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Polizei Münster ändert Route für Demonstration am 25. Januar

14-Jährige in Warendorf vermisst – Polizei sucht mit öffentlicher Hilfe nach der seit dem 30. Januar verschwundenen Schülerin. Die Polizei spricht ein Redeverbot auf der Querdenkerdemo in Münster aus und ändert die Route der Demonstration am Samstag.
Foto: Jonas Augustin

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Die Polizei Münster hat für eine geplante Demonstration am kommenden Samstag, dem 25. Januar, eine Änderung der ursprünglich angemeldeten Route verfügt. Diese Entscheidung wurde am Mittwoch, dem 22. Januar, bekannt gegeben und betrifft eine Versammlung, die von 09:30 bis 22:00 Uhr stattfinden soll. zudem sprach sie ein Redeverbot auf der Querdenkerdemo in Münster gegen „einen 56-jährigen Mann aus Hagen“ aus, dabei scheint es sich um Michael Schele zu handeln.

Neue Route und Startpunkt

Der Aufzug wird nun am Servatiiplatz beginnen und dort auch wieder enden. Diese Änderung wurde von der Polizei als zuständige Versammlungsbehörde angeordnet, um einen reibungslosen und sicheren Ablauf der Demonstration zu gewährleisten.

Zusätzlich finden am selben Tag sechs Infostände verschiedener Parteien im Rahmen des Wahlkampfs statt. Die Polizei musste daher auch die Rechte der Parteien und den ungehinderten Zugang zu Parteiinformationen für die Bürger berücksichtigen.

Gründe für die Routenänderung

Bei der Entscheidung zur Routenänderung hat die Polizei Münster verschiedene Faktoren berücksichtigt:

  • Schutz der Rechte unbeteiligter Dritter
  • Sicherstellung der Öffentlichkeitswirksamkeit der Versammlung
  • Wahrung der Interessen von Kaufleuten und Marktbeschickern
  • Gewährleistung der Sicherheit für Einkaufende und Touristen
  • Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und Erreichbarkeit der Innenstadt
  • Freihaltung von Rettungswegen

Redeverbot auf der Querdenkerdemo Münster für 56-jährigen Mann aus Hagen

Neben der Routenänderung hat die Polizei Münster auch ein Redeverbot gegen einen 56-jährigen Mann aus Hagen ausgesprochen, dabei scheint es sich um Michael Schele zu handeln. Diese Entscheidung basiert auf polizeilichen Erkenntnissen, wonach der Betroffene bei früheren Versammlungen wiederholt durch problematische Parolen und die Missachtung von Auflagen aufgefallen war.

Abwägung der Grundrechte

Die Polizei betont, dass bei der Entscheidungsfindung eine sorgfältige Abwägung zwischen dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und den Rechten unbeteiligter Dritter stattgefunden hat. Die Behörde ist der Ansicht, dass der Zweck der Versammlung auch an der alternativen Örtlichkeit mit einer vergleichbaren Öffentlichkeitswirksamkeit erreicht werden kann.

Diese Maßnahmen zielen darauf ab, mögliche Beeinträchtigungen der öffentlichen Sicherheit zu minimieren und gleichzeitig einen störungsfreien Verlauf der Demonstration zu ermöglichen.