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Neue Dissertation untersucht rechtliche Einordnung von Bitcoin und anderen Kryptowährungen

Bitcoin ist eine dezentrale Kryptowährung, die 2009 eingeführt wurde und auf einer Blockchain-Technologie basiert, die Transaktionen ohne zentrale Behörde oder einzelnen Verwalter ermöglicht. Es hat sich als revolutionäres digitales Zahlungsmittel etabliert, das Anonymität, Sicherheit und grenzüberschreitende Transaktionen ohne traditionelle Bankgebühren bietet.
Foto: Unsplash, Kanchanara

Eine neue wissenschaftliche Studie setzt sich eingehend mit der komplexen Frage auseinander, welche rechtlichen Regelungen auf Bitcoin und andere Kryptowährungen Anwendung finden. Der Autor Jonas Drögemüller analysiert in seiner 280 Seiten umfassenden Dissertation, wie die oft als „gesetzlose“ digitalen Währungen aus Sicht des Internationalen Privatrechts einzuordnen sind.

Hintergrund: Vermeintliche Unabhängigkeit von Kryptowährungen

Für viele Enthusiasten bilden Bitcoin und andere Kryptowährungen eine Art rechtsfreien Raum, der unabhängig von staatlichen Institutionen und gesetzlichen Regulierungen operiert. Die Funktionsweise basiere einzig auf dem Programmcode als eine Art mathematisch-technisches Regelwerk, so die gängige Auffassung.

Doch diese Sichtweise greift nach Ansicht vieler Experten zu kurz. Auch digitale Währungen und die zugrundeliegende Blockchain-Technologie existieren nicht losgelöst von der realen Welt. Daher stellt sich die Frage, inwiefern bestehende Gesetze Anwendung finden bzw. ob Regelungslücken vorhanden sind.

Ziel der Studie: Rechtliche Analyse von Blockchain und Kryptowährungen

Jonas Drögemüller nimmt sich dieses komplexen Themas in seiner umfangreichen Dissertation an. Untersucht wird, welche konkreten Normen des Internationalen Privatrechts auf Phänomene wie Bitcoin und andere auf Kryptowährungen aufsetzende Geschäftsmodelle anwendbar sind.

Im Fokus stehen dabei zunächst die rechtliche Einordnung der Blockchain-Netzwerke selbst sowie von sogenannten Krypto-Tokens als digitale Vermögenswerte. In einem weiteren Schritt analysiert der Autor Vertragsbeziehungen rund um Kryptowährungen, etwa beim Kauf von Waren und Dienstleistungen sowie beim Handel an Kryptobörsen.

Zentrale Erkenntnisse der wissenschaftlichen Studie

Ausgehend von dieser eingehenden Untersuchung gelangt Jonas Drögemüller zu aufschlussreichen Schlussfolgerungen. Im Folgenden ein Überblick über die wichtigsten Ergebnisse:

  • Blockchain-Netzwerke lassen sich als vertragliche Kooperationsmodelle einordnen, für die klar definierte Regelungen des Internationalen Privatrechts gelten. Die Teilnehmer können zwar das anwendbare Recht frei wählen, nicht aber den Programmcode als Ersatz für staatliche Gesetze festlegen.
  • Beim Kaufvertrag über Waren oder Dienstleistungen unter Einsatz von Kryptowährungen ist nicht das UN-Kaufrecht anwendbar. Stattdessen bestimmt sich das jeweils maßgebliche Recht nach den Vorgaben der Rom I-VO.
  • Für digitale Vermögenswerte in Form von Token auf der Blockchain gibt es derzeit Lücken im Internationalen Sachenrecht. Es fehlen eindeutige Anknüpfungspunkte, um das jeweils geltende Recht zu bestimmen.
  • Für Security Token, die mit Wertpapieren vergleichbar sind, konnten durch die Einführung des eWpG in Deutschland Fortschritte erzielt werden. Jedoch gibt es auch hier noch offene Fragen.

 

Schlussfolgerungen: Plädoyer für neue EU-weite Regulierung

Aus diesen Erkenntnissen leitet der Verfasser die klare Empfehlung ab, auf EU-Ebene eine spezifische Kollisionsnorm für digitale Assets auf Basis der Blockchain-Technologie einzuführen. Nur so könnten bestehende Graubereiche aufgelöst und für Rechtssicherheit beim Einsatz von Kryptowährungen gesorgt werden.

Die umfangreiche Dissertation liefert somit wertvolle Erkenntnisse für die praktische Einordnung und rechtliche Bewertung von Phänomenen wie Bitcoin und anderen Kryptowährungen. Die Debatte um angemessene Regulierungsansätze für diesen innovativen Wirtschaftszweig dürfte durch die Studie wichtige Impulse erhalten.