Die Stadt Münster reagiert auf die festgestellte Amerikanische Faulbrut, eine Bienenkrankheit, mit der Errichtung eines Sperrbezirks. Diese Maßnahme folgt der offiziellen Diagnose der Tierseuche im östlichen Teil der Stadt. Das Veterinäramt hat am 5. April eine Allgemeinverfügung erlassen, die einen Mindestradius von einem Kilometer um den betroffenen Bienenstand vorsieht. Ziel ist es, eine weitere Ausbreitung der Krankheit zu verhindern.
Die betroffenen Bienenvölker werden mittels des offenen Kunstschwarmverfahrens behandelt. Dieses Verfahren ermöglicht die Sanierung infizierter Völker ohne deren Tötung. Fachleute desinfizieren die Behausungen und verlegen die Bienen samt Königin in eine neue, saubere Umgebung. Dieser Ansatz unterstreicht das Bemühen, die Gesundheit der Bienen zu bewahren und gleichzeitig die Ausbreitung der Krankheit einzudämmen.
Obwohl die Amerikanische Faulbrut in Münster Bienen betrifft, besteht für Menschen kein Risiko, auch nicht durch den Verzehr des Honigs. Der aus dem betroffenen Bestand gewonnene Honig darf verkauft werden, jedoch ist es verboten, Bienen mit diesem Honig zu füttern. Diese Vorsichtsmaßnahme soll helfen, die Krankheit unter Kontrolle zu halten und eine weitere Verbreitung zu vermeiden.
Die Grenzen des Sperrbezirks umfassen Teile von Münster-Mauritz, beginnend an der Werse entlang der Warendorfer Straße südwärts bis zur Wolbecker Straße und in östlicher Richtung entlang der Stadtgrenze bis zur Schillerstraße und weiter bis zum Hansaring. Bienenhalter im Sperrbezirk sind aufgefordert, ihre Bienenstände samt Standort und Völkerzahl beim Gesundheits- und Veterinäramt zu melden. Die Kontaktmöglichkeiten hierfür sind telefonisch unter 02 51/492-54 64 oder per E-Mail an veterinaeramt@stadt-muenster.de gegeben.
Die Stadt Münster und die zuständigen Behörden setzen sich aktiv für die Eindämmung der Amerikanischen Faulbrut und den Schutz der Bienenpopulation ein. Durch die schnelle Reaktion und die Anwendung bewährter Verfahren zur Bekämpfung der Krankheit wird ein wichtiger Beitrag zum Erhalt der Bienen und zur Sicherstellung der Honigproduktion geleistet.