Terrorverdacht in NRW: Zwei Männer in Höxter und Bottrop festgenommen

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Foto: Kelly Sikkema

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In Höxter und Bottrop sind zwei irakische Staatsangehörige unter Terrorverdacht festgenommen worden. Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf wirft den 29 und 46 Jahre alten Männern vor, Mitglieder der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) gewesen zu sein. Die Zugriffe erfolgten am Donnerstagmorgen, 6. August 2026. Hinweise auf geplante Anschläge oder andere terroristische Aktionen in Deutschland gibt es nach Angaben der Ermittler bislang nicht.

Männer sollen im Irak für den IS gekämpft haben

Die Beschuldigten sollen mindestens von Mitte 2015 bis Ende 2016 im Irak für den IS aktiv gewesen und bewaffnet an Kämpfen beteiligt gewesen sein. Gegen beide Männer liegen Haftbefehle vor. Ausgangspunkt der Ermittlungen war nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft ein Hinweis des Bundeskriminalamtes. Bei Durchsuchungen der Wohnungen stellten die Ermittler Mobiltelefone und Laptops sicher, die nun ausgewertet werden sollen.

Bericht über IS-Liste als möglichen Hinweis

Nach Informationen der „Bild“ sollen die Ermittlungen bereits seit März 2026 laufen. Demnach könnten sogenannte „Battlefield Evidence“ eine Rolle spielen, also Beweismittel aus früheren Kriegs- und IS-Gebieten wie Mitgliederlisten oder Verwaltungsunterlagen. Laut dem Bericht sollen die Namen der beiden Verdächtigen auf einer ausgewerteten IS-Liste aufgetaucht sein. Diese konkrete Herkunft des BKA-Hinweises wurde von der Generalstaatsanwaltschaft bislang nicht öffentlich bestätigt.

Keine Hinweise auf Anschlagspläne in Deutschland

Die Ermittlungen richten sich nach aktuellem Stand gegen mutmaßliche frühere Aktivitäten der beiden Männer im Irak. Hinweise darauf, dass sie Anschläge in Nordrhein-Westfalen oder anderen Teilen Deutschlands vorbereitet haben, liegen bislang nicht vor. Bei einer nachgewiesenen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung kommen insbesondere die Paragrafen 129a und 129b des Strafgesetzbuches infrage. Für beide Beschuldigte gilt die Unschuldsvermutung.

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