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Gewalttat in Münster: Mann aus Borghorst wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt

Polizei Symbolbild für Kurzmeldungen
Foto: Franz P. Sauerteig

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Nun wurde das Urteil gesprochen: Ein 29-jähriger Mann aus Borghorst muss für vier Jahre und acht Monate ins Gefängnis. Das Landgericht Münster verurteilte ihn wegen gefährlicher Körperverletzung – nicht jedoch wegen versuchten Mordes, wie ursprünglich von der Staatsanwaltschaft angenommen.

Brutaler Angriff auf Obdachlosen in der Windthorststraße

Die Tat ereignete sich an einem Morgen im Oktober in der Windthorststraße, mitten in der Innenstadt von Münster. Gegen 9 Uhr saß ein 30-jähriger Obdachloser mit seinem Hund an der Straße und bettelte um Geld. Nach einem kurzen Streit griff der Täter zu einer leeren Sektflasche und schlug dem Mann diese mit voller Wucht auf den Kopf.

Streit eskaliert nach russischer Bemerkung

Auslöser der Tat war offenbar eine Bemerkung auf Russisch, die der Täter als erniedrigend empfand. Zwischen den beiden Männern kam es daraufhin zu einem lautstarken Streit, der innerhalb von Sekunden eskalierte. Laut Zeugenaussagen war der Angriff überraschend und heftig.

Staatsanwaltschaft vermutete versuchten Mord

Die Staatsanwaltschaft hatte den Vorfall zunächst als versuchten Mord eingestuft. Der Verdacht: Heimtücke. Der Angriff mit der Sektflasche galt als potenziell tödlich, zumal das Opfer keine Möglichkeit zur Verteidigung hatte. Doch im Laufe der Verhandlung zeigten die Aussagen von Zeugen, Opfer und Täter ein differenzierteres Bild.

Gericht erkennt keinen Tötungsvorsatz

Nach sorgfältiger Prüfung kam das Landgericht Münster zu dem Schluss, dass kein Vorsatz zur Tötung vorlag. Zwar habe der Täter mit großer Brutalität gehandelt, doch sei ein gezielter Mordversuch nicht nachweisbar gewesen. Deshalb wurde er nicht wegen versuchten Mordes, sondern wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

Täter war bereits vorbestraft und stand unter Bewährung

Besonders schwer wog für das Gericht die Vorstrafe des Täters. Der Mann war bereits wegen ähnlicher Gewalttaten bekannt und stand zum Tatzeitpunkt sogar unter doppelter Bewährung. Diese Tatsache wirkte sich strafverschärfend aus und führte zu dem vergleichsweise hohen Strafmaß.

Psychiatrisches Gutachten spielt Rolle im Prozess

Ein psychiatrisches Gutachten wurde ebenfalls in die Urteilsfindung einbezogen. Darin wurde dem Angeklagten eine mögliche Realitätsverkennung attestiert. Er habe sich in dem Moment bedroht gefühlt – möglicherweise ohne realen Anlass. Die Angst vor einem vermeintlichen Angriff könnte sein Handeln mit beeinflusst haben.

Verteidigung plädiert auf Freispruch wegen Notwehr

Die Verteidigung stellte die Tat als Notwehr dar. Der Täter habe aus Angst gehandelt, nachdem er sich provoziert und bedroht fühlte. Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Die Reaktion sei völlig unverhältnismäßig gewesen und könne daher nicht als Notwehr eingestuft werden.

Urteil: Vier Jahre und acht Monate Haft

Am Ende des Prozesses stand ein klares Urteil: Der Angeklagte muss für vier Jahre und acht Monate ins Gefängnis. Das Gericht stellte klar, dass Gewalt in keiner Form zu rechtfertigen sei – schon gar nicht mit einer Glasflasche gegen einen wehrlosen Menschen.

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