
Nordrhein-Westfalen will den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) im Schulwesen grundlegend erweitern. Nach den aktuellen Plänen des Schulministeriums soll ab dem Abiturjahrgang 2030 erstmals erlaubt werden, KI-gestützte Werkzeuge in bestimmten Prüfungsformaten einzusetzen. Das betrifft sogenannte „alternative Leistungsnachweise“, Projektkurs-Produkte und besondere Lernleistungen, die künftig das geplante fünfte Abiturfach ergänzen sollen.
Mit dieser Öffnung will die Landesregierung auf die zunehmende Bedeutung digitaler Technologien reagieren. Die Neuerungen sind Teil einer umfassenden Reform der gymnasialen Oberstufe, deren Umsetzung mit dem Schuljahr 2027/2028 beginnt. Ab diesem Zeitpunkt werden die neuen Lehrpläne schrittweise eingeführt. Schülerinnen und Schüler, die dann in die Einführungsphase starten, legen ihr Abitur 2030 ab – und wären die erste Generation, die KI in ausgewählten Prüfungssituationen nutzen darf.
Schulministerin Dorothee Feller (CDU) betont, dass die Nutzung freiwillig bleibt. Das Ziel sei, Prüfungsformate zu schaffen, die moderne Werkzeuge berücksichtigen, ohne klassische Prüfungsprinzipien aufzugeben. Damit reagiert das Land auch auf die wachsende Nutzung von KI-Systemen im privaten Lernalltag vieler Jugendlicher.
Während KI in Abiturprüfungen zunächst nur optional genutzt werden darf, wird sie im Unterricht verbindlich. Laut Ministerium soll die Auseinandersetzung mit generativen KI-Systemen künftig in allen Jahrgangsstufen der Oberstufe verpflichtend werden. Die neuen Kernlehrpläne sehen vor, dass Schülerinnen und Schüler sowohl den praktischen Umgang mit solchen Tools als auch eine kritische Reflexion über ihre Ergebnisse erlernen.
Künftig soll auch die Leistungsbewertung diese doppelte Kompetenz widerspiegeln: technisches Know-how einerseits und die Fähigkeit zur kritischen Bewertung maschineller Ergebnisse andererseits. Pädagogisch verfolgt das Ministerium damit das Ziel, künstliche Intelligenz als Lerngegenstand und Werkzeug gleichermaßen zu verankern. Damit will das Land verhindern, dass der Umgang mit KI in Grauzonen verläuft – etwa durch private Nutzung außerhalb der Schule oder datenschutzrechtlich bedenkliche Anwendungen.
Parallel zur geplanten Abiturreform laufen in Nordrhein-Westfalen bereits mehrere Modellversuche. Unter dem Namen KIMADU („Künstliche Intelligenz im Mathematik- und Deutschunterricht“) begleitet die Universität Siegen im Auftrag des Ministeriums 25 weiterführende Schulen beim praktischen Einsatz von KI im Unterricht. Untersucht wird dort, wie generative Systeme Lehrkräfte unterstützen und alternative Formen der Leistungsüberprüfung ermöglichen können.
Darüber hinaus leitet Nordrhein-Westfalen innerhalb der Kultusministerkonferenz (KMK) die Arbeitsgruppe „KI in der Bildung“, die gemeinsame Standards für sogenannte AI Literacy entwickeln soll – also den verantwortungsbewussten Umgang mit künstlicher Intelligenz im Unterricht und in Prüfungen. Die KMK hat dazu bereits 2024 einheitliche Handlungsempfehlungen veröffentlicht, auf die sich auch die NRW-Pläne stützen.
Zudem steht das Land über ein europäisches Programm in engem Austausch mit Luxemburg, Belgien, Irland und Schweden. In diesen Gesprächen werden verschiedene Ansätze diskutiert, wie KI künftig in schulischen Leistungsüberprüfungen eingesetzt werden kann.
Die FDP-Landtagsfraktion in Düsseldorf fordert, dass NRW bei der Integration von KI im Bildungswesen schneller voranschreitet. Aus Sicht der Liberalen sei der geplante Start im Jahr 2030 zu spät, zumal viele Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte bereits heute regelmäßig KI-basierte Tools nutzen – von Lernhilfen über Textanalyse-Software bis hin zu generativen Anwendungen.
Als Vorbild verweist die FDP auf Dänemark. Dort dürfen Schülerinnen und Schüler ab 2026 bei der Vorbereitung auf die mündliche Englisch-Abiturprüfung sämtliche digitalen Hilfsmittel, einschließlich KI, verwenden. Die einstündige Vorbereitungsphase dient der inhaltlichen Erarbeitung eines Vortrags, der anschließend mündlich präsentiert wird.
NRW plant nach Angaben des Schulministeriums jedoch kein eigenes Pilotprojekt nach dänischem Vorbild. Zunächst soll beobachtet und evaluiert werden, wie sich internationale Modelle auf Prüfungsqualität, Fairness und Chancengleichheit auswirken. Erst danach könnten in Nordrhein-Westfalen konkrete Modellversuche folgen.
2025: Abschluss der Konzeptphase und Veröffentlichung der KMK-Leitlinien zur AI Literacy.
2026: Fortbildung von Lehrkräften und Erarbeitung der neuen Kernlehrpläne.
2027/28: Start der Reformphase – neue Oberstufe beginnt mit Einführungsjahrgang.
2030: Erste Abiturprüfungen mit KI-Option in alternativen Prüfungsformaten.
Für Gymnasien und Gesamtschulen, auch in Münster, bedeutet die Reform langfristige Umstellungen: Fachkonferenzen müssen neue Bewertungsmaßstäbe entwickeln, Prüfungsorganisationen anpassen und rechtliche Rahmenbedingungen klären – etwa wie KI-gestützte Leistungen dokumentiert und überprüfbar gemacht werden können.
Schulen, die bereits an Pilotprojekten teilnehmen, dienen künftig als Referenz für die landesweite Umsetzung. Besonders im Fokus steht, wie sich KI auf die Chancengleichheit, die Prüfungsfairness und die Vergleichbarkeit der Abiturergebnisse auswirkt.
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