Ägyptisches Gericht verhängt Todesurteil gegen Sarah Khalifa

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Ein Strafgericht in Kairo hat die ägyptische TV-Moderatorin Sarah Khalifa und elf weitere Angeklagte zum Tode verurteilt. Die Entscheidung fiel am Samstag, 5. September 2026, in einem umfangreichen Strafverfahren gegen insgesamt 28 Personen. Das Todesurteil gegen Sarah Khalifa ist nicht rechtskräftig. Nach ägyptischem Recht stehen weitere Rechtsmittel offen.

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Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die zum Tode Verurteilten einer organisierten Gruppe angehörten, die mit der Herstellung und dem Handel synthetischer Drogen befasst gewesen sei. Grundlage des Verfahrens waren Anklagepunkte der ägyptischen Staatsanwaltschaft. Diese hatte den Beschuldigten unter anderem vorgeworfen, Ausgangsstoffe zur Herstellung synthetischer Drogen beschafft und für den Handel eingesetzt zu haben. Hinzu kamen Vorwürfe im Zusammenhang mit nicht genehmigten Waffen und Munition.

Khalifa hat eine Beteiligung an den ihr vorgeworfenen Drogendelikten bestritten. Nach Angaben ägyptischer Medien erklärte sie während des Verfahrens, vor ihrer Festnahme keine Drogen gesehen zu haben. Auch ihre Verteidigung weist die Vorwürfe zurück. Egypt Today berichtete nach der Urteilsverkündung, die Anwälte hätten Verfahrensfehler geltend gemacht und angekündigt, gegen die Entscheidung vorzugehen. Ob und in welchem Umfang diese Einwände von einer höheren Instanz geteilt werden, ist offen.

Elf weitere Todesurteile, neun lebenslange Haftstrafen

Das Verfahren richtete sich gegen insgesamt 28 Angeklagte. Neben Khalifa erhielten elf weitere Personen die Todesstrafe. Neun Angeklagte wurden zu lebenslanger Haft verurteilt, sieben freigesprochen.

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Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft sollen innerhalb der mutmaßlichen Gruppe unterschiedliche Aufgaben verteilt gewesen sein. Einige Beschuldigte seien für die Beschaffung von Ausgangsstoffen verantwortlich gewesen, andere für Herstellung oder Weitergabe synthetischer Drogen. Die Ermittlungsbehörden erklärten, mehr als 750 Kilogramm Drogen beziehungsweise Rohstoffe für deren Herstellung sichergestellt zu haben.

Diese Angaben stammen aus dem Strafverfahren und von den Ermittlungsbehörden. Für Khalifa gilt bis zum Abschluss des Rechtsmittelverfahrens, dass das Urteil nicht rechtskräftig ist.

Vor der Verkündung der Todesurteile hatte das Gericht den Fall dem ägyptischen Großmufti zur Stellungnahme vorgelegt. Dieses Verfahren ist bei Todesurteilen in Ägypten gesetzlich vorgesehen. Die religiös-rechtliche Einschätzung des Großmuftis ist für das Gericht jedoch nicht bindend. Nach Eingang der Stellungnahme bestätigte das Strafgericht die Todesurteile.

Sarah Khalifa bestreitet Beteiligung an Drogengeschäften

Khalifa ist als ägyptische Fernsehmoderatorin bekannt und präsentierte unter anderem eine Sendung mit Themen aus den Bereichen Kriminalität und Sicherheit. Sie war im April 2025 im Zusammenhang mit den Ermittlungen festgenommen worden.

Ihre Verteidigungsposition spielt für den weiteren Verlauf des Verfahrens eine zentrale Rolle. Khalifa hat nach übereinstimmenden Medienberichten bestritten, an Herstellung oder Handel mit Drogen beteiligt gewesen zu sein. Nach Berichten aus Ägypten erklärte sie vor Gericht, sie habe die später im Verfahren thematisierten Drogen erstmals im Zusammenhang mit ihrer Festnahme gesehen.

Ihre Anwälte sollen zudem Einwände gegen das Verfahren erhoben haben. Welche konkreten Verfahrensschritte sie im Rechtsmittelverfahren angreifen wollen, war zunächst nicht vollständig öffentlich dokumentiert. Eine unabhängige Bestätigung dafür, dass tatsächlich entscheidungserhebliche Verfahrensfehler vorlagen, gab es zunächst nicht.

Damit steht einer erstinstanzlichen Verurteilung eine ausdrücklich bestreitende Verteidigungsposition gegenüber. Über die endgültige strafrechtliche Bewertung entscheiden die weiteren Gerichtsinstanzen.

Todesurteil ist noch nicht rechtskräftig

Besonders wichtig ist der Stand des Verfahrens: Mit dem Urteil vom 5. September ist das Verfahren nicht beendet. Ägypten hat Anfang 2024 sein Strafprozessrecht für schwere Straftaten geändert. Seitdem können Urteile erstinstanzlicher Strafgerichte in Verbrechenssachen vor einer eigenen Berufungsinstanz überprüft werden.

Das Gesetz Nr. 1 aus dem Jahr 2024 führte damit für schwere Straftaten einen zusätzlichen gerichtlichen Instanzenzug ein. Eine Berufungsinstanz kann sich erneut mit dem Fall und der Entscheidung der ersten Instanz befassen. Danach kommt unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Überprüfung durch den ägyptischen Kassationsgerichtshof in Betracht.

Das bedeutet, dass weder das Todesurteil gegen Khalifa noch die übrigen am 5. September ausgesprochenen Todesurteile derzeit als endgültig behandelt werden können. Eine Vollstreckung setzt den Abschluss der vorgesehenen gerichtlichen und rechtlichen Verfahren voraus.

Gerade bei Todesurteilen gelten in Ägypten zusätzliche Verfahrensschritte. Neben der Stellungnahme des Großmuftis sieht das Recht eine gerichtliche Überprüfung von Todesurteilen vor. Die Entscheidung des Kairoer Gerichts ist daher zunächst eine wichtige, aber nicht abschließende Etappe des Strafverfahrens.

Ägypten vollstreckt weiterhin Todesurteile

Ägypten gehört zu den Staaten, die die Todesstrafe sowohl gesetzlich vorsehen als auch tatsächlich vollstrecken. Sie kann unter anderem bei bestimmten Tötungsdelikten, Terrorismusdelikten und schweren Drogendelikten verhängt werden.

Nach der im Mai 2026 veröffentlichten Jahresauswertung von Amnesty International wurden in Ägypten im Jahr 2025 mindestens 23 Menschen hingerichtet. Im Jahr zuvor hatte die von Amnesty dokumentierte Zahl bei 13 gelegen. Für 2025 registrierte die Organisation außerdem mindestens 492 neue Todesurteile, nach mindestens 365 im Jahr 2024.

Die tatsächlichen Zahlen können höher liegen, weil Amnesty seine Statistiken als Mindestzahlen versteht und nicht in allen Staaten vollständige amtliche Daten öffentlich verfügbar sind.

Menschenrechtsorganisationen kritisieren die Anwendung der Todesstrafe in Ägypten seit Jahren. Amnesty International beanstandet unter anderem Todesurteile nach Verfahren, die nach Einschätzung der Organisation internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren nicht genügten.

Hinzu kommt eine grundsätzliche völkerrechtliche Debatte über die Reichweite der Todesstrafe. Internationale Menschenrechtsstandards verlangen in Staaten, die die Todesstrafe noch nicht abgeschafft haben, eine Beschränkung auf die schwersten Straftaten. Nach der Auslegung von UN-Menschenrechtsstandards sind damit grundsätzlich Straftaten gemeint, bei denen vorsätzlich ein Mensch getötet wurde. Todesstrafen allein wegen Drogendelikten werden deshalb von den Vereinten Nationen und Menschenrechtsorganisationen kritisiert.

Im Verfahren gegen Sarah Khalifa steht nun zunächst die gerichtliche Überprüfung des erstinstanzlichen Urteils im Mittelpunkt. Bis zum Abschluss dieser Verfahren ist das am 5. September 2026 ausgesprochene Todesurteil nicht rechtskräftig.

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