vor allem, wie wenig belastbare Zahlen es trotz der hohen Sichtbarkeit von Lieferdiensten gibt. Selbst die Frage, wie viele Arbeitsschutzkontrollen zwischen 2022 und 2026 speziell bei Essenslieferdiensten im Münsterland stattfanden, kann die Landesregierung nicht beantworten.
Der Grund liegt in der amtlichen Statistik. Essenslieferdienste ließen sich über Jahre nicht eindeutig von anderen Kurier- und Lieferdiensten trennen. Erst mit der neuen Klassifikation der Wirtschaftszweige wurde für Lieferdienste ein eigener fünfstelliger Wirtschaftszweig geschaffen. Das Statistische Bundesamt führt unter der Kennziffer 53.20.4 inzwischen ausdrücklich „Lieferdienste“.
Die neue Wirtschaftszweigklassifikation gilt grundsätzlich seit Anfang 2025, wird in den verschiedenen amtlichen Statistiken jedoch schrittweise eingeführt. Deshalb dürften detailliertere und besser vergleichbare Branchendaten erst nach und nach verfügbar werden.
Auch bei möglichen Mindestlohn- oder Schwarzarbeitsverstößen bleibt die Lage unübersichtlich. Entsprechende Prüfungen liegen in der Zuständigkeit des Bundes. Der NRW-Landesregierung stehen deshalb keine regional aufgeschlüsselten Zahlen für Essenslieferdienste zur Verfügung.
Ähnlich dünn ist die Datenlage bei der betrieblichen Mitbestimmung. Eine amtliche Statistik darüber, welche Lieferdienste einen Betriebsrat haben, existiert nicht. Betriebsräte werden in Deutschland nicht in einem öffentlichen Register erfasst.
Nach dem derzeitigen Kenntnisstand der Landesregierung gibt es bei Lieferando den Betriebsrat Westfalen, der unter anderem Beschäftigte am Standort Münster vertritt. Über weitere Betriebsräte bei Essenslieferdiensten im Münsterland liegen dem Land keine Erkenntnisse vor. Das bedeutet allerdings nicht automatisch, dass es keine weiteren gibt.
Auch einen generellen Zusammenhang zwischen dem Einsatz von Subunternehmen und eingeschränkter Mitbestimmung kann die Landesregierung bislang nicht belegen. Entscheidend seien die jeweilige betriebliche Organisation und die Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes.
Die Pilotkontrollen sollen deshalb mehr sein als eine Momentaufnahme. Die Arbeitsschutzverwaltung will die festgestellten Organisations- und Beschäftigungsstrukturen nutzen, um bei künftigen Kontrollen gezielter prüfen zu können. Branchen mit komplexen Subunternehmerketten stehen nach Angaben der Landesregierung ohnehin besonders im Fokus, wenn dort Hinweise auf Arbeitsschutzverstöße oder Beschwerden vorliegen.
Dass Plattformarbeit für das Land inzwischen ein eigenes arbeitsmarktpolitisches Thema ist, zeigt auch eine im Frühjahr veröffentlichte Studie des NRW-Arbeitsministeriums. Die von Prognos erstellte Untersuchung befasst sich unter anderem mit Plattformarbeit, Solo-Selbstständigkeit, Digitalisierung und neuen Beschäftigungsformen. Das Ministerium sieht Mitbestimmung und Sozialpartnerschaft dabei als wichtige Faktoren für die Gestaltung der veränderten Arbeitswelt.
Für die Lieferdienste im Münsterland entsteht damit ein vergleichsweise klarer Trend: Die Behörden wissen bislang noch zu wenig über eine Branche, die längst zum Stadtbild gehört. Genau diese Lücke soll nun kleiner werden. Die ersten drei Prüfungen liefern dafür noch kein Gesamtbild, aber einen konkreten Anlass, genauer hinzusehen.
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