
Im Kreis Warendorf sorgt ein Fall für bundesweite Aufmerksamkeit: Die geplante Rückführung eines verurteilten IS-Terroristen nach Tadschikistan ist gescheitert. Trotz einer bestehenden Abschiebeandrohung und vorbereiteter Maßnahmen hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen die Rückführung kurzfristig gestoppt. Als Grund nennt das Gericht Bedenken hinsichtlich der Menschenrechtslage im Zielstaat – insbesondere mögliche Folter.
Der Fall eskalierte am 24. Februar, als der Mann versuchte, sich seiner Abschiebehaft zu widersetzen. In einer Polizeiwache kam es daraufhin zu einem SEK-Einsatz. Die Situation war angespannt, verletzte Beamte gab es glücklicherweise nicht. Dennoch zeigt der Vorfall, mit welchen Risiken Polizei und Ausländerbehörden konfrontiert sind, wenn Rückführungen nicht reibungslos verlaufen.
Landrat Olaf Gericke äußerte sich gegenüber der Presse deutlich: „Die Rückführung verurteilter Terroristen muss in einem Rechtsstaat möglich sein.“ Er betonte, dass es nicht am politischen Willen mangele, sondern an juristischen Fallstricken. Konkret stünden der Rückführung Bedenken entgegen, dass dem Betroffenen in Tadschikistan Folter drohen könnte – ein Ausschlusskriterium nach deutschem und internationalem Recht.
Um die bestehenden Hürden zu überwinden, hat Landrat Gericke Bundesaußenministerin Annalena Baerbock direkt um Unterstützung gebeten. Seine Forderung: Das Auswärtige Amt solle bei den tadschikischen Behörden konkrete Sicherheitszusagen einholen. Nur so könnten die abschiebungsverhindernden Einwände rechtlich entkräftet und die Rückführung vollzogen werden.
Trotz aller Vorbereitungen, darunter auch eine rechtlich angeordnete Abschiebehaft, stoppte das Oberverwaltungsgericht die Maßnahme in letzter Minute. In einer Eilentscheidung verwiesen die Richter auf unklare Menschenrechtsgarantien im Zielland. Solange keine belastbaren Zusicherungen vorlägen, sei eine Abschiebung unzulässig – selbst bei verurteilten Gefährdern.
Der Fall stellt nicht nur eine juristische Herausforderung dar, sondern belastet auch die regionalen Behörden erheblich. Polizei und Ausländerbehörden arbeiten eng zusammen, stoßen jedoch regelmäßig an rechtliche und personelle Grenzen. Landrat Gericke mahnt: „Wenn wir trotz rechtskräftiger Urteile keine vollziehbaren Maßnahmen umsetzen können, gerät das Vertrauen in den Rechtsstaat ins Wanken.“
Der Kreis Warendorf steht mit dieser Problematik nicht allein. Immer wieder scheitern Rückführungen an vergleichbaren Hürden. Die Forderung nach klaren Regelungen, verbindlichen diplomatischen Absprachen und praktikablen Lösungen wird lauter. Wie das Auswärtige Amt auf den Vorstoß aus Warendorf reagiert, bleibt abzuwarten – doch eines ist sicher: Der Druck steigt.