
Eine wilde Flucht mit einem gestohlenen Linienbus hielt die Polizei im Münsterland im Juli 2025 in Atem. Erst nach einer Verfolgungsfahrt über mehrere Autobahnen konnte der Fahrer auf der A30 bei Ibbenbüren gestoppt werden. Mehr als ein Jahr später beschäftigt der Fall das Landgericht Stuttgart. Ein inzwischen 22-Jähriger muss sich seit dem 20. Oktober wegen der gefährlichen Fahrt verantworten. Im Prozess kommen nun weitere Einzelheiten über die damaligen Ereignisse ans Licht.
Nach Angaben der Ermittler soll der Angeklagte im Juli 2025 gleich zwei Linienbusse aus einem Betriebshof in Ludwigsburg gestohlen haben, obwohl er keinen Führerschein besitzt. Die erste Fahrt endete mit einem beschädigten Bus im Raum Pforzheim. Am 11. Juli soll er erneut ein Fahrzeug entwendet haben.
Am Nachmittag fiel der gestohlene Bus gegen 16.06 Uhr einem Zeugen in Greven auf. Die Polizei nahm die Verfolgung auf, die über Münster und die B54 auf die A1 sowie anschließend auf die A30 führte. Erst um 17.17 Uhr gelang es den Einsatzkräften, das Fahrzeug bei Ibbenbüren-West mithilfe von Nagelsperren zu stoppen. Der Fahrer wurde leicht verletzt und festgenommen. Insgesamt verursachte er nach späteren Polizeiangaben fünf Verkehrsunfälle.
Vor Gericht werden inzwischen weitere Einzelheiten der Verfolgungsjagd durch das Münsterland bekannt. Laut Anklage soll der 22-Jährige mehrfach rote Ampeln missachtet und Polizeifahrzeuge abgedrängt haben. Teilweise erreichte der Bus Geschwindigkeiten zwischen 70 und 90 Kilometern pro Stunde.
Besonders gefährlich wurde es offenbar, als der Bus eine Ampel beschädigte. Ein abgerissener Außenspiegel soll einen Passanten mit Kindern nur knapp verfehlt haben. Auf der A43 soll der Angeklagte zudem rund 30 Meter Leitplanke beschädigt haben. Schwer verletzt wurde nach bisherigen Angaben niemand. Im Prozess wurden außerdem Reparaturkosten von rund 65.000 Euro thematisiert.
Im Mittelpunkt des Verfahrens steht auch die Frage nach dem Motiv. Der 22-Jährige erklärte vor Gericht, er habe eine Internetbekanntschaft in Buxtehude besuchen wollen. Außerdem berichtete er von Stimmen, die ihm bestimmte Handlungen befohlen hätten.
Ob eine psychische Erkrankung seine Schuldfähigkeit beeinflusst haben könnte, wird derzeit geprüft. Der Angeklagte befindet sich vorläufig in einer psychiatrischen Einrichtung. Im Verfahren geht es deshalb auch um die Möglichkeit einer längerfristigen Unterbringung.
Der Prozess am Landgericht Stuttgart wird am 30. Oktober fortgesetzt. Weitere Termine sind für den 3. und 18. November 2026 vorgesehen. Der ursprünglich geplante Verhandlungstag am 27. Oktober wurde aufgehoben.
Medienberichten zufolge könnte am 18. November ein Urteil fallen. Das Gericht führt diesen Tag allerdings bislang nur als Fortsetzungstermin. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
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