
Bei der Verlängerung von Jagdscheinen hat es in Münster seit 2023 keine gerichtlichen Auseinandersetzungen gegeben. Das geht aus einer Antwort der nordrhein-westfälischen Landesregierung auf eine Kleine Anfrage im Landtag hervor. Erfasst wurden Verfahren im Zusammenhang mit der Verlängerung von Jagdscheinen in den Jahren 2023 bis 2026. Für das laufende Jahr beziehen sich die Angaben auf den Stichtag 28. April 2026.
Für Münster weist die Landesregierung in der Übersicht zum vorläufigen Rechtsschutz keinen einzigen Fall aus. Damit gab es nach den vorliegenden Zahlen im Zeitraum von 2023 bis 2026 keine bekannten Eilverfahren, mit denen Betroffene eine schnelle gerichtliche Entscheidung zur Verlängerung eines Jagdscheins erreichen wollten.
Auch bei Klagen in der Hauptsache bleibt Münster ohne Eintrag. In der landesweiten Übersicht wird die Stadt Münster mit null Verfahren geführt. Dasselbe gilt für Untätigkeitsklagen nach § 75 Verwaltungsgerichtsordnung. Solche Klagen kommen grundsätzlich in Betracht, wenn über einen Antrag ohne zureichenden Grund nicht innerhalb einer angemessenen Frist entschieden wird.
Die Zahlen zeigen zugleich, dass es in anderen Teilen Nordrhein-Westfalens durchaus gerichtliche Verfahren zur Verlängerung von Jagdscheinen gab. Bei Klagen in der Hauptsache meldet etwa der Kreis Lippe für den Zeitraum 2023 bis 2026 neun Fälle. Der Kreis Soest kommt auf fünf Fälle, der Kreis Gütersloh auf vier. Auch in Köln, Kleve, Höxter und Oberhausen werden Verfahren ausgewiesen.
Bei Untätigkeitsklagen sind die Fallzahlen landesweit deutlich niedriger. Münster bleibt auch hier ohne Verfahren. Genannt werden in der Tabelle unter anderem der Kreis Lippe mit zwei Fällen sowie Dortmund, Paderborn und Recklinghausen mit jeweils einem Fall.
Bei den abgeschlossenen gerichtlichen Verfahren zur Jagdschein-Verlängerung listet die Landesregierung für Münster ebenfalls keine Ergebnisse auf. Für die Kategorien Stattgabe, teilweise Stattgabe, Klageabweisung und sonstige Erledigung steht jeweils die Zahl null.
Eine Bewertung der seit Oktober 2024 erweiterten Prüfanforderungen nahm die Landesregierung in ihrer Antwort nicht vor. Auf die Frage, ob verlängerte Bearbeitungszeiten bei Jagdschein-Verlängerungen in Münster in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Sicherheitsgewinn stehen, verwies sie darauf, dass es nicht ihre Aufgabe sei, ein Bundesgesetz in diesem Sinne einzuordnen.
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