Prozess gegen Christina Block: Vor dem Urteil sind noch Fragen offen

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Der Prozess gegen die Hamburger Unternehmerin Christina Block nähert sich nach mehr als einem Jahr seinem Abschluss, doch die Beweisaufnahme ist noch immer nicht beendet. Vor dem Landgericht Hamburg lagen zuletzt zahlreiche neue Beweisanträge vor. Außerdem sollen weitere Zeugen gehört werden. Damit verschieben sich die ursprünglich näher gerückten Schlussplädoyers weiter nach hinten. Einen festen Termin für das Urteil gab es bis Sonntag, 27. September 2026, nicht.

Weitere Zeugen statt Schlussplädoyers

Am 76. Verhandlungstag am 22. September berichtete die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt von umfangreichen neuen Anträgen. Allein die Verteidigung von Christina Block hatte nach Angaben aus der Verhandlung Unterlagen im Umfang von rund 100 Seiten eingereicht. Weitere Anträge kamen von anderen Verfahrensbeteiligten.

Die Kammer hatte zuvor bereits die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Angeklagten erörtert. Dieser Abschnitt steht in Strafprozessen gewöhnlich kurz vor dem Ende der Beweisaufnahme. Im Block-Verfahren folgte darauf jedoch noch nicht der Übergang zu den Schlussvorträgen. Für die kommende Sitzungswoche kündigte das Gericht weitere Zeugen an. Der nächste Verhandlungstag war für Dienstag, 29. September, vorgesehen.

Noch Ende August hatte sich abgezeichnet, dass die Plädoyers nach einer dreiwöchigen Prozesspause beginnen könnten. Verteidiger Ingo Bott stellte allerdings weitere Beweisanträge und kündigte zusätzliche Anträge an. Diese müssen von der Strafkammer geprüft und gegebenenfalls beschieden werden.

Was die Staatsanwaltschaft Christina Block vorwirft

Das Verfahren läuft seit dem 11. Juli 2025 vor der Jugendschutzkammer des Landgerichts Hamburg. Insgesamt stehen sieben Personen vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft Christina Block nach der zugelassenen Anklage vor, an der gewaltsamen Rückholung zweier ihrer Kinder aus Dänemark in der Nacht zum 1. Januar 2024 beteiligt gewesen zu sein und den Auftrag dazu erteilt zu haben. Die Anklage umfasst nach Angaben der Staatsanwaltschaft unter anderem den Vorwurf einer schweren Entziehung Minderjähriger, gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung.

Christina Block bestreitet eine Beauftragung und weist die zentralen Vorwürfe gegen sie zurück. Im August 2026 äußerte sie sich erneut ausführlich vor Gericht und erklärte, sie habe von der Aktion vorher nichts gewusst und ihr nicht zugestimmt. Über Schuld oder Unschuld hat ausschließlich das Gericht zu entscheiden. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

Verteidiger Bott erwartet einen Freispruch

Blocks Verteidiger Ingo Bott vertritt seit Beginn seiner Tätigkeit in dem Verfahren die Position, seine Mandantin müsse freigesprochen werden. In einem Interviewformat des „Hamburger Abendblatts“ erklärte er, aus seiner Sicht gebe es keinen Beweis dafür, dass Block die Aktion organisiert, gewünscht oder in Auftrag gegeben habe. Seine Schlussfolgerung daraus ist ein Freispruch. Dabei handelt es sich um die Position der Verteidigung und nicht um eine Einschätzung des Gerichts.

Das Gespräch wurde am 31. Juli 2026 noch einmal als „Highlight Folge“ des Abendblatt-Podcasts veröffentlicht. Die zugrunde liegende Interviewfolge war bereits zuvor erschienen. Die dort geäußerte Erwartung ist deshalb nicht als neue Entwicklung aus den letzten Septembertagen zu verstehen.

Auch Blocks frühere öffentliche Erklärungen und die Argumentation ihrer Verteidigung ändern nichts daran, dass das Gericht die umfangreiche Beweisaufnahme eigenständig bewerten muss.

Ex-Verteidiger Kury erneut als Zeuge vor Gericht

Zu den jüngsten Entwicklungen gehörte auch der Auftritt von Blocks früherem Verteidiger Otmar Kury als Zeuge. Er war am 21. September geladen worden, machte wegen seiner anwaltlichen Schweigepflicht aber nur begrenzt Angaben. Block hatte ihn nicht umfassend von dieser Pflicht entbunden. Kury bekräftigte dabei seine persönliche Auffassung, dass seine frühere Mandantin unschuldig sei. Auch diese Aussage stellt keine gerichtliche Feststellung dar.

Der Termin war Teil einer Beweisaufnahme, die bereits mehr als 70 Verhandlungstage umfasst. Der Prozess zählt damit zu den außergewöhnlich umfangreichen laufenden Strafverfahren am Landgericht Hamburg.

Plädoyers und Urteilstermin noch nicht festgelegt

Wann Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung ihre Schlussvorträge halten können, hängt nun zunächst vom weiteren Verlauf der Beweisaufnahme ab. Die Kammer muss sich mit den noch offenen Anträgen befassen und die angekündigten Zeugen hören.

Ein konkreter Termin für die Plädoyers war zum Stand vom 27. September öffentlich nicht bestätigt. Entsprechend gab es auch keinen belastbar feststehenden Urteilstermin. Aussagen, wonach bereits unmittelbar eine bestimmte Entscheidung gegen Christina Block bevorstehe, gehen über den bislang bekannten Verfahrensstand hinaus.

Fest steht lediglich, dass die Strafkammer das langwierige Verfahren seinem Abschluss zuführen will. Wann die Beweisaufnahme tatsächlich geschlossen wird, entscheidet sich in den kommenden Verhandlungstagen.

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