
Münster. Der Doppelhaushalt 2026/27 der Stadt Münster ist genehmigt. Die Bezirksregierung Münster hat die vom Rat beschlossene Haushaltssatzung ohne Auflagen oder Einschränkungen freigegeben. Damit ist der Haushalt seit dem 6. Juni 2026 in Kraft, sodass geplante Maßnahmen umgesetzt und Trägerzuwendungen zeitnah ausgezahlt werden können.
Der Rat hatte den Haushalt am 20. Mai 2026 erneut beschlossen. Ein erster Beschluss vom 25. März musste wiederholt werden, weil die formale Bekanntmachung des Haushaltsentwurfs im Amtsblatt samt Frist für Anregungen und Einwendungen fehlte. Inhaltlich sah die Stadt nach der nachgeholten Bekanntmachung keinen Änderungsbedarf am Zahlenwerk.
Stadtdirektorin und Kämmerin Christine Zeller wertet die Entscheidung als Bestätigung des eingeschlagenen Sparkurses. Aus Sicht der Stadt kann Münster damit weiterhin eine Haushaltssicherung vermeiden und die Handlungsfähigkeit von Rat und Verwaltung sichern.
Ganz ohne Mahnung bleibt die Genehmigung allerdings nicht. Die Bezirksregierung verzichtet zwar auf Bedingungen oder Auflagen, fordert Rat und Verwaltung aber auf, die beschlossenen Stabilitätsmaßnahmen weiterzuentwickeln und umzusetzen. Entscheidend werde sein, ob die Einsparziele tatsächlich erreicht und durch konkrete Maßnahmen abgesichert werden.
Für 2026 stehen in Münster Gesamterträge von 1,682 Milliarden Euro Aufwendungen von 1,729 Milliarden Euro gegenüber. Daraus ergibt sich ein geplanter Jahresfehlbetrag von 46,8 Millionen Euro, der über Rücklagen ausgeglichen werden soll. Genau deshalb war der Haushalt genehmigungspflichtig.
Auch 2027 bleibt die Finanzlage angespannt. Dann rechnet die Stadt mit Erträgen von 1,708 Milliarden Euro und Aufwendungen von 1,746 Milliarden Euro. Der geplante Fehlbetrag liegt bei 37,9 Millionen Euro. Auch in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2030 erwartet Münster weiterhin jährliche Defizite zwischen 18,9 und 37,0 Millionen Euro.
Das Haushaltsvolumen liegt 2026 bei rund 1,73 Milliarden Euro und steigt 2027 voraussichtlich auf rund 1,75 Milliarden Euro. Mehr als jeder zweite Euro fließt in Transferaufwendungen. Dazu zählen vor allem soziale Leistungen, Grundsicherung, Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sowie Umlagen wie die Landschaftsumlage.
Für 2026 beziffert die Stadt diese Transferaufwendungen auf 899,1 Millionen Euro. Im Jahr 2027 sollen es 912,4 Millionen Euro sein. Rund drei Viertel davon entfallen auf soziale Leistungen sowie Kinder-, Jugend- und Familienhilfe. Neben diesen Ausgaben bleiben auch die Personalaufwendungen ein wichtiger Kostenblock.
Die Genehmigungsfähigkeit des Haushalts hängt eng mit dem Konsolidierungspaket zusammen. Nach Einsparungen von 20 Millionen Euro im Jahr 2025 hatte die Verwaltung für den Doppelhaushalt 2026/27 weitere Maßnahmen im Umfang von 27,7 Millionen Euro vorgeschlagen. Die Politik griff davon Maßnahmen über 26,1 Millionen Euro auf.
Auf der Einnahmenseite bleibt die Gewerbesteuer eine zentrale Position. Für 2026 und 2027 erwartet Münster jeweils rund 385 Millionen Euro. Trotzdem reichen die laufenden Einnahmen nach der aktuellen Planung nicht aus, um die Ausgaben vollständig zu decken.
Trotz der Defizite plant Münster hohe Investitionen. Für 2026 sind 535 Millionen Euro vorgesehen, für 2027 weitere 401 Millionen Euro. Der größte Schwerpunkt liegt beim Schulbau. Für die Jahre 2026 bis 2030 sind dafür rund 382 Millionen Euro eingeplant.
Weitere Investitionen betreffen unter anderem Abwasserbeseitigung, Stadtentwicklung, Verkehrsinfrastruktur und Klimaneutralität. Zur Finanzierung sieht die Planung Kreditaufnahmen von 421 Millionen Euro im Jahr 2026 und 266 Millionen Euro im Jahr 2027 vor.
Die Bezirksregierung weist in ihrer Bewertung auch auf die Entwicklung des Eigenkapitals hin. Nach den vorliegenden Zahlen könnte es von 743 Millionen Euro im Jahr 2024 bis 2030 auf 542 Millionen Euro zurückgehen. Das entspricht einem Rückgang um etwa 27 Prozent.
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