Einsatzfahrt zu Einbruchmeldung endet mit drei Verletzten

Symbolbild: Blaulicht auf dem Dach eines Einsatzfahrzeugs
Symbolbild Feuerwehreinsatz

Teilen:

Bei einer Einsatzfahrt zu einem gemeldeten Wohnungseinbruch ist am Donnerstagabend, 22. Oktober 2026, ein Streifenwagen in Rüsselsheim am Main mit einem Auto zusammengestoßen. Drei Menschen erlitten leichte Verletzungen. Nach Angaben der Polizei, die von der Deutschen Presse-Agentur verbreitet wurden, hatte die Streifenwagenbesatzung Blaulicht und Martinshorn eingeschaltet und war bei roter Ampel in eine Kreuzung gefahren. Dort kam es zur Kollision. Der entstandene Sachschaden wird auf etwa 40.000 Euro geschätzt.

Anzeige

Polizeistreife war wegen eines gemeldeten Einbruchs unterwegs

Die Beamten befanden sich auf dem Weg zu einem Einsatzort, nachdem ein Wohnungseinbruch gemeldet worden war. Für die Fahrt nutzten sie sowohl das blaue Blinklicht als auch das Einsatzhorn. Der Streifenwagen passierte nach den bislang bekannten Angaben eine rote Ampel und stieß im Kreuzungsbereich mit einem anderen Pkw zusammen.

An welcher Kreuzung sich der Unfall genau ereignete, war zunächst nicht mitgeteilt worden. Auch eine genaue Uhrzeit liegt bislang nicht vor. Gesichert ist, dass sich der Zusammenstoß am Donnerstagabend in Rüsselsheim im hessischen Kreis Groß-Gerau ereignete. Die Stadt liegt südwestlich von Frankfurt am Main im Rhein-Main-Gebiet.

Ob sich der gemeldete Wohnungseinbruch bestätigte, ist bislang ebenso wenig bekannt wie das weitere Geschehen am ursprünglichen Einsatzort. Der gemeldete Einbruch war der Anlass für die Einsatzfahrt. Zu den Umständen dieser Meldung und ihrem weiteren Ausgang lagen zunächst keine gesicherten Angaben vor.

Anzeige

Eine Polizistin und zwei junge Männer leicht verletzt

In dem zweiten Fahrzeug saßen ein 18 Jahre alter Fahrer und ein 19-jähriger Beifahrer. Beide wurden bei dem Zusammenstoß leicht verletzt. Auch eine Polizistin aus dem Streifenwagen erlitt leichte Verletzungen. Damit wurden insgesamt drei Menschen verletzt, darunter eine Angehörige der Polizei.

Nähere Angaben zur Art der Verletzungen wurden zunächst nicht bekannt. Ebenso blieb offen, ob die Betroffenen am Unfallort versorgt oder anschließend in Krankenhäuser gebracht wurden. Über weitere Verletzte gab es keine Angaben. Zu anderen Mitgliedern der Streifenwagenbesatzung oder zum Zustand der beiden Fahrzeuge liegen ebenfalls keine gesicherten Einzelheiten vor.

Den materiellen Schaden bezifferte die Polizei auf rund 40.000 Euro. Diese Summe ist eine vorläufige Schätzung. Wie sich der Betrag auf die Fahrzeuge verteilt und ob eines davon abgeschleppt werden musste, war zunächst nicht bekannt.

Was Blaulicht und Martinshorn bei einer Einsatzfahrt bedeuten

Polizeifahrzeuge dürfen unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen von Verkehrsregeln abweichen. Grundlage ist Paragraf 35 der Straßenverkehrs-Ordnung. Diese Sonderrechte gelten, soweit eine Abweichung zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist. Das kann auch die Fahrt über eine Kreuzung trotz roter Ampel umfassen.

Daneben regelt Paragraf 38 der Straßenverkehrs-Ordnung den Einsatz von Blaulicht und Einsatzhorn. Werden beide Signale gemeinsam verwendet, müssen andere Verkehrsteilnehmer dem Einsatzfahrzeug sofort freie Bahn schaffen. Die Signale dürfen allerdings nur unter den im Gesetz genannten Voraussetzungen eingesetzt werden, insbesondere wenn höchste Eile zur Abwehr einer Gefahr erforderlich ist.

Die Sonderrechte entbinden die Fahrenden eines Einsatzfahrzeugs nicht von jeder Rücksichtnahme. Nach Paragraf 35 müssen sie unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden. Ob die rechtlichen Voraussetzungen und die nötige Vorsicht im konkreten Fall eingehalten wurden, lässt sich aus dem bisher bekannten Ablauf nicht beurteilen.

Unfallhergang und mögliche Sperrungen noch offen

Dass der Streifenwagen mit eingeschalteten Warnsignalen bei Rot in die Kreuzung fuhr, beschreibt den bislang bekannten Ablauf. Daraus ergibt sich noch keine Feststellung, wer für den Zusammenstoß verantwortlich war. Dafür wären weitere Erkenntnisse zur Verkehrssituation, zur Sicht an der Kreuzung und zu den Reaktionen beider Fahrzeugführer nötig. Hierzu wurden zunächst keine Einzelheiten bekannt.

Offen blieb auch, ob der Kreuzungsbereich für Rettungsarbeiten, die Unfallaufnahme oder die Räumung gesperrt werden musste. Angaben über die Dauer möglicher Verkehrsbehinderungen lagen zunächst nicht vor. Ebenso wenig wurde bekannt, welche Stelle den genauen Ablauf untersucht oder ob Zeugen zu dem Unfall befragt werden.

Fest steht damit zunächst ein Unfall während einer polizeilichen Einsatzfahrt, bei dem eine Beamtin und zwei junge Autofahrer leichte Verletzungen erlitten. Die genaue Abfolge unmittelbar vor dem Aufprall und die verkehrsrechtliche Bewertung sind damit noch nicht geklärt.

Mit MS-Aktuell immer ohne Paywall lesen
Bei Google bevorzugen

Texte werden mit Unterstützung von KI-Tools erstellt und vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Mehr dazu