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Der Fall Patrick R. – Ein Mörder interviewt die Polizei

Mord in Zwickau, Frau wird auf ihrem Heimweg aus der Discothek getöt

Ein verhängnisvoller Disco-Abend

Am frühen Morgen des 12. Februar 2011 war die 23-jährige Susann P. auf dem Heimweg von einer Diskothek in Zwickau. Nach einer ausgelassenen Nacht mit Freunden wollte sie den Heimweg antreten – doch sie wurde nie wieder lebend gesehen.

Gleichzeitig fuhr Patrick R., ein 26-jähriger Gebäudereiniger und Radio-Praktikant, ziellos mit seinem Auto durch die Stadt. Später gab er an, lediglich laute Musik hören zu wollen. In Wirklichkeit war er offenbar auf der Suche nach einem Opfer. Die junge Frau mit ihren roten Haaren und der schlanken Figur fiel ihm ins Auge. Patrick R. fuhr zunächst an ihr vorbei, parkte sein Auto in einer Seitenstraße und kam ihr entgegen. Er sprach sie direkt an und machte ihr ein eindeutiges Angebot für einen One-Night-Stand. Als sie ihn entschieden zurückwies und ihm aus dem Weg gehen wollte, geriet er in Rage. Seine Wut über die Zurückweisung eskalierte in brutale Gewalt.

Er packte Susann P., stieß sie zu Boden und würgte sie mit einem Schlüsselband. Um jegliche Gegenwehr zu unterbinden, hielt er ihr Mund und Nase zu. Wenige Minuten später war die 23-Jährige tot.

Vertuschung

Anstatt die Flucht zu ergreifen oder die Tat zu melden, entschied sich Patrick R. für eine makabere Vertuschung. Er lud die Leiche der jungen Frau in sein Auto und fuhr mit ihr nach Hause. Dort wusch er sie in der Badewanne und missbrauchte den leb- und wehrlosen Körper anschließend in seinem Bett. Am nächsten Abend, als die Tat allmählich in den Medien thematisiert wurde, wollte er alle Spuren vernichten. Er wickelte die Leiche in ein Bettlaken, transportierte sie in ein abgelegenes Waldstück bei Crimmitschau und setzte sie mit Benzin in Brand. Doch sein Plan scheiterte – eine vorbeifahrende Autofahrerin bemerkte das Feuer und alarmierte die Feuerwehr.

Die Ermittlungen

Am Fundort der verkohlten Leiche begann die intensive Arbeit der Polizei. Durch die Schwere der Verbrennungen war es zunächst schwierig, die Identität des Opfers festzustellen. Gerichtsmediziner sicherten jedoch Spermaspuren, die schließlich zur Aufklärung führten. Patrick R. war bereits wegen Brandstiftung vorbestraft, sodass seine DNA in der bundesweiten Datenbank gespeichert war. Nur wenige Wochen nach der Tat fiel der Verdacht auf ihn.

Mörder interviewt die Polizei

Der Fall erlangte bundesweite Aufmerksamkeit, als bekannt wurde, dass Patrick R. als Praktikant bei einem Zwickauer Radiosender arbeitete. Doch nicht nur das: Er war nach der Tat aktiv an der Berichterstattung beteiligt. Er besorgte ein Foto des Opfers für die Webseite des Senders und führte sogar ein Interview mit dem Polizeisprecher über den aktuellen Stand der Ermittlungen. Niemand ahnte zu diesem Zeitpunkt, dass der wahre Täter selbst hinter dem Mikrofon saß. Die Ironie und Dreistigkeit dieses Verhaltens erschütterte nicht nur die Ermittler, sondern auch die Öffentlichkeit.

Der Prozess: Geständnis mit Widersprüchen

Am 13. Oktober 2011 begann der Prozess gegen Patrick R. vor dem Landgericht Zwickau. Die Anklage lautete auf Mord und versuchte Vergewaltigung. Im Gerichtssaal legte der Radio-Praktikant ein Geständnis ab, bestritt jedoch eine vorsätzliche Tötung. Er behauptete, erst später bemerkt zu haben, dass sein Opfer tot war. Doch weder die Ermittler noch das Gericht glaubten ihm.

Gerichtsmediziner stellten fest, dass die junge Frau nicht nur durch Strangulation ums Leben kam, sondern auch durch das gewaltsame Zudrücken von Mund und Nase erstickt wurde. Diese Erkenntnis bewies, dass Patrick R. mit voller Absicht handelte. Zudem wurden durch die DNA-Spuren alle Zweifel an seiner Täterschaft ausgeräumt.

Das Urteil: Lebenslänglich für den Mörder

Am 11. November 2011 fiel das Urteil: Patrick R. wurde wegen Mordes und versuchter Vergewaltigung zu lebenslanger Haft verurteilt. Zusätzlich stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausschloss. Die Verteidigung hatte versucht, eine Verurteilung wegen Totschlags zu erreichen, doch die Indizien sprachen klar gegen den Angeklagten.

Bis zuletzt zeigte der Täter wenig Reue. In seinem letzten Wort entschuldigte er sich bei der Familie des Opfers, doch die Angehörigen empfanden dies als unaufrichtig. Für sie blieb nur die grausame Gewissheit, dass ihre Tochter einem Mann zum Opfer fiel, der nicht nur eiskalt tötete, sondern sich anschließend noch perfide in die Berichterstattung über die eigene Tat einmischte.