
Die italienische Großbank UniCredit hat eine entscheidende Hürde bei der geplanten Übernahme der Commerzbank genommen. Die Europäische Zentralbank (EZB) hat am 15. Oktober 2026 genehmigt, dass UniCredit ihre Beteiligung an dem Frankfurter Geldinstitut über die Schwelle von 30 Prozent erhöhen darf. Auch weitere Aktienkäufe sind aus aufsichtsrechtlicher Sicht ohne feste Obergrenze möglich. Die EZB-Genehmigung für UniCredit bringt das Übernahmevorhaben damit deutlich voran. Vollzogen ist die Transaktion allerdings noch nicht.
Mit der Entscheidung hat die EZB eine wesentliche Voraussetzung für den geplanten Kontrollwechsel geschaffen. UniCredit hatte bereits im Sommer über ein öffentliches Umtauschangebot Zugriff auf einen erheblichen Teil der Commerzbank-Aktien gesichert. Die tatsächliche Übertragung weiterer Aktien und der damit verbundenen Stimmrechte hängt jedoch von ausstehenden Genehmigungen ab.
Am 16. Oktober veröffentlichte UniCredit eine weitere Mitteilung zum Stand der Angebotsbedingungen. Demnach hat die EZB nicht nur hinsichtlich der Commerzbank selbst, sondern auch in Bezug auf bestimmte Beteiligungen und Tochtergesellschaften keine Einwände gegen die Transaktion erhoben. Weitere Bedingungen gelten nach Ablauf entsprechender Prüfungsfristen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht als erfüllt.
UniCredit bezeichnet die Entscheidung als wichtigen Fortschritt. Das Unternehmen rechnet damit, die noch laufenden Verfahren gegen Ende des Jahres abschließen zu können.
Der Übernahmeversuch hat sich über mehrere Etappen entwickelt. Im März 2026 kündigte UniCredit ein öffentliches Übernahmeangebot an, dessen Angebotsunterlage am 5. Mai veröffentlicht wurde. Die zusätzliche Annahmefrist endete am 3. Juli.
Nach den endgültigen Ergebnissen vom 8. Juli wurden Aktien im Umfang von 17,60 Prozent des Commerzbank-Grundkapitals angedient. UniCredit hielt zu diesem Zeitpunkt bereits 26,77 Prozent der Aktien unmittelbar. Hinzu kamen Finanzinstrumente, die einen Anspruch auf die Lieferung weiterer 3,22 Prozent des Grundkapitals ermöglichten.
Zusammengerechnet ergab sich daraus eine Position von 47,59 Prozent des Aktienkapitals. Bezogen auf die ausübbaren Stimmrechte entspricht dies nach UniCredit-Angaben rund 49,65 Prozent, weil eigene Aktien der Commerzbank kein Stimmrecht besitzen.
Diese Beteiligungsposition ist nicht mit bereits vollständig übertragenen Stimmrechten gleichzusetzen. Erst nach Erfüllung der verbliebenen Angebotsbedingungen soll UniCredit tatsächlich über die entsprechenden Rechte verfügen können.
Eine der wichtigsten ausstehenden Entscheidungen betrifft die europäische Wettbewerbsaufsicht. UniCredit hat die geplante Übernahme bei der EU-Kommission zur fusionskontrollrechtlichen Prüfung angemeldet. Als vorläufiger Entscheidungstermin wurde der 16. November 2026 festgelegt.
Die Kommission untersucht, ob die Transaktion mit den europäischen Wettbewerbsregeln vereinbar ist. Dabei kann sie einen Zusammenschluss ohne Auflagen genehmigen, Bedingungen verlangen oder bei erheblichen Bedenken eine vertiefte Untersuchung einleiten.
Darüber hinaus sind nach der UniCredit-Mitteilung vom 16. Oktober noch weitere fusionskontrollrechtliche Genehmigungen, Prüfungen nach europäischen Vorschriften über ausländische Subventionen sowie einzelne finanzaufsichtliche Freigaben erforderlich.
UniCredit erwartet, dass diese Verfahren und die übrigen Angebotsbedingungen gegen Jahresende abgeschlossen sein werden. Ein verbindlicher Termin für den tatsächlichen Übergang der Kontrolle ergibt sich daraus nicht.
Die Commerzbank hatte das Übernahmeangebot nicht unterstützt. Vorstand und Aufsichtsrat empfahlen ihren Aktionären im Mai, das Angebot abzulehnen. Sie begründeten dies insbesondere mit der aus ihrer Sicht unzureichenden Gegenleistung und dem fehlenden wirtschaftlichen Mehrwert gegenüber der eigenen Unternehmensstrategie.
Auch nach dem Ende der Angebotsfrist hält die Commerzbank an ihrem Programm „Momentum 2030“ fest. Zugleich erklärt das Institut, weiterhin für einen konstruktiven Dialog mit UniCredit offen zu sein. Dabei sollen die Interessen der Aktionäre, Beschäftigten und Kunden berücksichtigt werden.
Die Commerzbank betont außerdem, dass UniCredit selbst mit einer Beteiligung von knapp 50 Prozent nicht allein über sämtliche grundlegenden Strukturmaßnahmen entscheiden könnte. Beispielsweise sind für einen Beherrschungsvertrag oder den Ausschluss von Minderheitsaktionären besondere gesetzliche Mehrheiten erforderlich.
Auch die Bundesregierung begleitet das Übernahmevorhaben. Der Bund ist infolge seiner Beteiligung während der Finanzkrise weiterhin mit rund 13 Prozent an der Commerzbank beteiligt und gehört damit zu ihren größten Aktionären.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil sprach am 16. Oktober am Rande der Jahrestagung des Internationalen Währungsfonds in Bangkok über Gespräche mit UniCredit-Chef Andrea Orcel. Klingbeil bewertete den bisherigen Austausch als konstruktiv. Die Gespräche sollen auf Arbeitsebene fortgesetzt werden.
Zu den zentralen Anliegen der Bundesregierung gehören der Erhalt des Unternehmenssitzes in Frankfurt, die Sicherung von Arbeitsplätzen und die Fortführung der Mittelstandsfinanzierung. Außerdem soll die Commerzbank nach den Vorstellungen des Bundes eine eigenständige börsennotierte Aktiengesellschaft bleiben.
Ob und in welchem Umfang sich diese Forderungen in verbindlichen Vereinbarungen niederschlagen, ist bislang nicht geklärt.
Die aufsichtsrechtliche Genehmigung bedeutet nicht, dass die Commerzbank bereits organisatorisch mit UniCredit verschmolzen wird. Die strategische und operative Leitung liegt weiterhin beim Vorstand der Commerzbank.
Nach Angaben des Frankfurter Instituts sind das Tagesgeschäft sowie die bestehenden Dienstleistungen und Produkte von der gegenwärtigen Übernahmesituation nicht betroffen. Die Commerzbank betreut mehr als zehn Millionen Privatkunden und gehört zu den wichtigen Finanzierungspartnern mittelständischer Unternehmen in Deutschland.
UniCredit ist mit der HypoVereinsbank bereits im deutschen Bankenmarkt vertreten. Eine Übernahme der Commerzbank würde ihre Stellung dort erheblich erweitern.
Zunächst stehen jedoch die ausstehenden behördlichen Entscheidungen im Mittelpunkt. Erst wenn die erforderlichen Bedingungen erfüllt sind, kann UniCredit die im Rahmen des Übernahmeangebots zugesagten Aktien übernehmen und ihre angestrebte Kontrollposition tatsächlich ausüben.
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