Parfumdiebstahl in Münster eskaliert: 34-Jähriger sitzt in Untersuchungshaft

Angriff auf 12-Jährige in Ibbenbüren: Polizei veröffentlicht Täterbeschreibung und bittet nach Körperverletzung um Zeugenhinweise.
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Münster. Ein mutmaßlicher Ladendiebstahl in einem Kaufhaus an der Ludgeristraße in Münster hat am Montag zu einer vorläufigen Festnahme und später zu einem Haftbefehl geführt. Nach Angaben der Polizei sollen zwei Ladendetektive den Verdächtigen beobachtet haben, als er mehrere Parfumflaschen in seinem Rucksack verstaute.

Ladendetektive stoppen Verdächtigen an der Ludgeristraße

Der Vorfall ereignete sich am Montag, 4. Mai 2026, gegen 15.30 Uhr in einem Kaufhaus an der Ludgeristraße. Zwei Ladendetektive bemerkten nach Polizeiangaben, wie ein 34-jähriger Mann mehrere Parfumflaschen entwendete. Als der Mann das Geschäft verlassen wollte, sprachen ihn die Detektive an.

Daraufhin soll der Beschuldigte versucht haben, sich der Kontrolle zu entziehen. Nach Angaben der Polizei schlug und trat er nach den beiden Männern. Um eine Flucht und weitere Angriffe zu verhindern, brachten die Detektive den Tatverdächtigen zu Boden und fixierten ihn bis zum Eintreffen der Polizei.

Zwei Detektive leicht verletzt

Bei dem Gerangel wurden beide Ladendetektive leicht verletzt. Die hinzugerufenen Polizeibeamten nahmen den 34-Jährigen vorläufig fest. Der Mann hat nach Polizeiangaben keinen festen Wohnsitz und besitzt die indische Staatsangehörigkeit.

Nach der Festnahme wurde der Beschuldigte ins Polizeigewahrsam gebracht. Die Ermittlungen richteten sich zunächst gegen den Verdacht des Ladendiebstahls. Durch die körperliche Auseinandersetzung mit den Detektiven kommt dem Vorfall jedoch eine zusätzliche strafrechtliche Relevanz zu.

Richter ordnet Untersuchungshaft an

Am Dienstagmittag, 5. Mai 2026, wurde der 34-Jährige dem Amtsgericht Münster vorgeführt. Dort erließ ein Richter Haftbefehl gegen den Tatverdächtigen. Der Mann befindet sich nun in Untersuchungshaft.

Die Polizei hatte zunächst über die vorläufige Festnahme berichtet und später mitgeteilt, dass der Beschuldigte nach der richterlichen Vorführung in Untersuchungshaft gekommen ist.

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