Provinzial Logo
Consident.de

Warnhinweise Stadtbücherei Münster: Verwaltungsgericht bestätigt Rechtmäßigkeit

Warnhinweise Stadtbücherei Münster sind laut Gericht rechtmäßig, wenn sie auf umstrittene Inhalte hinweisen und dem Bildungsauftrag dienen.
Foto: Jens P. Raak

Teilen:

Warnhinweise in Büchern der Stadtbücherei Münster – dies führte zu einer Verhandlung, die deutschlandweit für Aufmerksamkeit sorgt. Zwei Bücher mit umstrittenem Inhalt wurden Anfang 2024 mit einem Hinweis versehen. Die Bibliotheksleitung wollte damit kritisch einordnen und ihrer Verantwortung im Rahmen des Bildungsauftrags gerecht werden.

Betroffen waren unter anderem Werke von Jacques Baud und Gerhard Wisnewski. Letzterer klagte vor dem Verwaltungsgericht Münster gegen die Kennzeichnung. Doch sein Eilantrag auf Entfernung der Hinweise wurde nun abgewiesen. Das Gericht betonte, dass Bibliotheken das Recht hätten, sich sachlich mit dem Inhalt ihrer Medien auseinanderzusetzen.

Die Hinweise, die den Büchern beigefügt wurden, wiesen auf kontroverse Inhalte hin. In der aktuellen Version lautet er: „Dies ist ein Werk mit umstrittenem Inhalt. Dieses Exemplar wird aufgrund der Zensur-, Meinungs- und Informationsfreiheit zur Verfügung gestellt.“ Damit möchte die Stadtbücherei keine Zensur betreiben, sondern auf problematische Aussagen hinweisen.

Warum Warnhinweise der Stadtbücherei Münster zulässig sind

Laut dem Gericht ist die Kennzeichnung gerechtfertigt, wenn gesicherte historische Fakten im Werk bestritten werden. Die Warnhinweise der Stadtbücherei Münster stellen somit keine Willkür dar. Vielmehr handelt es sich um ein begründetes Urteil, das durch den Bildungsauftrag gedeckt ist.

Die Stadtbücherei Münster muss sich dabei nicht strikt neutral verhalten, wie es bei politischen Parteien der Fall wäre. Vielmehr ist es ihr gestattet, Bücher positiv – etwa durch Empfehlungen – oder negativ – beispielsweise durch kritische Einordnung – zu kommentieren.

In diesem konkreten Fall lag eine sachliche Bewertung vor. Denn die betreffenden Bücher leugnen unter anderem die bemannten Mondlandungen sowie andere historische Ereignisse. Das Gericht entschied, dass ein solcher Hinweis auf einem vertretbaren Tatsachenkern basiert.

Warnhinweise der Stadtbücherei Münster – Kritik ist keine Zensur

Der Autor Wisnewski argumentierte, seine Grundrechte würden durch die Einordnung verletzt. Doch das Gericht wies diesen Vorwurf zurück. Die Wirkung sei höchstens mittelbar und stelle keinen schwerwiegenden Eingriff dar.

Die Warnhinweise der Stadtbücherei Münster seien daher rechtlich zulässig, solange sie sachlich bleiben und anlassbezogen erfolgen. Es sei auch nicht unverhältnismäßig, ein Buch nach Beschwerden von Nutzern zu prüfen und bei Bedarf mit einem Hinweis zu versehen. Das Verfahren zeige, dass öffentliche Einrichtungen sich nicht auf passive Zurverfügungstellung beschränken müssen.

Abgesehen davon betonte das Gericht, dass eine kritische Haltung gegenüber faktenleugnenden Inhalten dem öffentlichen Bildungsauftrag diene. Bibliotheken sollen informieren – und das bedeutet auch, Missstände zu benennen.

Teilen:

Münster Map
Route anzeigen

Mehr Beiträge: