
Münster. Eine Kontrolle des Hauptzollamts Münster hat einen Fall von Leistungsbetrug ans Licht gebracht. Ein 43-jähriger Deutscher ist deshalb vom Amtsgericht Warendorf zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt worden.
Nach Angaben des Hauptzollamts hatte der Mann über mehrere Monate hinweg eine selbstständige Tätigkeit ausgeübt, während er zugleich Leistungen vom Jobcenter bezog. Die Einnahmen aus dieser Tätigkeit habe er jedoch nicht angegeben. Dadurch entstand nach Darstellung der Behörde ein Schaden von mehr als 3.500 Euro.
Der Fall wurde nach Angaben des Hauptzollamts Münster durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit bekannt. Die Beamten trafen den Mann demnach auf einem Veranstaltungsgelände an, wo er als Subunternehmer für eine Sicherheitsfirma tätig gewesen sein soll. Diese Tätigkeit war für die Ermittler deshalb relevant, weil der 43-Jährige parallel Leistungen vom Jobcenter erhielt.
Laut Mitteilung des Hauptzollamts hatte der Mann seine selbstständige Arbeit weder dem Jobcenter noch dem Gewerbeamt gemeldet. Damit standen nicht nur mögliche nicht angezeigte Einkünfte im Raum, sondern auch die Frage, ob die ausgeübte Tätigkeit ordnungsgemäß angemeldet war. Gerade bei Leistungsbezug sind solche Angaben entscheidend, weil Einkommen auf Bürgergeldleistungen angerechnet werden kann.
Die Zollkontrolle Münster führte damit zu einem Verfahren, das schließlich vor dem Amtsgericht Warendorf landete. Dort wurde der Vorwurf des gewerbsmäßigen Betrugs geprüft. Das Gericht sah den Tatvorwurf nach Angaben der Behörde als erwiesen an.
Das Amtsgericht Warendorf verurteilte den 43-Jährigen wegen Betrugs zu sieben Monaten Freiheitsstrafe. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Damit muss der Mann nicht in Haft, sofern er die Auflagen und Bedingungen der Bewährung einhält.
Der Fall zeigt, welche Folgen nicht gemeldete Nebentätigkeiten oder selbstständige Tätigkeiten beim Bezug staatlicher Leistungen haben können. Entscheidend ist dabei nicht nur, ob eine Tätigkeit ausgeübt wird, sondern auch, ob sie gegenüber den zuständigen Stellen vollständig offengelegt wurde. Nach Angaben des Hauptzollamts entstand durch das Verhalten des Mannes ein Schaden von mehr als 3.500 Euro.
Die Mitteilung nennt keine weiteren Details zu möglichen Bewährungsauflagen. Auch zur Dauer der Tätigkeit heißt es nur, dass sie über ein halbes Jahr ausgeübt worden sei. Weitere Angaben zur Sicherheitsfirma oder zu dem Veranstaltungsgelände machte das Hauptzollamt nicht.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls überprüft nicht nur klassische Schwarzarbeit, sondern auch Fälle, in denen Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden könnten. Dabei geht es unter anderem darum, ob Beschäftigungen, selbstständige Tätigkeiten oder Einkünfte verschwiegen wurden.
Im vorliegenden Fall führte die Kontrolle auf einem Veranstaltungsgelände nach Angaben des Hauptzollamts Münster zu dem entscheidenden Hinweis. Weil der Mann Bürgergeld bezog und seine Tätigkeit nicht gemeldet hatte, entstand der Verdacht auf Leistungsbetrug. Die Ermittlungen mündeten schließlich in der Verurteilung durch das Amtsgericht Warendorf.
Für Jobcenter sind solche Angaben wichtig, weil sie über die Höhe oder den Anspruch auf Leistungen entscheiden können. Wer Einkommen verschweigt, riskiert deshalb nicht nur Rückforderungen, sondern auch ein Strafverfahren. Genau diese Konsequenz zog das Gericht in Warendorf nun in dem Fall des 43-Jährigen.
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