Organspende Tattoo in Münster: 75 UKM-Beschäftigte zeigen ihre Entscheidung

Organspende-Reform in Deutschland: Neuer Anlauf für die Widerspruchslösung
Foto: Jasmin777 auf Pixabay

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Münster. Das Organspende Tattoo in Münster ist mehr als eine ungewöhnliche Aktion am Klinikum. 75 Beschäftigte der Uniklinik Münster haben sich ein Symbol stechen lassen, das ihre Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende sichtbar machen soll. Die große Nachfrage zeigt, wie stark das Thema auch innerhalb eines Krankenhauses bewegt. Zugleich macht die Aktion deutlich, wo das eigentliche Problem liegt: Ein sichtbares Zeichen kann Gespräche anstoßen, aber es ersetzt keine rechtlich dokumentierte Entscheidung.

Warum die Aktion am UKM mehr erzählt als eine Tattoo-Geschichte

Die Tattoo-Termine an der Uniklinik Münster waren deutlich stärker gefragt, als es die verfügbaren Plätze zuließen. Rund 300 Beschäftigte bewarben sich nach Medienberichten um einen der 75 Termine. Am Ende entschied das Los. Dass sich Mitarbeiter aus Pflege, Verwaltung, Forschung und Radiologie meldeten, zeigt: Organspende ist am UKM kein abstraktes Thema, sondern berührt viele Berufsgruppen.

Gerade in einer Klinik bekommt das Symbol eine besondere Bedeutung. Hier erleben Beschäftigte, wie eng medizinischer Fortschritt, Spenderorgane, Angehörigengespräche und rechtliche Klarheit miteinander verbunden sind. Das Tattoo wird dadurch nicht zu einem Ersatzdokument. Es wird aber zu einem persönlichen Hinweis, der im Alltag sichtbar bleibt und Gespräche auslösen kann. Genau darin liegt die journalistische Relevanz der Aktion.

Was das Organspende Tattoo bedeutet

Das Motiv geht auf die Kampagne „Opt.Ink“ des Vereins Junge Helden zurück. Es besteht aus zwei Halbkreisen, die sich zu einem Ganzen ergänzen. Zugleich verweist die geometrische Form auf die englische Bezeichnung „Organ Donor“. Das Symbol ist bewusst schlicht gestaltet. Es lässt sich klein tätowieren, an verschiedene Körperstellen anpassen und auch in bestehende Tattoos integrieren.

Die Idee dahinter ist nicht, medizinische Abläufe zu verändern. Das Tattoo soll sichtbar machen, dass sich jemand mit Organspende beschäftigt hat. Es soll Fragen auslösen, Gespräche erleichtern und andere Menschen dazu bringen, ihre eigene Entscheidung zu klären. Denn häufig scheitert Organspende nicht an grundsätzlicher Ablehnung, sondern daran, dass der Wille nicht eindeutig festgehalten wurde.

Ein Tattoo ist kein Organspendeausweis

So sichtbar das Zeichen auch ist: Rechtlich bindend ist es nicht. Für eine Organ- oder Gewebespende nach dem Tod braucht es in Deutschland weiterhin eine dokumentierte Entscheidung. Das kann ein Organspendeausweis sein, eine entsprechende Erklärung in einer Patientenverfügung oder ein Eintrag im Organspende-Register.

Das digitale Organspende-Register ist ein zentrales Online-Verzeichnis. Dort kann die eigene Entscheidung freiwillig, kostenlos und rechtlich verbindlich gespeichert werden. Möglich ist nicht nur eine Zustimmung. Auch Einschränkungen, ein Widerspruch oder die Übertragung der Entscheidung auf eine andere Person können festgelegt werden. Ein Tattoo kann diese Details nicht leisten.

Genau deshalb ist die Aktion am UKM vor allem ein Anstoß. Wer das Symbol trägt, zeigt Haltung. Wer Sicherheit schaffen will, muss seine Entscheidung zusätzlich so dokumentieren, dass sie im Ernstfall eindeutig auffindbar ist.

In NRW warten rund 1.700 Menschen auf ein Spenderorgan

Die Zahlen zeigen, warum das Thema in Münster und NRW relevant bleibt. In Nordrhein-Westfalen warten derzeit rund 1.700 Menschen auf ein Spenderorgan. 2025 wurden im Land 590 Organe gespendet. Bundesweit spendeten im Jahr 2025 insgesamt 985 Menschen nach ihrem Tod Organe. Das war der höchste Stand seit 2012, reichte aber weiterhin nicht aus, um den Bedarf zu decken.

Hinter diesen Zahlen stehen Patienten, deren Alltag von Wartezeit, Unsicherheit und medizinischer Dringlichkeit geprägt ist. Viele benötigen eine Niere, eine Leber, ein Herz, eine Lunge oder ein anderes Organ. Für sie entscheidet nicht die allgemeine Zustimmung in Umfragen, sondern die Frage, ob im konkreten Fall ein dokumentierter Wille vorliegt und eine Spende medizinisch möglich ist.

Die politische Debatte geht weiter

Deutschland hält bislang an der Entscheidungslösung fest. Eine Organentnahme ist nur möglich, wenn die verstorbene Person zugestimmt hat oder Angehörige nach dem mutmaßlichen Willen entscheiden. Eine Widerspruchslösung, bei der Erwachsene grundsätzlich als Spender gelten würden, solange sie nicht widersprechen, wird politisch weiter diskutiert.

Nordrhein-Westfalen gehört zu den Ländern, die eine Änderung unterstützen. Entscheiden müsste darüber der Bundestag. Bis dahin bleibt die persönliche Dokumentation zentral. Das Organspende Tattoo am UKM ändert also nicht die Rechtslage. Es macht aber sichtbar, worüber sonst oft zu spät gesprochen wird.

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