
Münster. Ein Kokaintransport auf der B54 zwischen Enschede und Gronau bleibt für einen 34 Jahre alten Mann strafrechtlich folgenreich. Das Landgericht Münster bestätigte im Berufungsverfahren die gegen ihn verhängte Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Der Mann war im April 2025 mit einem 23-jährigen Beifahrer kontrolliert worden. Bei dem Jüngeren fanden Polizeibeamte knapp 300 Gramm Kokain.
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob der Fahrer von dem Kokain im Auto wusste. Der 34-Jährige hatte das bestritten. Sein Verteidiger beantragte einen Freispruch. Die Staatsanwaltschaft hielt die Strafe aus erster Instanz dagegen für zu niedrig und forderte drei Jahre und neun Monate Haft.
Das Landgericht folgte am Ende im Wesentlichen der Entscheidung des Amtsgerichts Ahaus. Dort waren beide Männer bereits wegen illegaler Einfuhr von Betäubungsmitteln verurteilt worden. Der 23-jährige Beifahrer hatte zwei Jahre und acht Monate erhalten, der Fahrer drei Jahre und drei Monate. Für den 34-Jährigen blieb es nun bei dieser Strafe.
Eine zentrale Rolle spielten dabei mehrere Indizien. Nach den Angaben aus dem Verfahren wurden DNA-Spuren des Fahrers an den Drogenpaketen festgestellt. Die Verteidigung hielt dem entgegen, dass sich auf den Verpackungen verschiedene DNA-Spuren befunden hätten und daraus keine eindeutige Zuordnung folgen könne.
Belastend wertete das Gericht außerdem Inhalte auf dem Handy des Fahrers. Ermittler hatten dort nach Angaben aus der Verhandlung zahlreiche Bilder von Marihuana, Cannabisplantagen und Kokain gefunden. Auch Chats sollen auf Kontakte im Zusammenhang mit Kauf und Verkauf von Betäubungsmitteln hingedeutet haben.
Der 23-jährige Beifahrer hatte erklärt, er habe das Kokain nach Gronau bringen sollen, um Schulden bei einem Drogenhändler zu begleichen. Die beiden Männer hätten sich zuvor zufällig an einem Einkaufszentrum in Enschede getroffen. Der Fahrer habe ihn lediglich mitgenommen, weil er selbst nach Gronau gewollt habe. Diese Darstellung überzeugte die Staatsanwaltschaft nicht. Auch das Gericht sah genügend Hinweise darauf, dass der Fahrer nicht nur zufällig in den Transport geraten war.
Für den jüngeren Mann hatte sich in erster Instanz sein Geständnis strafmildernd ausgewirkt. Beim älteren Angeklagten fiel dagegen ins Gewicht, dass er in den Niederlanden bereits unter laufender Bewährung stand. Damit bleibt der Fall ein deutliches Signal dafür, dass Drogentransporte über die deutsch-niederländische Grenze auch bei bestrittenem Tatwissen zu empfindlichen Haftstrafen führen können, wenn Gerichte die Indizienlage als ausreichend ansehen.
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