Bundesbeamte warten auf Besoldungsreform: Gewerkschaft fordert schnelle Entscheidung

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Symbolbild mit KI erstellt

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Die geplante Neuregelung der Beamtenbesoldung beim Bund verzögert sich weiter. Obwohl das Bundesinnenministerium bereits im April einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, steht eine Entscheidung der Bundesregierung aus. Der dbb beamtenbund und tarifunion fordert deshalb mehr Tempo. Für die betroffenen Beschäftigten geht es um die künftige Höhe ihrer Bezüge, mögliche Nachzahlungen und die Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.

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dbb-Chef Volker Geyer erhöht Druck auf Bundesregierung

Der dbb-Bundesvorsitzende Volker Geyer hat die Bundesregierung erneut aufgefordert, die verfassungsgemäße Besoldung ihrer Beamtinnen und Beamten sicherzustellen. Bei einem Treffen mit Bundesinnenminister Alexander Dobrindt am 2. Oktober 2026 kritisierte er, dass die notwendigen gesetzlichen Anpassungen weiterhin ausstünden.

Geyer verwies auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Der Staat könne von seinen Beschäftigten die Einhaltung verfassungsrechtlicher Pflichten erwarten, müsse selbst aber ebenfalls die geltenden Vorgaben erfüllen. Die fortdauernden Verzögerungen seien den Betroffenen kaum noch zu vermitteln.

Bereits im Juli hatte der dbb beanstandet, dass die Bundesregierung den Gesetzentwurf nicht mehr vor der parlamentarischen Sommerpause behandeln wollte.

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Bundesalimentationsgesetz könnte im November ins Kabinett kommen

Das Bundesinnenministerium hatte am 14. April 2026 einen Referentenentwurf für das Bundesalimentationsgesetz vorgelegt. Darin werden die Übertragung des Tarifabschlusses für den öffentlichen Dienst, eine Neuordnung der Besoldungstabellen und die Sicherstellung der amtsangemessenen Alimentation miteinander verbunden.

Ein Kabinettsbeschluss liegt weiterhin nicht vor. Die Bundesregierung bestätigte in ihrem Bericht zur Staatsmodernisierung vom 7. Oktober, dass sich die geplante Tabellenreform noch in der Abstimmung zwischen den Bundesministerien befindet.

Nach Angaben des SPD-Bundestagsabgeordneten Daniel Baldy vom 26. Oktober ist eine Kabinettsbefassung für November vorgesehen. Einen verbindlichen Zeitplan für den Abschluss des gesamten Gesetzgebungsverfahrens gebe es jedoch nicht.

Im Bericht zur Staatsmodernisierung führt die Bundesregierung den geplanten Abschluss der Tabellenreform mit Dezember 2027. Daraus ergibt sich allerdings kein festgelegter Termin für das Inkrafttreten des Bundesalimentationsgesetzes oder für mögliche Nachzahlungen.

Bundesbeamte erhalten bereits höhere Abschläge

Die Besoldung der Bundesbeamten ist von zwei unterschiedlichen Vorhaben betroffen. Einerseits soll das Tarifergebnis für die Tarifbeschäftigten des Bundes auf die Besoldungsberechtigten übertragen werden. Andererseits sind zusätzliche strukturelle Veränderungen vorgesehen, um die verfassungsrechtlichen Anforderungen zu erfüllen.

Die erste Anpassung wird bereits über Abschlagszahlungen umgesetzt. Dabei wurden die Bezüge rückwirkend zum 1. April 2025 um 3,0 Prozent und zum 1. Mai 2026 um weitere 2,8 Prozent angehoben.

Diese vorläufige Übertragung betrifft neben Bundesbeamten unter anderem Soldaten, Bundesrichter und Versorgungsempfänger. Die endgültige gesetzliche Grundlage für die Anpassungen steht allerdings noch aus.

Der bisherige Referentenentwurf geht über diese Erhöhungen hinaus. Er sieht eine Neustrukturierung der Grundgehaltstabellen und Änderungen beim Familienzuschlag vor. Damit könnten sich die Bezüge je nach Besoldungsgruppe und persönlicher Situation unterschiedlich entwickeln. Welche Regelungen letztlich beschlossen werden, ist offen.

Nachzahlungen für Bundesbeamte bleiben ungeklärt

Neben den bereits geleisteten Abschlägen stehen mögliche zusätzliche Nachzahlungen im Mittelpunkt der Diskussion.

Der Referentenentwurf aus dem April enthält rückwirkende Ausgleichsregelungen für bestimmte Jahre und Fallgruppen. Diese sollen finanzielle Nachteile ausgleichen, die sich aus einer nicht ausreichenden Alimentation ergeben haben könnten.

Allerdings sind bislang weder sämtliche Anspruchsvoraussetzungen noch die endgültigen Beträge gesetzlich festgelegt. Auch steht nicht fest, wann zusätzliche Nachzahlungen erfolgen könnten.

Eine pauschale Auszahlung an sämtliche Bundesbeamte in gleicher Höhe ist nicht beschlossen. Entscheidend sind unter anderem die künftige gesetzliche Ausgestaltung und die jeweils betroffenen Zeiträume.

Auch die Frage, in welchem Umfang frühere Besoldungsjahre berücksichtigt werden, ist noch nicht abschließend geklärt.

Bundesverfassungsgericht setzt Maßstäbe für die Besoldung

Hintergrund der geplanten Reform sind mehrere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts.

Zuletzt hatte das Gericht mit Beschluss vom 17. September 2025, veröffentlicht am 19. November 2025, wesentliche Maßstäbe für die verfassungsgemäße Beamtenbesoldung weiterentwickelt.

Danach muss die Mindestbesoldung eine bestimmte Einkommensschwelle erreichen, die sich am mittleren bedarfsgewichteten Einkommen der Bevölkerung orientiert. Maßgeblich ist eine Schwelle von 80 Prozent dieses sogenannten Median-Äquivalenzeinkommens.

Die Entscheidung betraf unmittelbar die Berliner Landesbesoldung für die Jahre 2008 bis 2020. Die darin entwickelten verfassungsrechtlichen Maßstäbe sind jedoch auch für die Besoldungsgesetzgeber von Bund und Ländern relevant. Daraus folgt nicht automatisch ein einheitlicher Nachzahlungsanspruch für sämtliche Bundesbeamte.

Gewerkschaften fordern Entscheidung bis Ende November

Streit gibt es weiterhin über die konkrete Ausgestaltung der Reform. Besonders kritisch bewerten Gewerkschaften das im bisherigen Entwurf vorgesehene Modell, bei dem für bestimmte Berechnungen ein angenommenes Einkommen des Ehepartners berücksichtigt werden soll.

Der Verband der Beamten und Beschäftigten der Bundeswehr hat ebenfalls Bedenken gegen eine solche Berechnung geäußert. Ein lediglich angenommenes Partnereinkommen könne die tatsächlichen finanziellen Verhältnisse unzureichend abbilden.

Die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft BDZ fordert inzwischen einen Kabinettsbeschluss spätestens bis zum 30. November 2026. Sollte die Bundesregierung bis dahin nicht handeln, will der Verband prüfen, ob er seinen Mitgliedern zur individuellen Geltendmachung möglicher Ansprüche rät.

Diese Frist ist eine gewerkschaftliche Forderung und keine verbindliche Zusage der Bundesregierung.

Damit bleibt die Besoldungsreform auch Ende Oktober ungelöst. Für Bundesbeamte sind zwar bereits Abschlagszahlungen umgesetzt worden, die endgültige Höhe der künftigen Bezüge und der Umfang möglicher zusätzlicher Nachzahlungen hängen jedoch weiterhin vom Gesetzgebungsverfahren ab.

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