
Münster. Die Debatte über die Parkraumstrategie für Münster bekommt neuen politischen Stoff. Die CDU will den weiteren Abbau öffentlicher Stellplätze an deutlich strengere Voraussetzungen knüpfen: Erst soll geklärt werden, wie hoch der tatsächliche Bedarf in einem Viertel ist, welche Folgen Veränderungen haben und wo Ersatz geschaffen werden kann. Der Vorstoß trifft auf eine Stadt, die ihren Straßenraum bereits systematisch neu ordnet – und auf ein Rathaus, in dem CDU, Verwaltungsspitze und die Koalition aus Grünen, SPD und Volt derzeit auch bei anderen zentralen Fragen deutlich auseinanderliegen.
Der Antrag geht über die Forderung hinaus, bei einzelnen Straßenprojekten ein paar Ersatzplätze zu schaffen. Die CDU verlangt zunächst eine Bestandsaufnahme: Die Verwaltung soll auflisten, wie viele öffentliche Stellplätze in Münster in den vergangenen zehn Jahren weggefallen sind und welche weiteren Reduzierungen bereits beschlossen oder geplant sind.
Danach soll der Blick auf die einzelnen Quartiere gehen. Gefordert werden Daten zum Parkdruck und zur Auslastung vorhandener Stellplätze. Gleichzeitig sollen die Auswirkungen auf Anwohner, Gewerbe, Handwerksbetriebe, Pflegedienste, soziale Einrichtungen und Besucher untersucht werden. Auch die Frage, ob der Parksuchverkehr durch einen Stellplatzabbau lediglich in die nächste Straße oder das benachbarte Viertel verdrängt wird, soll Teil der Bewertung sein.
Der politische Kern des Vorstoßes liegt in der Reihenfolge: Größere Stellplatzverluste sollen nach dem Willen der CDU grundsätzlich erst dann erfolgen, wenn Alternativen geschaffen oder zumindest verbindlich gesichert sind. Bei erheblichen Eingriffen fordert die Fraktion zudem eine frühe Beteiligung der betroffenen Bürger.
Eine solche Regel soll allerdings nicht uneingeschränkt gelten. Notwendige Veränderungen etwa aus Gründen der Verkehrssicherheit, Barrierefreiheit oder aufgrund rechtlicher Vorgaben sollen weiterhin möglich bleiben.
Die CDU verbindet ihre Forderung mit der Idee, Autos stärker in Quartiersgaragen und bestehenden Parkierungsanlagen zu bündeln. Als mögliche Prüfstandorte nennt die Fraktion unter anderem das Gelände der heutigen Justizvollzugsanstalt an der Gartenstraße, das Areal des ehemaligen Evangelischen Krankenhauses sowie den Bereich Hörster Parkplatz und Hörsterstraße.
Gerade das JVA-Gelände ist für die langfristige Stadtentwicklung interessant. Nach Fertigstellung der neuen Justizvollzugsanstalt in Wolbeck wird der Standort an der Gartenstraße voraussichtlich 2027 frei. Stadt und Land arbeiten bereits an der Entwicklung eines urbanen, gemischt genutzten Quartiers. Eine Quartiersgarage ist dort bislang allerdings kein beschlossenes Projekt. Sie wäre eine zusätzliche Option, deren Prüfung die CDU nun verlangt.
Neu ist die grundsätzliche Idee nicht. Die CDU hatte schon 2023 gefordert, beim Wegfall von Parkplätzen im Straßenraum Alternativangebote und Möglichkeiten für konzentriertes Quartiersparken zu prüfen. Auch in diesem Sommer kritisierte sie die Neuordnung an der Kanalstraße und verlangte stärkere Bürgerbeteiligung.
Entscheidend für die Einordnung ist: Münster beginnt bei diesem Thema nicht bei null. Der Rat hat bereits ein Integriertes Parkraumkonzept beschlossen. Es gilt für die Innenstadt und innenstadtnahe Wohnquartiere und soll das Parken dort neu ordnen. Dabei geht es ausdrücklich nicht nur um Autos. Straßenraum soll auch für Fuß- und Radverkehr, sichere Kreuzungen, breitere Gehwege, Aufenthaltsflächen und Begrünung genutzt werden.
Das zeigt sich inzwischen ganz konkret. Auf der Bremer Straße sinkt bei der laufenden Umgestaltung beispielsweise die Zahl der Pkw-Stellplätze von 34 auf 24. Gleichzeitig entstehen 74 Fahrradstellplätze, breitere Gehwege, fünf zusätzliche Baumscheiben und Verbesserungen für die Barrierefreiheit.
Auch die Preisgestaltung folgt inzwischen einer klaren Linie: Parken am Straßenrand soll in zentralen Bereichen teurer sein als die Nutzung eines Parkhauses. Die Stadt begründet dies damit, Fahrzeuge stärker in die vorhandenen Anlagen zu lenken und Straßen zu entlasten. Für Altstadt und Bahnhofsbereich nennt Münster insgesamt rund 7.300 Pkw-Stellplätze.
Damit verläuft die eigentliche Trennlinie zwischen CDU und Rathausmehrheit differenzierter als ein einfaches „für oder gegen Parkplätze“. Auch die Koalition aus Grünen, SPD und Volt setzt auf eine stärkere Nutzung von Parkhäusern und alternativen Parkmöglichkeiten. In ihrem Koalitionsvertrag räumt sie Fuß-, Rad- und Busverkehr einen hohen Stellenwert ein und will Autos stärker aus dem Straßenraum in andere Parkangebote verlagern.
Die CDU setzt an einem anderen Punkt an: Sie möchte vor einem größeren Stellplatzabbau verbindlicher prüfen lassen, ob die Alternative tatsächlich vorhanden ist und welche Folgen der Eingriff für das konkrete Viertel hat.
Dass das Thema nicht für alle Stadtteile gleich beantwortet werden kann, zeigen Daten der Stadt selbst. In Pluggendorf und im Erphoviertel haben Gutachten eine Parkraumauslastung von jeweils mehr als 90 Prozent festgestellt. Dort führt die Stadt deshalb Bewohnerparkzonen ein. Als Ursachen nennt sie neben dem hohen Bedarf unter anderem gebietsfremde Langzeitparker und einen Mangel an privaten Stellplätzen.
Gleichzeitig wächst die Zahl der in Münster zugelassenen Autos weiter leicht. Am 1. Januar 2026 waren 153.225 Pkw gemeldet. Ein Jahr zuvor waren es 152.457. Münster liegt mit 497 Pkw je 1.000 Einwohner dennoch deutlich unter dem NRW-Durchschnitt von 591. Zudem sind rund 18 Prozent der in Münster registrierten Pkw auf gewerbliche Halter zugelassen und müssen nicht zwingend dauerhaft im Stadtgebiet unterwegs sein.
Genau deshalb reicht die reine Zahl zugelassener Fahrzeuge als Maßstab für den Parkplatzbedarf nicht aus. Entscheidend sind auch private Stellplätze, Parkhäuser, Pendlerverkehre und die tatsächliche Situation im jeweiligen Quartier. Eine solche kleinteilige Betrachtung ist sowohl im bestehenden städtischen Parkraumkonzept als auch im neuen CDU-Vorstoß angelegt – allerdings mit unterschiedlichen politischen Konsequenzen.
Für ihre Forderung führt die CDU eine eigene Bilanz an. Danach seien in den vergangenen Jahren unter anderem Parkmöglichkeiten am Domplatz sowie an Wolbecker Straße, Kanalstraße, Hansaring, Melchersstraße und Hoyastraße weggefallen. Weitere Veränderungen würden unter anderem an Kolmarstraße und Ronnebergweg diskutiert.
Bei diesen Zahlen ist eine Unterscheidung wichtig: Nicht jeder von der CDU aufgeführte Platz war zwangsläufig ein offiziell ausgewiesener regulärer Stellplatz, und nicht sämtliche genannten Größen lassen sich aus einer einheitlichen städtischen Statistik ableiten. Die konkreten Summen sind deshalb als Berechnung beziehungsweise Darstellung der CDU einzuordnen.
Wie komplex die Rechnung sein kann, zeigt die Kanalstraße. Dort untersagte die Stadt im Juni das Parken auf Gehwegen und ordnete das Parken neu. Zusätzlich fallen im Bereich Kanalstraße/Lublinring wegen des Baus eines Regenwasserpumpwerks weitere Flächen zumindest zeitweise weg. Im Kreuzviertel lässt die Stadt zugleich untersuchen, ob dort eine Bewohnerparkzone eingerichtet werden kann.
Der Konflikt dreht sich damit nicht allein um eine Zahl von Parkplätzen. Dahinter steht die grundsätzliche Frage, wann eine jahrzehntelang praktizierte Nutzung des Straßenraums als Parkplatz weitergeführt werden soll – und wann andere Ansprüche an Sicherheit, Barrierefreiheit, Radverkehr, Bäume oder Aufenthaltsqualität Vorrang erhalten.
Politisch bekommt der Antrag zusätzlich Gewicht, weil er in eine Phase fällt, in der das Verhältnis zwischen CDU und Verwaltungsspitze ohnehin angespannt ist. Im Mittelpunkt steht derzeit die Finanzplanung für 2027.
Im im Mai beschlossenen Doppelhaushalt waren für das kommende Jahr rund 95 Millionen Euro Schlüsselzuweisungen des Landes eingeplant. Nach der im August bekannt gewordenen Arbeitskreisrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz kann Münster nur noch mit rund 2,8 Millionen Euro rechnen. Seit dem 8. September gilt deshalb eine Haushaltssperre. Am 25. September verschärfte die Stadt ihren Sparkurs zusätzlich: Frei werdende Stellen sollen nur noch nach Prüfung neu besetzt werden, wenn sie unverzichtbar sind.
Über die Frage, wie die 95-Millionen-Euro-Annahme zustande kam und ob die Entwicklung vorhersehbar war, wird inzwischen offen gestritten. Die CDU hat Akteneinsicht verlangt. Stadtkämmerin Christine Zeller sagte die Herausgabe der Unterlagen zu, wies die Vorwürfe der CDU gegen die Haushaltsführung aber zurück.
Daraufhin verschärfte sich der Ton weiter. CDU-Fraktionschef Stefan Weber warf der Stadtverwaltung vor, mit ihrer öffentlichen Reaktion die politische Neutralitätspflicht verletzt zu haben, und verlangte eine Richtigstellung von Oberbürgermeister Tilman Fuchs. Das ist zunächst die politische und rechtliche Bewertung der CDU; eine festgestellte Verletzung der Neutralitätspflicht liegt damit nicht vor.
Fuchs ist seit November 2025 Oberbürgermeister und zugleich Leiter der Stadtverwaltung. Politisch getragen wird die Ratsmehrheit von einer Koalition aus Grünen, SPD und Volt.
Die Haushaltskrise schafft für den Parkraum-Vorstoß eine zusätzliche praktische Frage. Die CDU verlangt ausdrücklich, bei möglichen Quartiersgaragen nicht nur Standorte und Kapazitäten zu untersuchen, sondern auch Wirtschaftlichkeit, Finanzierung und Betreibermodelle.
Damit trifft die Forderung nach neuen Alternativen für wegfallende Straßenparkplätze auf eine Stadt, die ihre Ausgaben derzeit schärfer überprüfen muss. Ob neue Quartiersgaragen tatsächlich gebaut werden können, dürfte deshalb nicht nur von Verkehrsplanung und Flächenverfügbarkeit abhängen, sondern auch davon, wer sie finanziert und betreibt.
Genau hier liegt die eigentliche Bedeutung des CDU-Antrags. Münster diskutiert längst nicht mehr darüber, ob sich der öffentliche Straßenraum verändert. Das geschieht bereits. Die offene politische Frage lautet vielmehr, welche Bedingungen gelten sollen, bevor Parkplätze verschwinden – und ob Ersatzangebote Voraussetzung einer Umgestaltung sein sollen oder Teil einer umfassenderen Verkehrswende sind.
Die CDU will diese Reihenfolge nun verbindlicher festschreiben. Die Rathauskoalition verfolgt dagegen bereits eine Strategie, bei der Straßenraum zugunsten anderer Verkehrsarten und Nutzungen neu verteilt und vorhandene Parkhäuser stärker einbezogen werden. Beiden Ansätzen gemeinsam ist die Idee, parkende Autos stärker zu bündeln. Umstritten bleibt, wann ein Stellplatz am Straßenrand dafür aufgegeben werden kann.






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