
In deutschen Geschäften, Restaurants und bei Dienstleistern könnte „nur Barzahlung“ bald weitgehend der Vergangenheit angehören. Das Bundesfinanzministerium plant, Unternehmen bei Geschäften vor Ort grundsätzlich dazu zu verpflichten, neben Bargeld mindestens eine digitale Bezahlmöglichkeit anzubieten. Die geplante digitale Bezahlpflicht soll nach dem derzeitigen Zeitplan 2027 eingeführt werden. Beschlossen ist sie allerdings noch nicht. Die Eckpunkte befinden sich zunächst in der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung.
Für Verbraucher würde die Neuregelung vor allem mehr Wahlfreiheit bedeuten. Wer kein Bargeld dabeihat, könnte dann grundsätzlich auf eine elektronische Zahlungsmöglichkeit zurückgreifen. Für Unternehmen, die bislang ausschließlich Bargeld akzeptieren, wären dagegen technische und organisatorische Änderungen nötig. Bargeld soll durch das Vorhaben ausdrücklich nicht abgeschafft werden.
Nach den bisher bekannt gewordenen Eckpunkten sollen Unternehmen nicht auf eine bestimmte Karte oder ein bestimmtes Zahlungssystem festgelegt werden. Sie sollen grundsätzlich selbst entscheiden können, welches digitale Verfahren sie anbieten. Vorgesehen ist allerdings, dass mindestens ein europäisches Zahlungsverfahren akzeptiert wird.
Eine allgemeine Umsatzgrenze für die Pflicht ist in den Eckpunkten bislang nicht vorgesehen. Damit könnte die Regelung grundsätzlich auch kleinere Geschäfte, Cafés, Restaurants oder Dienstleistungsbetriebe erfassen, sofern Waren oder Leistungen unmittelbar vor Ort bezahlt werden. Für nicht kommerziell tätige Organisationen wie bestimmte Vereine und Wohltätigkeitsverbände sind Ausnahmen vorgesehen. Zusätzlich wird geprüft, ob weitere Härtefallregelungen erforderlich sind.
Auch Mindestbeträge für digitale Zahlungen sollen nach den derzeitigen Plänen nicht vorgesehen sein. Kunden könnten eine angebotene digitale Zahlungsart damit grundsätzlich auch bei kleineren Beträgen nutzen. Zusätzliche Gebühren allein für die Nutzung der angebotenen Zahlungsoption sind ebenfalls nicht vorgesehen.
Der entscheidende Unterschied liegt zwischen politischem Plan und geltendem Recht. Das Bundesfinanzministerium hat Eckpunkte für die Neuregelung ausgearbeitet. Daraus muss jedoch erst ein konkreter Gesetzentwurf entstehen. Dieser muss das weitere Verfahren innerhalb der Bundesregierung und anschließend das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren durchlaufen.
Der derzeit genannte Start im Jahr 2027 ist deshalb ein politischer Zeitplan und noch kein endgültig feststehender Einführungstermin. Einzelheiten können sich während des Gesetzgebungsverfahrens noch ändern. Dazu gehören beispielsweise mögliche Ausnahmen, technische Anforderungen und Übergangsfristen.
Die geplante Bezahlpflicht ist zudem nicht mit der ebenfalls diskutierten Registrierkassenpflicht gleichzusetzen. Das Bundesfinanzministerium verfolgt parallel eine Reform der steuerlichen Kassenvorschriften. Nach dem aktuellen Entwurf sollen Unternehmen mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz ab 2028 elektronische Kassensysteme verwenden müssen. Auch digitale Belege spielen dabei eine Rolle. Beide Vorhaben betreffen zwar den Zahlungsverkehr und die steuerliche Nachvollziehbarkeit von Umsätzen, sind rechtlich aber voneinander zu unterscheiden.
Viele Unternehmen bieten digitale Zahlungen bereits heute an. Der Handelsverband Deutschland verweist darauf, dass im stationären Einzelhandel an einem sehr großen Teil der Kassen sowohl Bargeld als auch elektronische Zahlungsmittel akzeptiert werden. Stärker betroffen wären deshalb vor allem kleinere Betriebe, die bislang bewusst ausschließlich Bargeld verwenden.
Dort können Kosten für Terminals, Zahlungsdienstleister und einzelne Transaktionen entstehen. Auch Vertragsbedingungen und die Anbindung an bestehende Kassensysteme spielen eine Rolle. Handels- und Gastronomieverbände fordern deshalb unter anderem transparente Gebühren und ausreichende Übergangsfristen. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband hält eine Umsetzung bereits 2027 für ambitioniert und verweist besonders auf die Belastungen kleiner und mittlerer Unternehmen.
Der Handelsverband Deutschland lehnt eine gesetzliche Akzeptanzpflicht grundsätzlich ab. Er argumentiert, dass digitale Zahlungen im Einzelhandel ohnehin fast flächendeckend angeboten würden und zusätzliche Vorgaben vor allem Bürokratie und Kosten verursachen könnten.
Die geplante Regelung bedeutet keine Abschaffung des Bargelds. Union und SPD haben bereits in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten, dass Verbraucher bei alltäglichen Geschäften Wahlfreiheit haben sollen. Bargeld soll als gängige Zahlungsform erhalten bleiben, gleichzeitig soll schrittweise mindestens eine digitale Alternative verfügbar sein.
Damit verfolgt die Bundesregierung ein Modell, bei dem nicht eine Zahlungsart die andere ersetzt. Vielmehr sollen Kunden grundsätzlich zwischen Bargeld und elektronischer Zahlung wählen können. Die Debatte darüber ist auch deshalb relevant, weil Bargeld trotz des Wachstums digitaler Verfahren weiterhin intensiv genutzt wird.
Nach der jüngsten umfassenden Untersuchung der Europäischen Zentralbank wurden 2024 im Euroraum noch 52 Prozent der Zahlungen an physischen Verkaufsstellen bar abgewickelt. Bei Betrachtung des Umsatzwertes lagen Karten mit 45 Prozent vor Bargeld mit 39 Prozent. Gleichzeitig erklärten 62 Prozent der Befragten, dass ihnen die Möglichkeit, mit Bargeld zahlen zu können, wichtig oder sehr wichtig sei.
Digitale Zahlungen gewinnen in Europa seit Jahren an Bedeutung. Karten, Smartphone-Zahlungen und digitale Wallets werden insbesondere bei höheren Beträgen immer häufiger verwendet. Bargeld bleibt zugleich besonders bei kleinen Einkäufen bedeutend. Nach Daten der Europäischen Zentralbank wurden 2024 im Euroraum 68 Prozent der Zahlungen bis fünf Euro weiterhin bar geleistet.
Die deutsche Regelung soll deshalb nicht ausschließlich die Digitalisierung vorantreiben. Das Finanzministerium verbindet sie auch mit dem Ziel, Zahlungen besser nachvollziehbar zu machen und Steuerhinterziehung, Geldwäsche und andere Formen der Finanzkriminalität zu erschweren. Digitale Transaktionen hinterlassen regelmäßig elektronische Zahlungsdaten, während reine Bargeldumsätze schwieriger nachzuvollziehen sein können.
Ob die geplante digitale Bezahlpflicht tatsächlich 2027 in der derzeit vorgesehenen Form in Kraft tritt, hängt nun vom weiteren Gesetzgebungsverfahren ab. Fest steht bislang: Das Finanzministerium will die Wahlmöglichkeiten beim Bezahlen erweitern. Bargeld soll dabei weiterhin Teil des deutschen Zahlungsverkehrs bleiben.
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