
Eine Familienfeier in Münster-Coerde ist am Samstag, 18. Juli 2026, in einer größeren Auseinandersetzung geendet. Vor einem Gemeindehaus an der Schneidemühler Straße sollen rund 30 Personen beteiligt gewesen sein. Zwei Männer wurden in Gewahrsam genommen. Vier Polizisten und mehrere weitere Personen erlitten leichte Verletzungen.
Eine Zeugin alarmierte die Polizei gegen 12.40 Uhr und meldete eine körperliche Auseinandersetzung im Bereich des Gemeindehauses. Die Einsatzkräfte versuchten zunächst, besonders aggressive Personen voneinander zu trennen und die aufgeheizte Situation zu beruhigen.
Im weiteren Verlauf erhielten die Beamten Hinweise, dass ein 32-Jähriger andere Personen mit einem Messer bedroht haben soll. Im Gemeindehaus trafen sie den Beschuldigten nicht an. Im Eingangsbereich fanden die Polizisten jedoch ein Messer und stellten es sicher. Gegen den Mann wurde eine Anzeige wegen Bedrohung gefertigt.
Während der Aufnahme des Sachverhalts soll sich ein 26-Jähriger gegenüber Polizisten und anderen Anwesenden äußerst aggressiv verhalten haben. Als die Einsatzkräfte ihn in Gewahrsam nehmen wollten, habe er erheblichen Widerstand geleistet. Weitere Personen sollen versucht haben, die Festnahme durch körperliche Angriffe auf die Beamten zu verhindern.
Ein 30-Jähriger soll versucht haben, den 26-Jährigen zu befreien und dabei ebenfalls Polizisten angegriffen haben. Die Einsatzkräfte setzten ein Distanzelektroimpulsgerät gegen die beiden Männer sowie gegen einen bislang unbekannten Tatverdächtigen ein. Mit Unterstützung weiterer Polizeikräfte stellten die Beamten die Personalien der Beteiligten fest und sprachen Platzverweise aus.
Der 26-Jährige und der 30-Jährige wurden ins Polizeigewahrsam gebracht. Beide Männer sowie vier Polizisten erlitten leichte Verletzungen. Nach Angaben der Polizei wurde zudem eine bislang unbekannte Zahl weiterer Personen leicht verletzt.
Gegen die beiden Tatverdächtigen wird wegen des Verdachts der Körperverletzung und des Landfriedensbruchs ermittelt. Der 30-Jährige muss sich zusätzlich wegen des Verdachts des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und der Gefangenenbefreiung verantworten. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
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