
Der Hamburger Solarpark-Entwickler Enerparc AG hat einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Das Amtsgericht Hamburg ordnete daraufhin am 7. September 2026 die vorläufige Verwaltung des Unternehmensvermögens an und bestellte Rechtsanwalt Stefan Denkhaus von der Kanzlei BRL zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Der Geschäftsbetrieb soll zunächst weiterlaufen.
Die Entwicklung ist auch wegen der Größe des Unternehmens bemerkenswert. Enerparc zählt sich mit rund 5,5 Gigawatt installierter Leistung, davon etwa 3,8 Gigawatt am Netz, und mehr als 500 Solarparks zu den größten unabhängigen Solarpark-Eigentümern Europas. Die genauen wirtschaftlichen Gründe für den Insolvenzantrag waren zunächst nicht öffentlich bekannt.
Das Verfahren wird beim Amtsgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 67b IN 225/26 geführt. Nach dem gerichtlichen Beschluss sind Verfügungen der Enerparc AG nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Ein endgültiges Insolvenzverfahren ist damit noch nicht eröffnet. Zunächst läuft das Insolvenzantragsverfahren.
Denkhaus erklärte zum Verfahrensstart, Gespräche mit Vorstand, Beratern und Finanzierern aufgenommen zu haben. Im Mittelpunkt stehe zunächst die Stabilisierung des Unternehmens. Nach Angaben von Enerparc wird der Betrieb fortgeführt. Rund 380 Menschen sind dem Unternehmen zufolge direkt bei der Enerparc AG beschäftigt.
Offen ist dagegen, ob weitere Gesellschaften der Unternehmensgruppe betroffen sein werden. Denkhaus verwies darauf, dass auch Insolvenzanträge von Schwestergesellschaften möglich seien, eine eindeutige Beurteilung dafür aber noch zu früh komme. Damit betrifft der bislang bestätigte Insolvenzantrag zunächst ausdrücklich die Enerparc AG und nicht automatisch die gesamte Unternehmensgruppe.
Besondere Aufmerksamkeit erhält der Insolvenzantrag auch deshalb, weil Enerparc erst am 12. März 2026 ein Finanzierungspaket von insgesamt bis zu einer Milliarde Euro vorgestellt hatte. Es bestand aus einer Junior-Finanzierung über 500 Millionen Euro und einem langfristigen Projektfinanzierungsrahmen von zunächst bis zu 425 Millionen Euro, der auf bis zu 500 Millionen Euro erweitert werden konnte.
An der Junior-Finanzierung waren EIG, Schroders Capital und Eiffel Investment Group beteiligt. Den Projektfinanzierungsrahmen vereinbarte Enerparc mit der Landesbank Baden-Württemberg. Nach den damaligen Angaben sollten damit weitere Solarparks und Batteriespeicher in Deutschland und anderen europäischen Märkten finanziert werden. Projekte konnten über einen Zeitraum von 36 Monaten schrittweise in die Finanzierung aufgenommen werden.
Die angekündigte Gesamtsumme bedeutete damit nicht, dass Enerparc eine Milliarde Euro frei verfügbare Liquidität erhalten hatte. Wie viel aus den verschiedenen Finanzierungsbausteinen bis zum Insolvenzantrag tatsächlich abgerufen worden war und welche Mittel noch zur Verfügung standen, war zunächst nicht bekannt.
Die zuletzt veröffentlichten geprüften Zahlen der Enerparc AG ergeben ein differenziertes Bild. Für 2024 wies die Gesellschaft einen Umsatz von rund 436,4 Millionen Euro und einen Jahresüberschuss von 53,8 Millionen Euro aus. Das Eigenkapital lag zum Jahresende bei rund 362,6 Millionen Euro.
Gleichzeitig lag der operative Cashflow bei minus 80,9 Millionen Euro. Im Lagebericht führte das Unternehmen dies unter anderem auf die Vorfinanzierung von Projektgesellschaften zurück. Enerparc erklärte damals, aus der Errichtung von Solarparks seien 2024 keine wesentlichen Liquiditätsüberschüsse entstanden. Die Mittelabflüsse sollten nach damaliger Planung durch spätere Projektzahlungen wieder ausgeglichen werden.
Zum Ende des Jahres 2024 verfügte die AG über liquide Mittel von rund 22,8 Millionen Euro. Den kurzfristigen Vermögenswerten von rund 605,5 Millionen Euro standen laut Lagebericht rund 610 Millionen Euro kurzfristiges Fremdkapital gegenüber. Die gesamten Verbindlichkeiten beliefen sich auf rund 814 Millionen Euro.
Aus diesen Zahlen lässt sich jedoch nicht ableiten, was den Insolvenzantrag im September 2026 konkret ausgelöst hat. Zwischen dem Bilanzstichtag Ende 2024 und dem Antrag liegen mehr als eineinhalb Jahre. Angaben zu einem konkreten Insolvenzgrund oder zu einer aktuellen Liquiditätslücke lagen zunächst nicht vor.
Enerparc wurde 2008 gegründet und entwickelt, baut und betreibt große Photovoltaikanlagen. Hinzu kommen Stromvermarktung, Batteriespeicher und Umspannwerke. Die Unternehmensgruppe ist international tätig und beschäftigt nach eigenen Angaben mehr als 680 Menschen in mehreren europäischen Ländern sowie in Indien und Australien.
Der Fall betrifft damit einen großen Akteur eines stark kapitalintensiven Geschäfts. Solarparks erfordern hohe Investitionen lange bevor dauerhaft Stromerlöse fließen. Enerparc hatte seinen eigenen Anlagenbestand in den vergangenen Jahren stark ausgebaut und 2025 nach Unternehmensangaben rund 1,2 Gigawatt zusätzliche Solarleistung installiert.
Welche Folgen das Insolvenzantragsverfahren für bestehende Solarparks, laufende Bauprojekte, Finanzierungspartner und einzelne Konzerngesellschaften haben wird, war am Dienstagmorgen noch nicht konkretisiert. Bestätigt war zunächst, dass die Enerparc AG ihren Betrieb fortsetzt und der vorläufige Insolvenzverwalter mit den beteiligten Finanzierern über eine Stabilisierung des Unternehmens spricht.
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