Deutschlands neuer Handy-Ausweis heißt d-you

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Grzegorz Walczak

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Deutschland gibt seiner staatlichen digitalen Brieftasche einen Namen: Die EUDI-Wallet des Bundes soll unter der Bezeichnung d-you auf Smartphones kommen. Bundesdigitalminister Karsten Wildberger stellte den Namen am Mittwoch, 9. September 2026, in Berlin vor. Der Start in Deutschland ist für den 2. Januar 2027 vorgesehen. Mit der App sollen sich Bürger künftig digital ausweisen und weitere amtliche oder private Nachweise auf ihrem Smartphone speichern und gezielt weitergeben können.

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Die d-you EUDI-Wallet ist Teil eines europäischen Projekts für eine einheitliche digitale Identität. Grundlage ist die überarbeitete europäische eIDAS-Verordnung. Sie sieht vor, dass die EU-Mitgliedstaaten mindestens eine kompatible digitale Identitäts-Wallet anbieten. Dadurch sollen digitale Nachweise nicht nur innerhalb eines einzelnen Landes funktionieren, sondern langfristig auch grenzüberschreitend eingesetzt werden können.

Personalausweis und weitere Nachweise auf dem Smartphone

Zu den wichtigsten Funktionen der ersten Version gehört die digitale Ausweisfunktion. Die Identität soll dabei aus dem elektronischen Personalausweis oder einem elektronischen Aufenthaltstitel abgeleitet werden können. Für die erstmalige Einrichtung der entsprechenden Ausweisfunktion ist eine Identitätsprüfung erforderlich. Die staatliche Wallet soll kostenlos sein. Ihre Nutzung bleibt freiwillig, bestehende analoge Möglichkeiten sollen weiterhin zur Verfügung stehen.

Das Konzept geht deutlich über eine weitere Ausweis-App hinaus. In der Wallet sollen unterschiedliche digitale Nachweise gespeichert und vorgezeigt werden können. Die Bundesregierung nennt unter anderem Führerschein, Sozialpass und Rentenausweis als Nachweise, die schrittweise hinzukommen sollen. Welche Dokumente tatsächlich zu welchem Zeitpunkt verfügbar sind, hängt allerdings auch davon ab, wann die jeweils zuständigen Stellen technisch an das System angeschlossen sind.

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Ein typischer Anwendungsfall ist die Altersprüfung. Statt einem Anbieter das vollständige Geburtsdatum und weitere Angaben zu übermitteln, soll die Wallet beispielsweise lediglich bestätigen können, dass eine Person ein bestimmtes Mindestalter erreicht hat. Dieses Prinzip soll die Menge der weitergegebenen persönlichen Daten reduzieren. Nutzer entscheiden dabei jeweils, welche angeforderten Informationen sie freigeben.

Bankkonto, Verträge und Behördengänge als erste Einsatzfelder

Zum Deutschland-Start sollen bereits verschiedene praktische Anwendungen verfügbar sein. Genannt werden unter anderem digitale Altersnachweise, Identitätsprüfungen bei der Eröffnung eines Bankkontos sowie Prozesse für rechtsverbindliche Verträge. Auch öffentliche Verwaltungen, Hochschulen, Banken sowie Telekommunikations- und Versorgungsunternehmen gehören zu den Bereichen, in denen die Technik vorbereitet wird.

Nach Angaben aus dem Umfeld des Bundesdigitalministeriums soll d-you zum Start bei rund 40 Anbietern beziehungsweise Anwendungen eingesetzt werden können. Davon zu unterscheiden ist die deutlich größere Zahl von Unternehmen, die grundsätzlich an der Einführung mitarbeiten wollen. Bitkom teilte am Mittwoch mit, dass inzwischen rund 170 Unternehmen im Rahmen eines gemeinsam mit dem Digitalministerium angestoßenen Memorandums zugesagt haben, sich auf die Nutzung der Wallet vorzubereiten.

Die Zahl der beteiligten Unternehmen bedeutet deshalb nicht, dass am 2. Januar unmittelbar 170 Dienste mit d-you funktionieren werden. Das Ökosystem wird schrittweise aufgebaut. Unternehmen und Behörden testen mögliche Anwendungen bereits vor dem Start in einer sogenannten Sandbox. Dort werden etwa Identifizierungsprozesse und digitale Nachweise unter praxisnahen Bedingungen erprobt.

Deutsche Post und Verwaltungen testen die Anbindung

Zu den Unternehmen, die sich konkret mit der technischen Integration beschäftigen, gehört die Deutsche Post. Sie testet die EUDI-Wallet im Zusammenhang mit ihrem Postident-Angebot und bereitet eine Identifikation über die neue europäische Wallet-Infrastruktur vor. Auch in der öffentlichen Verwaltung laufen Erprobungen. So wird unter anderem untersucht, wie kommunale Dienste direkt oder über bestehende staatliche Identitätsangebote an das System angebunden werden können.

Eine zentrale Rolle bei der Entwicklung spielt die Bundesagentur für Sprunginnovationen SPRIND. Die fachliche Verantwortung liegt beim Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung. Weitere staatliche Partner sind in die Entwicklung und Sicherheitsarchitektur eingebunden. Das deutsche Projekt soll auf gemeinsamen europäischen technischen Standards basieren, damit Nachweise künftig auch zwischen verschiedenen EU-Staaten erkannt und überprüft werden können.

d-you ist Teil eines EU-weiten Systems

Deutschland entwickelt mit d-you keine vollständig isolierte nationale Lösung. Die Wallet ist Teil des European Digital Identity Framework. Jeder Mitgliedstaat kann seine eigene Anwendung bereitstellen, die technischen Grundlagen müssen jedoch so aufeinander abgestimmt sein, dass die verschiedenen Wallets innerhalb der Europäischen Union interoperabel sind.

Die EU-Kommission nennt als Ziel, dass die Mitgliedstaaten ihre europäischen digitalen Identitäts-Wallets bis Ende 2026 anbieten. Deutschland hat den operativen Start seiner staatlichen App inzwischen konkret auf den 2. Januar 2027 terminiert. Die erste Fassung soll dabei bewusst noch nicht sämtliche langfristig geplanten Möglichkeiten enthalten. Weitere Nachweise und Funktionen sollen anschließend ergänzt werden.

Perspektivisch können in Deutschland neben der staatlichen Wallet auch andere Anbieter zugelassene EUDI-Wallets bereitstellen. Voraussetzung dafür sind Zertifizierung und die Einhaltung der europäischen sowie nationalen Sicherheitsvorgaben. Nach der derzeitigen Planung sollen solche alternativen Angebote erst nach dem Start der staatlichen Lösung folgen.

Digitale Identität soll auch offline funktionieren

Die geplante Wallet ist nicht ausschließlich für Internetdienste gedacht. Digitale Nachweise sollen sowohl online als auch vor Ort vorgezeigt werden können. Damit könnte das Smartphone künftig in immer mehr Situationen die Funktion physischer Dokumente übernehmen. Die Bundesregierung plant dennoch keinen Zwang zur Nutzung der App. Personalausweis und andere bisherige Nachweise verschwinden durch den Start von d-you nicht.

Ob die digitale Brieftasche im Alltag schnell breite Akzeptanz erreicht, hängt deshalb wesentlich davon ab, wie viele Behörden, Unternehmen und andere Stellen die Wallet tatsächlich unterstützen. Mit dem festen Namen, dem geplanten Starttermin und den laufenden Tests mit Wirtschaft und Verwaltung tritt das Projekt nun jedoch in die entscheidende Phase vor der Einführung Anfang 2027 ein.

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