Bundesbeamte warten weiter auf gesetzliche Besoldungsreform

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Symbolbild mit KI erstellt

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Für Bundesbeamte, Soldaten, Richter des Bundes und Versorgungsempfänger bleibt die endgültige gesetzliche Regelung ihrer Bezüge weiter offen. Die bereits ausgezahlten Erhöhungen von 3,0 Prozent rückwirkend zum 1. April 2025 und weiteren 2,8 Prozent seit dem 1. Mai 2026 erfolgen bislang als Abschläge. Ein Kabinettsbeschluss über das umfassende Bundesalimentationsgesetz war Anfang Oktober 2026 noch nicht erfolgt.

Damit ist ein im Laufe des Jahres erwarteter weiterer Schritt im Gesetzgebungsverfahren zunächst ausgeblieben. Der Gesetzentwurf soll nicht nur die Tarifentwicklung auf die Bundesbesoldung übertragen, sondern zugleich die verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine amtsangemessene Alimentation neu umsetzen. Gerade diese Verbindung macht das Vorhaben umfangreicher als eine reine Anpassung der Besoldungstabellen.

3,0 Prozent werden seit Dezember 2025 berücksichtigt

Ausgangspunkt ist der Tarifabschluss für die Beschäftigten von Bund und Kommunen vom 6. April 2025. Dort wurde vereinbart, die Tabellenentgelte rückwirkend zum 1. April 2025 um 3,0 Prozent, mindestens aber um 110 Euro monatlich, anzuheben. Zum 1. Mai 2026 folgte eine weitere Steigerung um 2,8 Prozent.

Für Beamte gelten Tarifabschlüsse nicht automatisch. Ihre Bezüge müssen gesetzlich geregelt werden. Um die Einkommensanpassung nicht bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens hinauszuschieben, beschloss die Bundesregierung bereits am 3. September 2025 Abschlagszahlungen.

Seit der Bezügezahlung für Dezember 2025 wird deshalb bei der Bundesbeamten Besoldung ein erster Anpassungsschritt von 3,0 Prozent rückwirkend zum 1. April 2025 berücksichtigt. Mit den Dezemberbezügen wurden zugleich Abschläge für die Monate seit April 2025 nachgezahlt. Seit Mai 2026 kommt ein weiterer Abschlag von 2,8 Prozent hinzu.

Die Zahlungen stehen ausdrücklich unter dem Vorbehalt der späteren gesetzlichen Regelung. Die Beträge werden damit bereits praktisch berücksichtigt, obwohl die zugrunde liegende dauerhafte Neufassung des Besoldungsrechts noch nicht beschlossen ist.

Bundesalimentationsgesetz seit April in Abstimmung

Das Bundesinnenministerium brachte am 14. April 2026 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und Versorgung, zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften in die Ressortabstimmung. Das Vorhaben wird als Bundesalimentationsgesetz bezeichnet.

Anfang September erklärte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesinnenministerium, Daniela Ludwig, dass die Abstimmung zwischen den Ressorts zu dem komplexen Vorhaben noch andauere. Parallel wurden die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften beteiligt.

Bis Anfang Oktober war der Entwurf nicht vom Bundeskabinett beschlossen. Damit war auch der parlamentarische Weg über Bundestag und Bundesrat noch nicht abgeschlossen. Wann das Kabinett das Vorhaben behandelt, war zunächst nicht verbindlich festgelegt.

Reform geht über reine Prozentanpassung hinaus

Die Verzögerung betrifft ein Gesetzespaket, das deutlich weiter reicht als die Übernahme der beiden linearen Erhöhungen. Im Referentenentwurf ist neben der Anpassung für 2025 und 2026 eine umfassendere Neuordnung des Bundesbesoldungsrechts vorgesehen.

Hintergrund ist die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation. Das Gericht hat die Anforderungen an die Beamtenbesoldung in mehreren Entscheidungen konkretisiert. In seinem Beschluss vom 17. September 2025 entwickelte der Zweite Senat die Prüfung der Mindestbesoldung weiter. Danach muss die Besoldung unter anderem einen ausreichenden Abstand zu einem realen Armutsrisiko gewährleisten.

Der Gesetzgeber besitzt bei der konkreten Ausgestaltung weiterhin erheblichen Spielraum. Zugleich muss die Höhe der Besoldung den verfassungsrechtlichen Vorgaben aus Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes entsprechen.

Der Entwurf des Bundesalimentationsgesetzes verbindet deshalb die Übertragung des Tarifabschlusses mit strukturellen Änderungen der Besoldung. Gewerkschaften haben einzelne Bestandteile des Entwurfs kritisiert. Der Deutsche Gewerkschaftsbund begrüßte zwar die vorgesehene Übertragung der Tarifsteigerungen, äußerte aber Einwände gegen Teile der geplanten Berechnung und Ausgestaltung der amtsangemessenen Alimentation.

Abschläge laufen trotz ausstehendem Gesetz weiter

Für die laufenden Bezüge bedeutet der ausstehende Kabinettsbeschluss zunächst nicht, dass die bisherigen Erhöhungen entfallen. Die bereits beschlossenen Abschlagszahlungen werden weiter berücksichtigt. Der erste Schritt entspricht einer Erhöhung um 3,0 Prozent rückwirkend zum 1. April 2025. Seit dem 1. Mai 2026 wird zusätzlich der zweite Anpassungsschritt von 2,8 Prozent gezahlt.

Rechtlich bleiben diese Zahlungen jedoch Vorleistungen auf eine spätere gesetzliche Regelung. Erst mit einem verabschiedeten und verkündeten Gesetz werden die neuen Besoldungsregelungen dauerhaft festgeschrieben. Dabei können sich aus der endgültigen Ausgestaltung weitere Veränderungen ergeben, insbesondere wenn die Besoldungstabellen oder familienbezogene Bestandteile neu strukturiert werden.

Der weitere Zeitplan war Anfang Oktober 2026 offen. Nach einem Kabinettsbeschluss müsste sich zunächst der Bundestag mit dem Gesetzentwurf befassen. Je nach Ausgestaltung ist anschließend auch der Bundesrat in das Verfahren eingebunden. Bis zum Abschluss dieses Verfahrens bleiben die laufenden 3,0 und 2,8 Prozent Abschlagszahlungen die praktische Grundlage für die erhöhten Bezüge.

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