
Bei der Bezahlung von Beamtinnen und Beamten kommt Bewegung in die Länder. Niedersachsen will Sonderzahlungen erhöhen, bisherige Familienzuschläge neu verteilen und die Grundgehälter zusätzlich anheben. Hessen hat gerade ein neues Besoldungsgesetz beschlossen. Brandenburg bereitet teilweise deutlich stärkere Anpassungen vor.
Hintergrund ist eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Berliner Beamtenbesoldung. Die Karlsruher Richter entwickelten darin die Maßstäbe für eine amtsangemessene Alimentation weiter. Die Entscheidung gilt unmittelbar für die beanstandeten Berliner Regelungen. Ihre verfassungsrechtlichen Kriterien haben aber Bedeutung weit über Berlin hinaus.
Das Bundesverfassungsgericht erklärte mit Beschluss vom 17. September 2025 die Berliner Besoldungsordnungen A für die Jahre 2008 bis 2020 mit wenigen Ausnahmen für unvereinbar mit dem Grundgesetz. Nach Angaben des Gerichts waren rund 95 Prozent der geprüften Besoldungsgruppen und Jahre betroffen. Berlin muss bis zum 31. März 2027 verfassungskonforme Regelungen schaffen.
Besonders bedeutsam ist der weiterentwickelte Maßstab für die Mindestbesoldung. Nach der Entscheidung muss das Einkommen einer Beamtin oder eines Beamten einen ausreichenden Abstand zu einem realen Armutsrisiko gewährleisten. Als Schwelle zieht das Gericht 80 Prozent des Median Äquivalenzeinkommens heran. Daneben bleibt entscheidend, ob die Besoldung mit der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung und dem Lebensstandard Schritt hält.
Seit der Föderalismusreform 2006 bestimmen die Länder weitgehend selbst über die Besoldung ihrer Landesbeamten. Deshalb gibt es keine bundesweit einheitliche Reaktion. Auch die Europäische Kommission hält in ihrem Rechtsstaatsbericht 2026 fest, dass die Länder prüfen, welche Konsequenzen sich aus der Karlsruher Entscheidung für ihre Besoldungssysteme ergeben.
In Niedersachsen hat das Kabinett am 1. September 2026 einen Gesetzentwurf beschlossen und zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Die Landesregierung verweist dabei ausdrücklich auf die neuen Maßstäbe des Bundesverfassungsgerichts. Unmittelbar entschieden hatte Karlsruhe über Niedersachsen allerdings nicht.
Ein Teil der höheren Bezüge steht unabhängig davon bereits fest. Rückwirkend zum 1. April 2026 wurden die Bezüge um 2,8 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro, angehoben. Diese Erhöhung geht auf die Übertragung des Tarifergebnisses für die Beschäftigten der Länder zurück.
Zusätzlich sieht der neue Entwurf mehrere Änderungen vor. Für 2025 sollen die Einmalzahlungen in der Besoldungsgruppe A9 um 520 Euro, in A10 bis A12 um 300 Euro und in A13 um 200 Euro steigen. Ab 2026 soll die jährliche Sonderzahlung, umgangssprachlich Weihnachtsgeld, für alle Besoldungsgruppen 1.200 Euro betragen. Bislang erhalten diesen Betrag in Niedersachsen nur die Gruppen A5 bis A8. Für die übrigen Gruppen sind es bislang 500 Euro.
Eine weitere strukturelle Änderung betrifft den bisherigen Verheiratetenbestandteil des Familienzuschlags. Er soll rückwirkend zum 1. Januar 2026 in die Grundgehälter einfließen und damit unabhängig vom Familienstand gezahlt werden. Davon würden insbesondere unverheiratete Beamtinnen und Beamte profitieren. Die jährliche Sonderzahlung für das erste und zweite Kind soll außerdem jeweils um 125 Euro auf 375 Euro steigen.
Zum 1. März 2027 plant Niedersachsen eine weitere Besoldungserhöhung von 2,5 Prozent. Zwei Prozentpunkte davon gehen auf die Tarifübertragung zurück. Weitere 0,5 Prozentpunkte sollen nach Angaben der Landesregierung dazu dienen, die amtsangemessene Alimentation sicherzustellen.
Die Anwärtergrundbeträge sollen 2027 um insgesamt 120 Euro steigen. Zum 1. Januar 2028 ist eine weitere allgemeine Erhöhung von einem Prozent vorgesehen. Für Anwärterinnen und Anwärter kommen dann weitere 30 Euro hinzu.
Die finanziellen Folgen sind erheblich. Nach Einführung aller Bestandteile rechnet Niedersachsen allein für die Anpassungen an die Verfassungsrechtsprechung mit zusätzlichen Ausgaben von etwa 300 Millionen Euro jährlich. Zusammen mit den weiteren Besoldungsanpassungen liegen die zusätzlichen jährlichen Belastungen ab 2028 bei rund 686 Millionen Euro. Ende 2025 beschäftigte das Land rund 143.000 Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter. Hinzu kamen rund 113.000 Versorgungsempfänger.
Auch Hessen verändert sein Besoldungssystem. Der Landtag beschloss am 2. September 2026 das Besoldungs und Versorgungsanpassungsgesetz für 2026 und 2027. Die Bezüge steigen rückwirkend zum 1. Juli 2026 um 3,02 Prozent, mindestens jedoch um 110 Euro. Zum 1. Oktober 2027 folgen weitere 2,8 Prozent. Ein wesentlicher Teil dieser Erhöhungen ist ebenfalls die Übertragung eines Tarifergebnisses.
Darüber hinaus erhöht Hessen die Familienzuschläge für das erste und zweite Kind um jeweils 87 Euro. In sämtlichen Besoldungsgruppen der A Besoldung entfällt die erste Erfahrungsstufe, wodurch neu eingestellte Beamte mit einem höheren Grundgehalt beginnen. Außerdem steigen Schicht und Wechselschichtzulagen.
Gleichzeitig stellt Hessen die Berechnung der familienbezogenen Alimentation auf ein Familieneinkünftemodell um. Das Land begründet diese Änderung ausdrücklich mit den aktuellen verfassungsrechtlichen Anforderungen. Für die gesamten Veränderungen bei Besoldung und Versorgung veranschlagt Hessen dauerhaft mehr als 750 Millionen Euro zusätzlich pro Jahr.
Noch weitreichender fallen die bislang geplanten strukturellen Anpassungen in Brandenburg aus. Die Landesregierung verständigte sich im Juli mit den beteiligten Gewerkschaften und Verbänden auf Eckpunkte. Danach sollen Dienst, Anwärter und Versorgungsbezüge rückwirkend zum 1. Januar 2026 angepasst werden.
Brandenburg will die Besoldungsentwicklung künftig stärker an den Nominallohnindex koppeln. Wegen unterschiedlich großer Rückstände in den einzelnen Besoldungsgruppen ergibt sich nach Berechnungen des Landes ein einmaliger Anpassungsbedarf von sieben bis 17 Prozent in der A Besoldung. Bei der B Besoldung sind es etwa 18 Prozent. Zudem stehen mögliche Nachzahlungen für den Zeitraum von 2004 bis Ende 2025 im Raum. Die notwendigen gesetzlichen Änderungen waren Anfang September noch Teil des politischen Umsetzungsprozesses.
Das Brandenburg Modell hat allerdings eine zweite Seite. Die Landesregierung plant, die regelmäßige Wochenarbeitszeit für einen Teil der Beamten ab März 2027 vorübergehend von 40 auf 41 Stunden zu erhöhen. Die Regelung soll bis Ende Juli 2032 befristet sein und Ausnahmen für besonders belastete Beschäftigtengruppen enthalten.
Ob die niedersächsischen Änderungen ausreichen, ist umstritten. Der niedersächsische Beamtenbund hält das geplante Modell für zu niedrig angesetzt. Nach eigenen Berechnungen des dbb würden auch nach der Reform sieben von zwölf A Besoldungsgruppen die vom Verband errechnete Mindestbesoldung unterschreiten. Dabei handelt es sich um die Bewertung des Beamtenbundes, nicht um eine gerichtliche Feststellung.
Auch die Gewerkschaft der Polizei kritisiert insbesondere den Einsatz von Einmalzahlungen und Sonderzahlungen. Sie fordert stärkere strukturelle Veränderungen der Grundbesoldung und eine Prüfung der Abstände zwischen den einzelnen Besoldungsgruppen. Die niedersächsische Landesregierung vertritt dagegen die Position, mit dem Gesamtpaket die neuen verfassungsrechtlichen Maßstäbe einzuhalten.
Damit entsteht nach der Karlsruher Entscheidung kein einheitliches deutsches Besoldungsmodell. Niedersachsen setzt unter anderem auf höhere Sonderzahlungen und die Integration eines Familienzuschlags ins Grundgehalt. Hessen verändert zugleich Erfahrungsstufen und Familienberechnung. Brandenburg plant deutlich größere prozentuale Korrekturen. Wie hoch die Bezüge tatsächlich steigen, hängt deshalb weiterhin stark vom jeweiligen Dienstherrn, der Besoldungsgruppe und den persönlichen Voraussetzungen ab.
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