In Hamm erlebte ein 24-jähriger Mann eine böse Überraschung, als er am Freitag, dem 10. Mai, an der Wache der Bundespolizei am Hauptbahnhof nach seinem verlorenen Portemonnaie fragte. Der Mann, dessen Identität nicht öffentlich gemacht wurde, hatte gehofft, seine Geldbörse wiederzuerlangen, die er nach einer kürzlichen Festnahme bei der örtlichen Polizei vermisste.
Kaum hatte der junge Mann seinen Namen genannt, wurde er von den Beamten festgenommen. Grund dafür war ein frischer Haftbefehl, der am selben Morgen von der Staatsanwaltschaft Münster ausgestellt worden war. Dieser erging aufgrund ausstehender Zahlungen einer Geldstrafe in Höhe von 3.600 Euro, zu der er bereits im Januar vom Amtsgericht Ahlen wegen Betrugs verurteilt worden war.
Da der Verurteilte die geforderte Summe nicht beglichen hatte und auch bei seiner Festnahme nicht zahlen konnte, sah sich die Justiz gezwungen, ihn zur Verbüßung einer 120-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Hamm zu überstellen. Dieser Vorfall unterstreicht die Effizienz der Polizeidatenbanken und die schnelle Kommunikation zwischen den Behörden, die es ermöglichen, offene Haftbefehle umgehend zu vollstrecken.
Dieser Fall wirft Fragen hinsichtlich der sozialen und rechtlichen Aspekte auf. Einerseits zeigt er die Konsequenzen auf, die entstehen können, wenn gerichtliche Strafen nicht bezahlt werden. Andererseits hebt er die Wichtigkeit hervor, dass Bürger ihre rechtlichen Angelegenheiten im Blick behalten sollten, um ähnliche Situationen zu vermeiden.