
Bei einem E-Scooter-Unfall in Rohrbach im oberbayerischen Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm ist ein 14-Jähriger lebensgefährlich verletzt worden. Der Jugendliche war am Freitagabend gegen 19.30 Uhr mit einem E-Scooter bergab unterwegs, als er frontal mit einem entgegenkommenden Auto zusammenstieß. Ein Rettungshubschrauber brachte den Schwerverletzten anschließend in eine Unfallklinik.
Der Unfall ereignete sich im Bereich Frauental. Der 14-Jährige kam nach bisherigen Erkenntnissen von der Turmberghalle und fuhr mit seinem E-Scooter bergab. Der entgegenkommende Pkw befand sich auf seiner vorgesehenen Fahrbahnseite. Der Jugendliche geriet mit seinem Roller auf diese Seite der Straße und kollidierte dort frontal mit dem Wagen.
Zum Zeitpunkt des Zusammenstoßes war es bereits dunkel. Der E-Scooter war den bisherigen Feststellungen zufolge ohne Licht unterwegs. Der 14-Jährige trug zudem dunkle Kleidung und eine schwarze Skimaske. Welche Rolle Sichtverhältnisse, Geschwindigkeit und weitere Faktoren für den Unfall spielten, ist damit allein noch nicht abschließend geklärt.
Der Jugendliche erlitt bei der Kollision schwerste Verletzungen. Rettungskräfte versorgten ihn zunächst am Unfallort. Anschließend wurde er mit einem Rettungshubschrauber in eine Klinik geflogen. Nach dem zuletzt bekannten Stand bestand Lebensgefahr. Weitere Angaben zu seinem Gesundheitszustand lagen zunächst nicht vor.
Bei den Ermittlungen nach dem E-Scooter-Unfall in Rohrbach rückte auch das Fahrzeug des Jugendlichen in den Mittelpunkt. Der Roller war nach den Feststellungen nicht auf eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20 Kilometern pro Stunde begrenzt. Er soll stattdessen technisch in der Lage gewesen sein, Geschwindigkeiten von bis zu 80 Kilometern pro Stunde zu erreichen.
Das bedeutet allerdings nicht, dass der Jugendliche unmittelbar vor dem Zusammenstoß tatsächlich mit 80 Kilometern pro Stunde fuhr. Eine konkrete Unfallgeschwindigkeit ist bislang nicht öffentlich bestätigt. Die Angabe beschreibt lediglich die von den Ermittlern festgestellte mögliche Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs.
Darüber hinaus war der E-Scooter weder zugelassen noch versichert. Eine für das Fahrzeug erforderliche Fahrerlaubnis besaß der 14-Jährige ebenfalls nicht.
Für die rechtliche Einordnung ist die technische Ausführung des Rollers entscheidend. Reguläre Elektrokleinstfahrzeuge dürfen nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von höchstens 20 Kilometern pro Stunde haben. Wer ein solches Fahrzeug fährt, muss mindestens 14 Jahre alt sein. Eine Fahrerlaubnis ist für einen normalen, den Vorschriften entsprechenden E-Scooter nicht erforderlich.
Außerdem dürfen Elektrokleinstfahrzeuge auf öffentlichen Straßen nur eingesetzt werden, wenn für den Fahrzeugtyp eine entsprechende Betriebserlaubnis vorliegt und eine gültige Versicherungsplakette vorhanden ist. Die Verordnung stellt zudem Anforderungen unter anderem an Bremsen und Beleuchtung.
Die Altersgrenze allein war bei dem 14-Jährigen in Rohrbach daher nicht das Problem. Entscheidend ist, dass das von ihm gefahrene Fahrzeug nach den bisherigen Feststellungen die Voraussetzungen eines regulären E-Scooters mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 Kilometern pro Stunde nicht erfüllte. Für das wesentlich schnellere Fahrzeug wäre nach den Angaben zum Unfall eine Fahrerlaubnis erforderlich gewesen.
Offen blieb zunächst, wie schnell der 14-Jährige unmittelbar vor dem Zusammenstoß tatsächlich unterwegs war. Auch aus der möglichen Höchstgeschwindigkeit des Rollers lässt sich die Geschwindigkeit im Moment der Kollision nicht ableiten.
Gesichert ist bislang, dass der Jugendliche bergab fuhr, sich beim Zusammenstoß auf der Fahrbahnseite des entgegenkommenden Autos befand und sein E-Scooter nach den bisherigen Feststellungen ohne Licht unterwegs war. Der Pkw befand sich nach den Erkenntnissen auf seiner regulären Fahrspur.
Im Mittelpunkt stehen nun die weitere medizinische Behandlung des 14-Jährigen und die genaue Rekonstruktion des Unfallablaufs. Zu möglichen weiteren Folgen der Ermittlungen gab es zunächst keine gesicherten Angaben.






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