Mit 11 Jahren am Lenkrad: Autofahrt durch Hamm sorgt für Polizeieinsatz

Schwerer Lkw-Unfall auf der A2 bei Bottrop: Fahrer stirbt nach Auffahrunfall am Stauende. Gefahrguttransporter beteiligt, Autobahn gesperrt.
Foto: Ingo Kramarek

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Hamm. In einem Wohnviertel von Hamm ist es zu einem ungewöhnlichen Verkehrsunfall gekommen. Zeugen hatten der Polizei ein Auto gemeldet, das unsicher und auffällig durch die Straßen gesteuert wurde. Kurz darauf kam es zur Kollision: Der Wagen streifte die Seite eines geparkten Fahrzeugs und hinterließ deutliche Schäden.

Bei der anschließenden Unfallaufnahme stellte sich heraus, dass kein Erwachsener am Steuer saß, sondern ein 11-jähriger Junge. Eine Fahrerlaubnis besitzt er altersbedingt nicht.

Mutter holt Sohn am Unfallort ab

Die Mutter des Kindes erschien noch während der polizeilichen Maßnahmen am Ort des Geschehens und nahm ihren Sohn in Empfang. Wie der Junge an die Autoschlüssel gelangen konnte und welche Strecke er bereits zurückgelegt hatte, ist bislang unklar.

Der entstandene Sachschaden wird auf rund 6.000 Euro geschätzt. Verletzt wurde nach bisherigen Erkenntnissen niemand.

Rechtliche Folgen: Strafverfahren angekündigt

Die Polizei kündigte an, ein Strafverfahren einzuleiten. Dabei stellt sich vor allem die Frage nach der Verantwortlichkeit. Kinder unter 14 Jahren gelten im deutschen Strafrecht als schuldunfähig und sind damit strafunmündig. Eine strafrechtliche Verurteilung des Jungen selbst ist daher ausgeschlossen.

Allerdings kann geprüft werden, ob Erwachsene ihre Aufsichtspflicht verletzt oder das Fahren ermöglicht haben. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist in § 21 des Straßenverkehrsgesetzes geregelt und grundsätzlich strafbar. Entscheidend ist hier, ob und in welchem Umfang eine erwachsene Person Verantwortung trägt.

Mögliche Konsequenzen für Familie und Versicherung

Neben strafrechtlichen Aspekten spielen auch zivilrechtliche Fragen eine Rolle. In der Regel reguliert die Kfz-Haftpflichtversicherung zunächst den Schaden des Unfallgegners. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sie jedoch Regressforderungen im Innenverhältnis geltend machen, häufig bis zu mehreren tausend Euro.

Darüber hinaus können Jugendamt oder Familiengericht eingeschaltet werden, wenn erzieherische Maßnahmen erforderlich erscheinen.

Quelle: Polizei Münster (ots)

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