Rietenberg nennt Bauturbo der Bundesregierung „Etikettenschwindel“

Sylvia Rietenberg kritisiert den Koalitionsvertrag 2025 als sozialpolitisch unausgewogen und warnt vor einer Rückkehr zu Sanktionen beim Bürgergeld. Der Bauturbo der Bundesregierung sorgt für Kritik der Grüne aus Münster. Diese warnen vor Folgen für Umwelt und soziale Gerechtigkeit.
Foto: Paul Metzdorf

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Münster. Die Wohnungsbaukrise bleibt auch nach dem sogenannten Bauturbo ein politischer Streitpunkt. Die direkt gewählte Grünen-Bundestagsabgeordnete Sylvia Rietenberg aus Münster wirft der Bundesregierung vor, mit dem neuen Instrument falsche Erwartungen zu wecken. Aus ihrer Sicht zeigen die aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes, dass schnellere Genehmigungen allein noch keine neuen Wohnungen schaffen.

Zahl der fertiggestellten Wohnungen sinkt deutlich

Bundesweit wurden 2025 nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 206.600 Wohnungen fertiggestellt. Das waren 45.400 Wohnungen weniger als im Vorjahr und entspricht einem Rückgang von 18,0 Prozent. Damit fiel die Zahl der fertiggestellten Wohnungen auf den niedrigsten Stand seit 2012. Bereits 2024 hatte es ein deutliches Minus von 14,4 Prozent gegeben.

Genehmigungen steigen, doch viele Projekte bleiben liegen

Rietenberg erkennt zwar an, dass die Zahl der Baugenehmigungen gestiegen ist. 2025 wurden bundesweit 238.100 Wohnungen genehmigt. Daraus lasse sich aus ihrer Sicht aber noch keine Trendwende ableiten. Denn eine Genehmigung bedeute noch keinen Baubeginn. Der Bauüberhang lag weiter bei 760.700 genehmigten, aber noch nicht fertiggestellten Wohnungen.

Viele Baugenehmigungen verfallen

Ein weiterer Punkt stützt Rietenbergs Kritik: 2025 erloschen 35.700 Baugenehmigungen. Das war der höchste Wert seit 2002. Zugleich dauert es immer länger, bis genehmigte Neubauwohnungen tatsächlich fertiggestellt werden. Die durchschnittliche Zeit von der Genehmigung bis zur Fertigstellung verlängerte sich seit 2020 von 20 auf 27 Monate.

Bauturbo ist bereits in Kraft

Der sogenannte Bauturbo wurde am 29. Oktober 2025 verkündet und trat einen Tag später in Kraft. Kern ist der neue § 246e BauGB. Er soll Kommunen befristet ermöglichen, Wohnungsbau unter bestimmten Voraussetzungen schneller zuzulassen, auch ohne Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans. Die Regelung ist auf fünf Jahre angelegt.

Rietenberg fordert mehr als schnellere Verfahren

Rietenberg kritisiert, dass die Bundesregierung nach ihrer Einschätzung zu stark auf das Schlagwort Bauturbo setze. Aus ihrer Sicht braucht die Baubranche angesichts gestiegener Kosten und verzögerter Projekte konkretere Unterstützung. Zudem bemängelt sie, dass für den angekündigten Gebäudetyp E noch kein Gesetzentwurf vorliege, obwohl Vorarbeiten aus der vergangenen Legislaturperiode vorhanden seien.

Keine schnelle Entspannung auf dem Wohnungsmarkt

Auch die Zahlen vom Jahresbeginn 2026 zeigen ein gemischtes Bild. Im März wurden 21.800 Wohnungen genehmigt, von Januar bis März waren es 63.500. Das lag jeweils über dem Vorjahresniveau. Offen bleibt jedoch, wie viele dieser Genehmigungen tatsächlich kurzfristig zu Baustarts und fertigen Wohnungen führen. Genau hier setzt Rietenbergs Kritik an: Für sie entscheidet sich der Erfolg der Baupolitik nicht an Ankündigungen, sondern an bezahlbarem Wohnraum, der tatsächlich entsteht.

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