
Münster. Nach dem Polizeieinsatz bei einer Versammlung vor der Polizeiwache Innenstadt im Juni 2025 steht nun ein Demonstrationsteilnehmer vor dem Amtsgericht Münster. Der Vorwurf lautet nach Angaben der Linksfraktion tätlicher Angriff auf einen Polizeibeamten. Der Angeklagte soll sich bei der Versammlung schützend vor Personen gestellt haben, die mit Kreide auf die Straße schrieben.
Die Linkspartei Münster kritisiert das Verfahren scharf. Sie sieht darin eine unverhältnismäßige Reaktion auf den damaligen Protest. Polizei und Linke bewerten den Einsatz allerdings unterschiedlich. Während die Polizei nach dem Vorfall von Widerstandshandlungen und mehreren Strafanzeigen sprach, verweist die Linke auf einen verletzten Versammlungsteilnehmer und bereits eingestellte oder mit Freisprüchen beendete Verfahren im Umfeld des sogenannten Kreidekomplexes.
Vor Gericht geht es nicht um die Kreideparolen als solche, sondern um den strafrechtlichen Vorwurf eines tätlichen Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte. Nach Darstellung der Linksfraktion soll der Angeklagte keine Polizeikräfte verletzt haben, sondern sich vor andere Demonstrierende gestellt haben. Ob dieses Verhalten strafbar war, muss nun das Amtsgericht klären.
Der Fall geht auf eine Eilversammlung vor der Polizeiwache Innenstadt an der Julius-Voos-Gasse zurück. Auslöser waren politische Kreideparolen gegen eine angekündigte rechte Demonstration. Die Polizei Münster hatte damals mitgeteilt, dass Teilnehmende trotz Auflage erneut Parolen im öffentlichen Raum angebracht hätten.
Katja Martinewski, Fraktionssprecherin der Linken im Rat, kritisiert den Prozess deutlich. „Hier wird einem Menschen mit den schärfsten Mitteln des Rechtsstaats Angst gemacht“, erklärte sie. Die Partei rufe dazu auf, der Verhandlung beizuwohnen und sich selbst ein Bild zu machen.
Auch Patricia Niehaus, Sprecherin der Linkspartei Münster und Mitglied im Polizeibeirat, äußert scharfe Kritik. Sie verweist darauf, dass gegen einen Polizeibeamten nach Angaben der Linken weiterhin ein Ermittlungsverfahren läuft, weil ein Versammlungsteilnehmer bei dem Einsatz ins Gesicht geschlagen und anschließend ins Krankenhaus gebracht worden sein soll. Diese Darstellung ist bislang nicht abschließend gerichtlich geklärt.
Die Linksfraktion weist darauf hin, dass bei der Demonstration mehrere Anzeigen gefertigt worden seien. Nach ihrer Darstellung hätten sich bisherige Verfahren im Umfeld des Einsatzes als unbegründet erwiesen oder seien mit Freisprüchen und Einstellungen geendet.
Zudem läuft nach Angaben der Linken eine Klage gegen Maßnahmen der Polizei vor dem Verwaltungsgericht Münster. Damit beschäftigt der Kreidekomplex Münster weiterhin verschiedene Gerichte.
Die Verhandlung findet am Mittwoch, 17. Juni 2026, um 12 Uhr im Amtsgericht Münster statt. Als Saal ist der Sitzungssaal 117B angegeben. Die Linksfraktion ruft Bürger und Pressevertreter dazu auf, den Prozess öffentlich zu begleiten.
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