Am zwölften April 1957 stießen zwei Kinder in Münster während ihres Spiels auf die grässliche Szene eines im Wasser treibenden Unterkörpers. Bereits einige Stunden zuvor war der dazugehörige Oberkörper vom Gärtner im Aasee entdeckt worden, welcher flussaufwärts liegt. Es wurde schnell klar, dass die Überreste zu einem Mann im Alter von etwa 40 Jahren gehörten, der offensichtlich brutal ermordet und danach in Stücke gesägt wurde. Nach intensiven Ermittlungen wurde festgestellt, dass die Leiche Hermann Rohrbach gehörte, einem Maler aus Münster.
Eine Verdächtige tritt auf die Bühne
Die Ermittlungsbehörden und das gesamte Umfeld von Rohrbach waren schnell überzeugt, dass die Täterin Maria Rohrbach, die Ehefrau des Opfers, war. Zu dieser Zeit hatte Maria eine außereheliche Beziehung zu einem britischen Besatzungssoldaten, die ihr Ehemann tolerierte. Hermann Rohrbach war homosexuell, und die Ehe war eher eine Zweckgemeinschaft. Trotzdem bestand Maria Rohrbach während intensiver polizeilicher Verhöre immer auf ihrer Unschuld und legte kein Geständnis ab. Aufgrund der festen Überzeugung, die Mörderin gefunden zu haben, wurde die Anklage gegen Maria Rohrbach vor dem Landgericht Münster auf Indizien aufgebaut.
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Das Rätsel um den fehlenden Kopf und Thallium
Im Zentrum des Indizienprozesses standen der fehlende Kopf des Opfers und das Gift Thallium. Die Staatsanwaltschaft war der Meinung, dass Maria Rohrbach ihren Mann über einen längeren Zeitraum mit Thallium vergiftet hatte, bevor sie ihn am 11. April 1957 ermordete und zersägte. Das Thallium soll aus dem Rattengift Celiopaste stammen, das sie ihrem Mann durch Malvenblütentee verabreicht haben soll. Diese Theorie entstand, da Celiopaste aus Sicherheitsgründen mit einem intensiven blauen Farbstoff versehen ist und der Tee das einzige Nahrungsmittel war, das von Natur aus eine ähnliche Farbe hat. Allerdings wurden in der Wohnung der Rohrbachs weder das damals nur per Unterschrift in Drogerien erhältliche Celiopaste noch der Malvenblütentee gefunden. Walter Specht, ein Chemiker aus München, fand in Hermann Rohrbachs Oberkörper und in dem Kaminrohr der Wohnung erhebliche Mengen von Thallium. Daraus folgerte man, dass Maria Rohrbach den Kopf ihres Mannes nach der Zerstückelung im eigenen Ofen verbrannt hatte.
Das Urteil und die Missachtung entlastender Indizien
In den Ermittlungen, in der Verhandlung und beim Urteil wurden zahlreiche entlastende Indizien, Schlüsse und Berechnungen nicht berücksichtigt:
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Der Gutachter Specht war nicht bekannt, dass Thallium in jedem Ofenruß vorhanden ist.
Für die von Gutachter Specht angeblich in den Proben gefundene Menge an Thallium hätte der Tote kurz vor seinem Tod insgesamt zwei Tuben Celiopaste aufnehmen müssen.
Am Leichnam wurden keine Symptome einer monatelangen Vergiftung mit Thallium festgestellt.
Echter Malvenblütentee war selten käuflich erhältlich und die im Verdauungstrakt des Toten gefundenen Sternhaare wiesen nicht auf Malven hin.
Drei Wochen vor Hermann Rohrbach wurde die Leiche seines engen Freundes Erich Böhle ebenfalls ohne Kopf aus dem Kanal geborgen.
Am 18. April 1958 wurde Maria Rohrbach vom Schwurgericht wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Ihre Haft verbüßte sie in der Frauenstrafanstalt Anrath.
Wiederaufnahmeverfahren
Im Sommer 1959, der ungewöhnlich heiß und trocken war, tauchte der Schädel des ermordeten Hermann Rohrbach in einem ausgetrockneten Tümpel auf – widerlegend die Annahme, er sei verbrannt worden.
Am 3. Mai 1961 begann das Wiederaufnahmeverfahren. Im Laufe dieses Verfahrens deckte Heinrich Kaiser erhebliche Fehler in den Gutachten des Chemikers Walter Specht auf. Insbesondere bei der Analyse zum Nachweis der angeblichen Thallium-Vergiftung wurden gravierende methodische Mängel nachgewiesen. Am 30. Juni 1961 wurde Maria Rohrbach schließlich von einem Schwurgericht im Landgericht Münster wegen Mangel an Beweisen freigesprochen. In diesem Verfahren wurde lediglich festgestellt, dass Maria Rohrbach ihren Mann nicht mit Rattengift getötet haben konnte.
Bis heute bleibt der Mord an Hermann Rohrbach ungeklärt. Die Geschichte ist eine Mahnung an die Bedeutung von gründlichen Ermittlungen und fairen Prozessen in unserem Rechtssystem.
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