Temperaturen steigen: Wann gibt es „Hitzefrei“ für Schüler?

Kommt jetzt die erste große Hitzewelle nach Deutschland?
Foto: Gerd Altmann

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Steigende Temperaturen machen den Unterricht für viele Schülerinnen und Schüler zur Belastung. Wenn Klassenräume sich stark aufheizen, fällt konzentriertes Lernen zunehmend schwer. Besonders an heißen Sommertagen kommt deshalb schnell die Frage auf, ob Schulen in Nordrhein-Westfalen Hitzefrei geben dürfen. Eine feste automatische Temperaturgrenze gibt es dabei nicht. Entscheidend ist, ob der Unterricht durch die Hitze erheblich beeinträchtigt wird.

27 Grad im Klassenraum gelten als wichtiger Richtwert

Als Orientierung gilt in Nordrhein-Westfalen die Marke von 27 Grad Raumtemperatur. Wird diese Temperatur im Klassenraum überschritten, kann die Schulleitung entscheiden, den Unterricht zu verkürzen oder Hitzefrei zu geben. Unterhalb von 25 Grad Raumtemperatur ist ein verkürzter Unterricht wegen Hitze allerdings nicht vorgesehen.

Die Regelung bedeutet zugleich: Hitzefrei gibt es nicht automatisch, sobald draußen hohe Temperaturen gemessen werden. Maßgeblich ist die konkrete Situation in der Schule, insbesondere die Temperatur in den Unterrichtsräumen und die Belastung für die Schülerinnen und Schüler.

Schulleitung entscheidet über Hitzefrei in NRW

Ob es tatsächlich Hitzefrei gibt, entscheidet in Nordrhein-Westfalen die Schulleiterin oder der Schulleiter. Grundlage ist ein Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung. Die Entscheidung liegt also bei der jeweiligen Schule und hängt von den Bedingungen vor Ort ab.

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Dabei müssen Schulleitungen abwägen, ob Unterricht noch sinnvoll möglich ist. Auch organisatorische Fragen spielen eine Rolle. Dazu gehören etwa die Betreuung jüngerer Kinder, der Ganztagsbetrieb und die Frage, ob Schülerinnen und Schüler sicher nach Hause kommen können.

Hitzefrei gilt vor allem für Grundschule und Sekundarstufe I

Grundsätzlich kommt Hitzefrei vor allem für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen sowie der Sekundarstufe I infrage. Dazu zählen in der Regel die Klassen 5 bis 10. Für ältere Schülerinnen und Schüler ist ein vorzeitiges Unterrichtsende wegen Hitze nicht automatisch vorgesehen.

Unabhängig davon sollen Lehrkräfte bei hohen Temperaturen berücksichtigen, dass die Leistungsfähigkeit der Schüler deutlich nachlassen kann. Klassenarbeiten, konzentrierte Arbeitsphasen oder besonders belastende Unterrichtssituationen müssen deshalb mit Augenmaß betrachtet werden.

Betreuung bleibt auch bei Hitzefrei gesichert

Für Eltern wichtig: Auch wenn der Unterricht wegen Hitze verkürzt wird, bleibt die Betreuung der Kinder gewährleistet. Besonders Schülerinnen und Schüler der Grundschulen sowie der Klassen 5 und 6 dürfen nicht einfach ohne Absprache früher nach Hause geschickt werden.

Die Schule muss prüfen, ob die Eltern informiert sind und ob der Heimweg möglich und sicher ist. Außerdem müssen örtliche Besonderheiten berücksichtigt werden. Dazu zählen etwa Busverbindungen, Ganztagsangebote oder andere Betreuungsregelungen.

Eltern sollten an heißen Schultagen vorsorgen

An Tagen mit hohen Temperaturen sollten Eltern darauf achten, dass ihre Kinder ausreichend trinken können. Sinnvoll ist es, eine zusätzliche Flasche Wasser mitzugeben. Auch leichte Kleidung, Sonnenschutz auf dem Schulweg und ein passender Pausensnack können helfen.

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