Christina Block sagt erneut aus und korrigiert frühere Angaben

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Im Prozess um Christina Block vor dem Landgericht Hamburg hat sich die angeklagte Unternehmerin nach einer längeren Aussagepause erneut ausführlich zu Wort gemeldet. Am 72. Verhandlungstag am Dienstag, 25. August 2026, korrigierte sie Teile ihrer früheren Einlassung aus dem Juli 2025. Zugleich hielt sie an ihrer zentralen Darstellung fest: Sie habe vorab nichts von der Aktion in der Silvesternacht 2023/24 gewusst und diese auch nicht in Auftrag gegeben. Die Staatsanwaltschaft vertritt eine andere Auffassung und wirft ihr vor, die gewaltsame Rückholung zweier ihrer Kinder aus Dänemark veranlasst zu haben. Für Christina Block und alle weiteren Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

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Christina Block korrigiert Angaben zu erstem Treffen

Eine wesentliche Korrektur betrifft Blocks ersten Kontakt mit einem israelischen Sicherheitsberater, der im Verfahren eine zentrale Rolle spielt. In ihrer früheren Einlassung hatte Block dargestellt, bei dem anfänglichen Kontakt sei es um Fragen der Cybersicherheit für das Unternehmen gegangen. Nun erklärte sie, bereits bei diesem Treffen seien auch ihre Kinder und die Beschaffung von Informationen für die familienrechtlichen Verfahren Thema gewesen.

Nach Blocks neuer Darstellung habe dieses erste Gespräch Ende Januar 2023 in einem Restaurant stattgefunden. Zuvor hatte sie einen anderen Ort genannt. An Einzelheiten habe sie sich erst durch spätere Aussagen im Prozess wieder erinnert. Sie betonte zugleich, bei dem Gespräch sei es nicht um eine Entführung gegangen. Ziel sei nach ihrer Darstellung gewesen, Informationen für die laufenden Verfahren im Zusammenhang mit dem Sorgerechtskonflikt zu erhalten.

Damit verändert Block einen Teil ihrer bisherigen Schilderung, nicht aber ihre Aussage zum entscheidenden Anklagevorwurf. Sie bestreitet weiterhin, die spätere Aktion in Dänemark gekannt oder beauftragt zu haben. Nach ihrer Darstellung hätte eine Rückführung der Kinder nur unter rechtlich abgesicherten Bedingungen, mit ihrer eigenen Beteiligung und unter Einbindung professioneller Begleitung stattfinden sollen.

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Auch Chatgruppe war Thema der neuen Einlassung

Block ging außerdem auf eine Chatgruppe ein, die in ihrer früheren Einlassung nicht erwähnt worden war. Sie bestätigte, zeitweise Mitglied einer Gruppe mit dem Namen Bring Kids Home gewesen zu sein. Nach ihrer Darstellung bestand dieser Austausch nur für einen begrenzten Zeitraum und lange vor der Silvesternacht 2023/24. Sie erklärte, die Gruppe später nicht mehr als bedeutsam wahrgenommen und sie deshalb bei ihrer ersten ausführlichen Aussage nicht erwähnt zu haben.

Die Kontakte zu Mitgliedern der israelischen Sicherheitsfirma gehören zu den Punkten, die im Prozess seit Monaten intensiv behandelt werden. Mehrere Zeugen haben zu Gesprächen, Treffen und Planungen ausgesagt. Einzelne Darstellungen werden von Block und ihrer Verteidigung bestritten. Welche Angaben das Gericht am Ende für erwiesen hält, ist Gegenstand der richterlichen Beweiswürdigung und steht vor Abschluss des Verfahrens nicht fest.

Verteidigung bestreitet Kenntnis von der Silvesteraktion

Bereits vor Blocks erneuter Einlassung hatte ihre Verteidigung ihre Position zu umfangreichen Unterlagen aus dem Verfahren erläutert. Verteidiger Ingo Bott vertrat dabei erneut die Auffassung, aus den Dokumenten ergebe sich keine Kenntnis seiner Mandantin von der späteren Aktion. Auch Angaben zu behaupteten Treffen Blocks mit Beteiligten der Sicherheitsfirma werden von der Verteidigung teilweise angegriffen.

Block erklärte ihrerseits, sie habe sich bei rechtlichen Fragen auf anwaltliche Beratung verlassen. Nach ihrer Darstellung seien für sie ausschließlich friedliche und rechtlich zulässige Möglichkeiten infrage gekommen. Eine Aktion, bei der Dritte die Kinder ohne ihre Anwesenheit von Dänemark nach Deutschland bringen würden, habe ihren Vorstellungen widersprochen. Diese Aussagen sind Teil ihrer Verteidigung und stellen keine gerichtliche Feststellung zum tatsächlichen Ablauf dar.

Auch der mitangeklagte frühere Fernsehmoderator Gerhard Delling bestreitet über seine Verteidigung eine Beteiligung beziehungsweise Kenntnis von der geplanten Aktion. Sein Verteidiger wandte sich am Dienstag ebenfalls gegen Schlussfolgerungen aus Unterlagen und Kommunikationsdaten, die im Verfahren ausgewertet wurden.

Staatsanwaltschaft erhebt weitreichende Vorwürfe

Der Prozess vor dem Landgericht Hamburg läuft seit dem 11. Juli 2025. Insgesamt sind sieben Personen angeklagt. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft soll Christina Block eine israelische Sicherheitsfirma damit beauftragt haben, zwei ihrer Kinder in der Silvesternacht 2023/24 aus der Obhut ihres in Dänemark lebenden Vaters nach Deutschland zu bringen. Dabei soll Gewalt angewendet worden sein. Block weist zurück, einen solchen Auftrag erteilt oder von der konkreten Aktion gewusst zu haben.

Ein israelischer Mitangeklagter hat im Verfahren eigene Tatbeiträge eingeräumt. Andere Angeklagte weisen die gegen sie gerichteten Vorwürfe zurück. Aussagen einzelner Beteiligter über eine mögliche Kenntnis oder Beteiligung Blocks stehen Aussagen der Angeklagten und Einwänden ihrer Verteidigung gegenüber. Eine abschließende Bewertung obliegt allein dem Gericht.

Verfahren läuft seit mehr als einem Jahr

Ausgangspunkt des langjährigen Konflikts war ein familienrechtlicher Streit nach der Trennung der Eltern. Zwei Kinder lebten seit 2021 bei ihrem Vater in Dänemark. In der Silvesternacht 2023/24 wurden sie dort von mehreren Personen weggebracht und anschließend nach Deutschland transportiert. Die strafrechtliche Frage, wer diese Aktion plante, wer davon wusste und welchen Beitrag einzelne Angeklagte geleistet haben sollen, steht im Mittelpunkt des Hamburger Verfahrens.

Die erneute Aussage Blocks ist deshalb vor allem relevant, weil sie ihre bisherigen Angaben in einzelnen Punkten verändert und zugleich an ihrer Verteidigung gegen den zentralen Vorwurf festhält. Die Unterschiede zwischen der früheren und der aktuellen Darstellung gehören nun zum Prozessstoff, den die Strafkammer gemeinsam mit Zeugenaussagen, Kommunikationsdaten und weiteren Beweismitteln würdigen muss.

Die am Dienstag begonnene, umfangreiche Erklärung war noch nicht abgeschlossen. Für Mittwoch, 26. August 2026, war eine Fortsetzung der Einlassung angekündigt. Eine gerichtliche Entscheidung über die Schuld oder Unschuld der Angeklagten ist bislang nicht gefallen.

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