Bohnenkraut von Lebensbaum wegen Pflanzengift zurückgerufen

Ein Schild zeigt Warnung
Symbolbild mit KI erstellt

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Die Ulrich Walter GmbH aus Diepholz ruft drei Chargen Bohnenkraut der Marke Lebensbaum zurück. Bei einer Qualitätskontrolle wurden erhöhte Gehalte an Pyrrolizidinalkaloiden festgestellt. Diese natürlichen Pflanzenstoffe können die Leber schädigen und bei langfristiger Aufnahme weitere gesundheitliche Risiken verursachen. Besonders Kinder, Schwangere und Stillende sollten solche Belastungen vermeiden. Das Unternehmen fordert Käufer auf, die betroffenen Produkte nicht mehr zu verzehren.

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Der Rückruf von Lebensbaum-Bohnenkraut wurde bereits am 16. Oktober 2026 über das staatliche Portal lebensmittelwarnung.de bekannt. Am 22. Oktober veröffentlichte der Hersteller eine weitere Kundeninformation mit konkreten Angaben zur Rückgabe.

Diese drei Chargen Bohnenkraut sind betroffen

Zurückgerufen wird ausschließlich das Produkt „Bohnenkraut, gerebelt und getrocknet“ in der 25-Gramm-Packung. Es trägt die Artikelnummer 1546 und die EAN 4012346154695.

Betroffen sind folgende Kombinationen aus Chargennummer und Mindesthaltbarkeitsdatum:

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  • Charge 103150: 31. August 2028
  • Charge 104062: 31. Dezember 2028
  • Charge 104731: 31. März 2029

Die Chargennummer befindet sich auf der Rückseite der Verpackung unmittelbar neben dem Mindesthaltbarkeitsdatum. Nach Angaben des Herstellers sind andere Produkte und Chargen nicht betroffen.

Die amtliche Rückrufmeldung nennt 15 Bundesländer als betroffene Vertriebsgebiete. Lediglich Bremen ist in der Aufstellung nicht enthalten. Verbraucher sollten die Verpackungsangaben unabhängig vom Einkaufsort kontrollieren.

Warum Pyrrolizidinalkaloide gefährlich sein können

Pyrrolizidinalkaloide, kurz PA, sind natürliche Stoffe, die bestimmte Pflanzen zum Schutz vor Fraßfeinden bilden. Sie können unbeabsichtigt in Lebensmittel gelangen, etwa wenn bei der Ernte von Kräutern andere Pflanzen mit eingesammelt werden.

Nach Angaben des Bundesinstituts für Risikobewertung können bestimmte Pyrrolizidinalkaloide die Leber schädigen. Für einige Vertreter wurde in Tierversuchen außerdem eine erbgutverändernde und krebserzeugende Wirkung nachgewiesen. Bei der gesundheitlichen Bewertung steht insbesondere die wiederholte Aufnahme über einen längeren Zeitraum im Vordergrund.

Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass größere Belastungen insbesondere für Kinder, Schwangere und Stillende problematisch sein können. Aus dem Rückruf allein lässt sich allerdings nicht ableiten, dass der einmalige Verzehr einer betroffenen Gewürzportion bereits zu einer Gesundheitsschädigung führt.

EU-Grenzwert für getrocknete Kräuter liegt bei 400 Mikrogramm

Für Pyrrolizidinalkaloide gelten in der Europäischen Union verbindliche Höchstgehalte. Nach der Verordnung (EU) 2023/915 liegt der zulässige Wert für getrocknete Kräuter wie Bohnenkraut bei 400 Mikrogramm pro Kilogramm. Für bestimmte andere Kräuter gelten abweichende Höchstgehalte.

Wie hoch die Belastung in den drei zurückgerufenen Bohnenkraut-Chargen tatsächlich war, geht aus der veröffentlichten Kundeninformation nicht hervor. Der Hersteller spricht von einem erhöhten Gehalt, nennt jedoch keine konkreten Messwerte. Damit lässt sich auch nicht beziffern, um wie viel der gesetzliche Höchstgehalt gegebenenfalls überschritten wurde.

Rückruf betrifft auch die Schweiz und Luxemburg

Die Rückrufaktion beschränkt sich nicht auf Deutschland. Das Schweizer Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen warnte am 20. Oktober ebenfalls vor belastetem Bohnenkraut der Marke Natur und Mensch Lebensbaum.

In der Schweiz betrifft die öffentliche Warnung die Charge 104062 mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 31. Dezember 2028. Das Unternehmen Bio Partner Schweiz AG nahm das betroffene Produkt aus dem Verkauf und leitete einen Rückruf ein.

Auch die luxemburgischen Behörden veröffentlichten am 22. Oktober eine Warnung. Dort werden die Chargen 104062 und 104731 genannt. Das Gewürz wurde über verschiedene Verkaufsstellen in Luxemburg vertrieben.

Rückgabe auch ohne Kassenbon möglich

Verbraucher, die eine der betroffenen Packungen besitzen, sollen das Bohnenkraut nicht weiter verwenden. Nach Angaben der Ulrich Walter GmbH können die Produkte in der jeweiligen Verkaufsstelle zurückgegeben werden.

Der Kaufpreis wird auch ohne Vorlage eines Kassenbons erstattet. Eine besondere Voraussetzung für die Erstattung nennt das Unternehmen nicht. Entscheidend ist, dass die zurückgegebene Packung zu einer der drei genannten Chargen gehört und das entsprechende Mindesthaltbarkeitsdatum aufweist.

Weitere Informationen zum Rückruf stellt der Hersteller auf seiner Internetseite bereit. Die Ulrich Walter GmbH ist außerdem unter der Telefonnummer 05441 9856-0 erreichbar.

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