EU-Einwände verzögern Rainers neues Tierhaltungslabel

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Die geplante Reform der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung in Deutschland kann vorerst nicht wie vorgesehen verabschiedet werden. Die EU-Kommission hat im europäischen Notifizierungsverfahren eine ausführliche Stellungnahme zum Gesetzentwurf abgegeben. Damit verlängert sich die sogenannte Stillhaltefrist bis zum 12. November 2026. Deutschland darf die notifizierten technischen Vorschriften während dieses Zeitraums nicht beschließen. Ein endgültiges Aus für die Pläne von Bundesagrarminister Alois Rainer bedeutet das jedoch nicht.

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Die EU-Bedenken gegen die Tierhaltungskennzeichnung treffen einen Gesetzentwurf, mit dem die Bundesregierung das bestehende Kennzeichnungssystem grundlegend umbauen will. Besonders relevant sind dabei die geplante Einbeziehung von Schweinefleisch aus dem Ausland, die Ausweitung auf bestimmte verarbeitete Produkte sowie die Kennzeichnung in Restaurants, Kantinen und anderen Bereichen der Außer-Haus-Verpflegung.

EU-Verfahren verlängert Stillhaltefrist bis November

Deutschland hatte den Entwurf für das dritte Änderungsgesetz zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz am 11. Mai 2026 bei der EU-Kommission angemeldet. Das Verfahren soll verhindern, dass einzelne Mitgliedstaaten technische Vorschriften einführen, die den freien Warenverkehr im europäischen Binnenmarkt behindern könnten.

Nach Angaben des europäischen TRIS-Registers haben neben der EU-Kommission auch Lettland, Polen, Österreich, Tschechien, Frankreich und Spanien ausführliche Stellungnahmen eingereicht. Slowenien übermittelte Bemerkungen. Die ursprünglich am 12. August endende Stillhaltefrist läuft deshalb nun bis zum 12. November 2026.

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Eine ausführliche Stellungnahme bedeutet nach den EU-Regeln, dass mögliche Hindernisse für den freien Warenverkehr gesehen werden. Der betroffene Mitgliedstaat muss darlegen, wie er mit den vorgebrachten Einwänden umgehen will. Während der verlängerten Frist darf die betreffende technische Regelung nicht verabschiedet werden.

Damit ist die Reform vorerst ausgebremst, aber nicht endgültig gestoppt. Deutschland kann auf die Einwände reagieren und den Entwurf gegebenenfalls verändern.

Streitpunkt ist vor allem Schweinefleisch aus dem Ausland

Ein besonders sensibler Teil der deutschen Pläne betrifft Importe. Nach dem Entwurf sollen künftig auch ausländische Anbieter die deutsche Tierhaltungskennzeichnung verwenden müssen, wenn sie entsprechendes Schweinefleisch auf dem deutschen Markt verkaufen wollen. Bislang können ausländische Lebensmittel freiwillig an dem staatlichen System teilnehmen.

Wie grundlegend die europarechtlichen Fragen dabei sind, zeigt unter anderem die öffentlich zugängliche Stellungnahme Frankreichs. Die französischen Behörden sehen die Gefahr zusätzlicher nationaler Handelshemmnisse und argumentieren, Deutschland könne strengere nationale Tierschutzanforderungen zwar für eigene Erzeuger vorsehen, diese aber nicht ohne Weiteres Produzenten aus anderen EU-Staaten auferlegen. Frankreich fordert deshalb eine Anpassung des Entwurfs an das europäische Recht.

Auch Branchenverbände aus anderen europäischen Staaten hatten während des Verfahrens Bedenken wegen möglicher zusätzlicher Anforderungen für Importeure und Fleischproduzenten geäußert. Diese Stellungnahmen sind Interessenpositionen und nicht mit der rechtlichen Bewertung der EU-Kommission gleichzusetzen.

Was Rainer mit der Reform ändern will

Das bestehende deutsche Gesetz sieht vor, dass die verbindliche staatliche Kennzeichnung zunächst für frisches Schweinefleisch aus deutscher Produktion gilt. Die Pflicht wurde zuletzt auf den 1. Januar 2027 verschoben. Bis dahin kann die Kennzeichnung bereits freiwillig verwendet werden.

Rainers Reform geht deutlich weiter. Sie soll neben importierter Ware auch bestimmte verarbeitete Lebensmittel und die Außer-Haus-Verpflegung erfassen. Verbraucher könnten damit beispielsweise auch in Restaurants oder Kantinen Informationen über die Haltungsform erhalten. Zudem sieht der Entwurf Vereinfachungen bei Meldepflichten für Betriebe vor.

Geplant ist außerdem ein sogenanntes Downgrading. Unternehmen könnten Fleisch unter bestimmten Voraussetzungen mit einer niedrigeren Haltungsform kennzeichnen, als sie tatsächlich während der Mast eingehalten wurde. Damit soll die Vermarktung flexibler werden, wenn für Fleisch aus höheren Haltungsstufen nicht genügend Nachfrage besteht.

Folgen für Landwirte: Planungssicherheit verzögert sich

Für Schweinehalter bedeutet die europäische Prüfung vor allem neue Unsicherheit beim Zeitplan. Betriebe müssen sich auf Kennzeichnungsvorgaben, Nachweise und mögliche Investitionen einstellen. Gleichzeitig ist noch offen, welche Teile des Reformpakets nach dem EU-Verfahren unverändert bestehen bleiben können.

Besonders wichtig ist dies für Betriebe, die höhere Haltungsstandards anbieten. Ein zentrales Ziel der Kennzeichnung besteht darin, solche Leistungen für Verbraucher sichtbar zu machen und damit eine bessere Vermarktung zu ermöglichen. Die Bundesregierung begründet ihr Modell ausdrücklich auch damit, dass Landwirte für höhere Standards am Markt besser erkennbar werden sollen.

Eine unmittelbare Änderung der geltenden Haltungsanforderungen für Schweine folgt aus dem laufenden EU-Verfahren allerdings nicht. Betroffen ist zunächst die geplante Reform der Kennzeichnung.

Handel und Gastronomie müssen auf endgültige Regeln warten

Auch für Fleischwirtschaft, Einzelhandel und Gastronomie verzögert sich die endgültige Klarheit. Gerade die Erweiterung auf verarbeitete Lebensmittel und Restaurants würde zusätzliche Kennzeichnungs- und Informationsprozesse entlang der Lieferkette erforderlich machen.

Für Händler ist zugleich die Behandlung ausländischer Ware von erheblicher Bedeutung. Sollte die Pflicht für Importe im weiteren Verfahren verändert werden müssen, könnte dies die Reichweite des gesamten Systems beeinflussen. Die Bundesregierung hatte die Einbeziehung ausländischer Lebensmittel gerade damit begründet, Verbraucher möglichst flächendeckend informieren und unterschiedliche Wettbewerbsbedingungen zwischen deutscher und importierter Ware vermeiden zu wollen.

Verbraucher müssen länger auf die erweiterte Kennzeichnung warten

Für Verbraucher bedeutet die Verzögerung zunächst, dass die geplante umfassendere Kennzeichnung nicht kurzfristig eingeführt werden kann. Das derzeitige System sieht fünf Haltungsformen vor und soll Informationen darüber liefern, unter welchen Bedingungen die Tiere gehalten wurden, von denen das Fleisch stammt.

Die geplante Reform würde diese Informationen an deutlich mehr Verkaufsstellen und auf weitere Produkte ausweiten. Besonders die Einbeziehung von Gastronomie und verarbeiteten Lebensmitteln sollte Lücken schließen, die das bisherige System lässt.

Bis zum Abschluss des EU-Verfahrens bleibt entscheidend, wie Deutschland auf die ausführlichen Stellungnahmen reagiert. Fest steht bislang, dass der notifizierte Entwurf während der Stillhaltefrist bis zum 12. November 2026 nicht verabschiedet werden darf. Nicht bestätigt ist dagegen, dass Brüssel das deutsche Tierhaltungslabel endgültig untersagt hat.

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