
Münster. Nach einer durchfeierten Halloween-Nacht ist ein 26-Jähriger am Hauptbahnhof Münster in eine Polizeikontrolle geraten. Der Mann war mit seinem E-Scooter durch den Bahnhof gefahren, obwohl er erheblich alkoholisiert war. Ein Alkoholtest ergab 1,87 Promille. Für den Fahrer aus Rheine hatte die nächtliche Fahrt erhebliche Konsequenzen.
Am Sonntagmorgen, 1. November 2026, war ein 26-jähriger Mann aus Rheine nach einer Halloween-Feier mit seinem E-Scooter in Münster unterwegs. Aus dem Hansaviertel kommend fuhr er nach Angaben der Bundespolizei mit hoher Geschwindigkeit durch den Haupttunnel des Hauptbahnhofs. Dort wurde eine Streife auf ihn aufmerksam und stoppte seine Fahrt.
Bei der anschließenden Kontrolle bemerkten die Beamten deutlichen Alkoholgeruch. Ein Atemalkoholtest bestätigte den Verdacht: Der Mann hatte 1,87 Promille. Damit lag sein Wert deutlich über der Grenze, ab der bei Kraftfahrzeugen von absoluter Fahruntüchtigkeit ausgegangen wird. Die Bundespolizei veranlasste daraufhin eine Blutentnahme und stellte den Führerschein des 26-Jährigen sicher. Seine Fahrt endete damit noch im Bahnhof. Über den Vorfall informierte die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin am Montag, 2. November.
Der Vorfall zeigt, dass eine Alkoholfahrt mit dem E-Scooter erhebliche rechtliche Folgen haben kann. Obwohl für die Nutzung der elektrischen Tretroller kein Führerschein erforderlich ist, gelten grundsätzlich dieselben Alkoholgrenzwerte wie beim Autofahren.
Bereits ab 0,5 Promille liegt in der Regel eine Ordnungswidrigkeit vor. Ab 1,1 Promille wird von absoluter Fahruntüchtigkeit ausgegangen. Eine entsprechende Fahrt stellt grundsätzlich eine Straftat dar. Bei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen kann eine Strafbarkeit sogar schon ab 0,3 Promille vorliegen.
Wer betrunken mit einem E-Scooter unterwegs ist, riskiert deshalb nicht nur eine Geldstrafe, sondern auch den Entzug seiner Fahrerlaubnis. Im Fall des 26-Jährigen aus Rheine wurde der Führerschein zunächst sichergestellt. Ob und welche weiteren strafrechtlichen Konsequenzen folgen, ist bislang nicht bekannt.
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