
Die Entscheidung ist gefallen: Die Entlassung eines Polizisten wegen rechtsextremer Chats innerhalb der Polizei wurde vom Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt. Mit diesem Schritt setzt das Gericht ein deutliches Zeichen. Wer sich an menschenverachtenden, rassistischen und extremistischen Inhalten beteiligt – sei es aktiv oder durch stilles Hinnehmen – verliert das Vertrauen des Dienstherrn.
Der betroffene Polizeibeamte war bei der Wache Bottrop eingesetzt. Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gegen einen Kollegen wurden auf dessen Handy Chatgruppen entdeckt, in denen sich auch der nun entlassene 25-Jährige befand. In diesen Gruppen wurden regelmäßig Inhalte mit rechtsextremer, rassistischer und menschenverachtender Tendenz geteilt.
Dabei stellte der Beamte nicht nur selbst entsprechende Dateien ein, sondern tolerierte auch Beiträge anderer Mitglieder. Besonders schwer wiegt, dass in den Chats auch tier- und kinderpornografische Inhalte aufgetaucht sind. Der Verdacht auf Besitz entsprechender Dateien steht zusätzlich im Raum.
Beamte auf Probe können entlassen werden, wenn Zweifel an ihrer Eignung bestehen – sowohl fachlich als auch charakterlich. Gerade im Polizeidienst kommt es auf Loyalität, Integrität und Verfassungstreue an. Wer sich in rechtsextremen Chats bewegt, zeigt eine gefährliche Nähe zu extremistischem Gedankengut – und das hat in der Polizei keinen Platz.
Das OVG Münster begründete die Entlassung mit der fehlenden emotionalen Festigkeit und mangelnder Selbstkontrolle des Beamten. Diese Eigenschaften seien jedoch essenziell, wenn man als Polizeibeamter Verantwortung trägt.
Die Kombination aus rechtsextremen Chats, Polizei und Entlassung ist kein Einzelfall. Immer wieder tauchen neue Gruppen auf, in denen Beamte menschenverachtende Inhalte teilen. Namen wie „React Clan“ oder „Secret Hitler Crew“ zeigen, dass diese Netzwerke tiefer reichen, als viele denken.
Die Behörden reagieren inzwischen deutlich sensibler. Das Urteil des OVG Münster macht klar: Wer solche Inhalte verbreitet oder duldet, ist nicht geeignet, die Interessen eines demokratischen Rechtsstaats zu vertreten.
Wenn du zur Polizei möchtest, musst du mehr mitbringen als körperliche Fitness und Fachwissen. Deine Haltung zu Demokratie, Menschenrechten und Gesetzestreue ist entscheidend. Rechtsextreme Chats innerhalb der Polizei führen zwangsläufig zur Entlassung, wie dieses Urteil zeigt.
Für Beamte auf Probe gilt das besonders strikt: Schon bei begründetem Zweifel an der Eignung darf der Dienst beendet werden. Und das ist richtig so – denn wer das Gewaltmonopol des Staates ausübt, muss über jeden Zweifel erhaben sein.